Hat man bei Schimmel Ansprüche an den Verkäufer eines Hauses?

4 Antworten

Interessante Frage bei einer interessanten Konstellation... Zunächst mal muss man sagen, dass es (leider) keine Vorschriften gibt wie dicht jemand seine Möbel an die Wand stellen darf. Der Verkäufer wird ggf. argumentieren, dass bei Übergabe der Schimmel noch nicht existiert hat. Wie will man das Gegenteil nachweisen? Ich vermute auch, dass der Mieter nicht zur Verantwortung gezogen werden kann, da er vermutlich kein Vertragspartner von euch ist. Eine nicht unkompliztierte Sache, bei der euch erschöpfend wohl nur ein Anwalt Auskunft geben kann.

Ich würde einen Gutachter holen der schriftlich festhält, dass der Schimmel schon vor der Hausübergabe vorhanden war.

Dann könnt ihr, meiner Meinung nach, schon etwas geltend machen.

Das ist nur eine Frage der Beweise. Ich befürchte, dass es hier zu einem Gutachterstreit mit Gutachten, Gegengutachten und Obergutachten kommen wird bei völlig ungewissem Ausgang.

Und bei gutefrage.net bekommst Du mit Sicherheit keine zielführenden Antworten!

Hallo beysus,

leider hast Du eine Katze im Sack gekauft. Kein Mensch kann nach drei Monaten mit vertretbarem Aufwand sicher feststellen seit wann dieser Schimmel an der Wand ist. Er könnte tatsächlich vor drei Monaten noch unsichtbar gewesen sein. Ich kann nur immer wieder emfehlen beim Kauf einer Immobilie sachkundige Beratung hinzu zu ziehen. Das mag 200€ kosten aber fällt das bei mehreren 100.000 ins Gewicht? Wenn der Sachverständige so etwas übersieht kannst Du auch Regress fordern.

Sorry