Hat die Tierärztin einen abgelaufenen Impfstoff gespritzt?
Hey ich wollte in kürze wieder meinen Kater (reine Hauskatze)impfen lassen und hab mal in sein pass reingeschaut und sehe beim 1. Sticker dass da ein Datum steht der denk ich mal für den Verfallsdatum des Impfstoffes steht oder? Also der 11.01.2020 gespritzt wurde am 28.02.2020 ist das schlimm? Und noch eine Frage da steht ja beim 2. Sticker dass die Impfung bis zum 20.03.2021 hält und dann nochmal geimpft werden muss.. nur ist mir das jetzt erst eingefallen ist das schlimm wenn sich das verzögert bzw wie lange ist es ok? Muss man sonst wieder so ne grundimmunisierung machen?
9 Antworten
ja, der erste wirkstoff war abgelaufen, heißt nicht, dass er unwirksam war, aber so etwas sollte nicht passieren. ein preisnachlass wäre angemessen.
die impfung jetzt solltest du in jedem fall noch machen, da die grundimmunisierung so richtig erst mit der dritten impfung nach einem jahr abgeschlossen ist. wie viel zeit man "drüber" sein darf, würde ich den tierarzt fragen.
Sieht stark danach aus.. Ich denke zwar nicht, dass es ein Problem darstellt (es heißt ja, mindest haltbar bis und nicht sicher tödlich ab), trotzdem würde ich den Tierarzt darauf ansprechen.. Zumindest ein Preisnachlass wäre angemessen..
Das ist völlig egal - ein Impfstoff hält nicht ein Jahr und hört dann schlagartig auf zu .wirken. Dann Lass sie halt demnächst noch mal impfen. Wenn du da ein zwei Monate drüber bist ist das auch kein Problem. Und eine Grundimmunisierung musst du schon gar nicht mehr machen beim Erwachsenen Tier
Hallo,
Die meisten von uns sind keine Tierärzte. Frag lieber einen erfahrenen Tierarzt, der kann dir weiter helfen.
Liebe Grüße
Jap, dem Kater wurde abgelaufener Impfstoff gespritzt. Schlimm ist das nicht, der Impfstoff wirkt trotzdem.
Allerdings darf man das nicht und meiner Meinung nach ist da ein ordentlicher Preisnachlass fällig.
Sprich den Tierarzt drauf an.
Tiere müssen nur ein mal Grundimunisiert werden. Auch wenn du 2 Jahre nicht nachimpfst.
Falsch. Vergeht zu viel Zeit zwischen GI und Nachimpfen muss neu grundimmunisiert werden