Hat Die Bundeskanzlerin mehr macht als der Bundespräsident?

11 Antworten

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Staatsoberhaupt der Bundesrepublik D. ist der Bundespräsident. Also Herr Gauck. Das bedeutet aber in dem Fall nicht, dass er auch mehr Macht hat. Der Bundespräsident hat in D. eigentlich sehr wenig direkte Macht. Er kann z.B. keine Gesetze initiieren oder beschliessen. Er hat mit der Regierung des Staates direkt nichts zu tun. Trotzdem kann ein Bundespräsident einflussreich sein, dazu kann ich dir den Wikipedia-Artikel empfehlen.

Im Gegensatz dazu führt die Bundeskanzlerin die Regierung. Das ist eine Position mit sehr viel direkter Macht. Praktisch alle Entscheidungen laufen direkt oder indirekt über die Bundeskanzlerin. Das Parlament erlässt die Gesetze und kontrolliert die Regierung; aber die Regierung führt die Gesetze aus. Ausserdem wird ein guter Teil des Parlaments aufgrund der Regierungsform der Bundesrepublik D. indirekt durch die Kanzlerin kontrolliert.

Also:

  • Staatsoberhaupt: Gauck
  • mehr Macht: Merkel

Die Kanzlerin beantragt beim Präsidenten zum Beisp. die Auflösung des Bundestages. Er macht es zwar dann. Auch ernennt er die Minister, aber sie schlägt alles vor. Er ist nur ausführend , nicht bestimmend. Sie kann Gestalten und Gesetze auf den weg bringen. Er soll diese nachher unterschreiben. Ablehnen kann er zwar, wird aber nur sehr selten gemacht. Dann wird meist nur noch mal diskutiert. Die Gesetze bestimmt ja nicht Frau Merkel alleine, sondern sie gehen mehrere Runden durch die Partei und den Bundestag. Viele davon müssen auch vom Bundesrat in einer Mehrheit bestätigt werden, bevor der Präsident sie zur Unterschrift bekommt.

Die Arbeit des Präsidenten ist Präsentieren, die des Kanzlers Regieren !

Mehr Macht hat der Bundeskanzler. Im Artikel 65 GG steht klar: Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung.

Der Bundespräsident hat überwiegend repräsentative Aufgaben. Zwar ernennt und entlässt er den Bundeskanzler, dabei ist er aber an das Votum des Bundestags gebunden, er hat kein Vetorecht. Lediglich wenn ein Bundeskanzler nach Artikel 63 Absatz 4 lediglich mit einer relativen Mehrheit gewählt wird, hat er eine Entscheidungsbefugnis: Er kann ihn entweder ernennen oder den Bundestag auflösen. Auch bei der Auflösung des Bundestags nach einer negativ ausgegangenen Vertrauensfrage nach Artikel 68 hat er eine Entscheidungsbefugnis. Ferner kann er am Ende des Gesetzgebungskomplex die Unterschrift unter ein Gesetz verweigern.

Der Bundespräsident ist von Rang gesehen höher als der Bundeskanzler, hat aber im Grunde weniger zu sagen. Bundespräsident ist eigentlich nur ein repräsentatives Amt, er vertritt also praktisch Deutschland. Dafür hat er aber kaum was zu sagen. Er unterzeichnet Gesetze, Schlägt den neuen Bundeskanzler vor,... sowas eben

Der Bundespräsident wird hier allgemein als Repräsentativität beschrieben, so wie die Queen. Die Queen ist Oberbefehlshaber der Armee, wenn das keine Macht ist, und der Bundespräsident kann die von Merkel gestrickten Gesetze kippen, wenn er sie nicht unterschreibt, das empfinde ich auch als Macht.

Parsifal271  02.05.2012, 19:26

Der Bundespräsident ist aber nicht Oberbefehlshaber der Armee... und die Macht, Gesetze nicht in Kraft zu setzen, ist normalerweise auch nur symbolischer Natur.

Dafür darf der Bundespräsident seine Reden wenigstens selbst schreiben ;-)

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Wolli1960  03.05.2012, 09:50
@Parsifal271

Der Oberbefehlshaber der Armee ist in Deutschland der Bundesminister der Verteidigung (Artikel 65a GG). Im Verteidigungsfall geht dieser auf den Bundeskanzler über (Artikel 115b GG).

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Hilfemolsch  03.05.2012, 10:00
@Parsifal271

Bitte lesen, es war nicht die Rede vom Bundespräsident als Oberbefehlshaber:-))

"Die Queen ist Oberbefehlshaber der Armee"

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