Hartz IV wurde meinem Sohn (20) vollständig gestrichen wegen nicht Antreten einer Maßnahme?
Ich brauche dringend Rat bei der Frage, ob auch der Mietanteil (Bedarfsgemeinschaft) gekürzt werden darf (was geschehen ist). Das hätte ja dann zur Folge, daß wir alle aus der Wohnung fliegen (meine Tochter in der Lehre gehört zur Haushaltsgemeinschaft). Alleine können wir die Miete nicht aufbringen. Essen kann ich meinem Sohn auch nicht mehr geben. Also müßte ich ihn rausschmeißen, was auch nicht geht!!
25 Antworten
"ob auch der Mietanteil (Bedarfsgemeinschaft) gekürzt werden darf"
Das darf nur beim zweiten Verstoss innerhalb eines JAhres geschehen. Die erste Sanktionsstufe betrifft "nur" die Regelleistung.
Man müsste aber vor allem prüfen, ob die Sanktion überhaupt gerechtfertigt ist. Dazu können wir natürlich nichts sagen, da Du uns nichts verrätst.
"Also müßte ich ihn rausschmeißen, was auch nicht geht!!"
Warum nicht?
Sobald dein Sohn mehr kürzungen bekommt als er von der arge bekommt wird bei der Miete gekürtz. Das ist nun mal so.. Aber ihm stehen dann Lebensmittelgutscheine zu im wert von 150 Pro Monat fals ihr lebensmittelmangel durch seine Kürzung habt.
Meine Tochter ist das gleiche passiert obwohl sie alle Maßnahmen nachgekommen ist und das mit einem 4 jährigem Kind wie findet man das denn ???
dein sohn als u25 kann natürlich sofort bei einem vergehen komplett sanktioniert werden. da fällt dann der mietanteil auch weg. beantrage doch kindergeld für ihn als ausbildungsplatzsuchend, dann kommt wenigstens etwas geld ins haus, falls er berwerbungen schreibt.
ansonsten soll er essengutscheine beantragen , die ihm zustehen.
dein sohn sollte auch niemals eine egv, die die grundlage für kürzungen ist unterschreiben. normaler weise dauert die kürzung 3 monate, falls er die maßnahme doch noch antritt, ist die sanktion zurückzunehmen.
wenn der sb es möchte kann er die sanktion nach 6 wochen sowieso aufheben. bleibt die frage, warum der sohn sich keine au-bescheinigung geholt hat. was ist das denn für eine maßnahme?
als erstes schreib das kindergeld deiner tochter auf sie um. dann kommt es nicht mehr in die berechnung deines alg2. das ist ja rechtlich möglich. deine tochter könnte ja jederzeit ausziehen und braucht das kindergeld selber. wenn sie zur oma oder freundin ziehen sollte, mit offizieller ummeldung, und trotzdem noch einen koffer bei dir hat würde eure miete auch voll von der arge getragen und nicht zu 2/3.
keinefee, da erklärst Du einiges verkehrt:
Bei der ersten Verfehlung darf nur die RL sanktioniert werden. Es könnte sein, dass der Sohn noch Kindergeld erhält und 359€ sanktioniert werden, so dass der Eindruck einer vollständigen Einstellung der Leistungen entsteht.
Wenn der Sohn die EGV nicht unterschreibt, wird sie als Bescheid in Kraft gesetzt, was aufs gleiche hinauskommt, sofern der Sachbearbeiter nicht ganz dumm ist.
Die Sanktion kann zurückgenommen werden, wenn der Sohn eine neue Maßnahme antritt. Einen Anspruch hat er nicht darauf.
Das Kindergeld kann nicht auf die Tochter "umgeschrieben" werden - anspruchsberechtigt sind immer die Eltern. Daher kann das Kindergeld, wenn das sonstige Einkommen der Tochter höher als ihr Bedarf ist, bei der Mutter angerechnet werden.
Natürlich könnte die Tochter ausziehen und dann die Auszahlung an sich selbst beantragen. Aber solange sie bei der Mutter wohnt, geht das nicht. Und wenn sie auszieht, ist die Wohnung möglicherweise nicht mehr angemessen.... die Folgen sind bekannt.
Meine dringende Vermutung ist, dass es sich hier nicht um Fehler und Ungerechtigkeiten des Jobcenters handelt, sondern um einen Sohn, der alles macht, nur nicht sich um Arbeit zu bemühen. Mit Deinen Tipps kommt die Fragestellerin da vermutlich nicht weiter.
Wenn dein Sohn das Hartz4 total gestrichen wurde,dann muß vorher schon einiges passiert sein,(mehrere Arbeitsverweigerungen oder nicht einhaltung von Terminen)sonst hätte er erstmal 30%Kürzung erhalten.Ganz einfach da stimmt etwas mit deinem sohn nicht,wenn die so reagieren.Klar gibt es bei einer totalen Sperre auch keine Miete.
Da haben wir das Problem.