Handy zurückverlangen?
Hallo!
in unserer Schule herrscht die Regel, keine Handys. Finde ich gut. 1 mal einsammeln ist bis 15:17, 2. mal ist bis zum nächsten Tag und beim 3 mal 1 Woche mit Absprache der Eltern.
nun meint aber der Schüler dem das Handy zum 3. mal abgenommen wurde, dass die Lehrer das vergessen können, er wolle es sich wiederholen und sie dürfen das nicht behalten.
Alle Eltern haben damals etwas unterschrieben was besagt, das regeln auch in Änderung bestehen bleiben.
Wir fragen uns nun alle, wer hat nun recht?
die Lehrer oder nicht?
LG
6 Antworten
Und wir sollen jetzt hier ein Vertragswerk beurteilen, das wir nicht kennen...?
Im Zweifel können die Eltern jederzeit die Herausgabe des Handys verlangen - ich bezweifele sehr, dass sich die Schule dem in den Weg stellt.
Bei minderjährigen Schülern kann es den Eltern ausgehändigt werden.
Das Handy ist ein Gegenstand von beträchtlichem Wert der nur gegen eine Unterschrift heraus gegeben werden sollte. Diese ist von den Eltern zu erbringen.
Ich würde diesen Beitrag gerne in eine Diskussion umwandeln. Das könnte ich einfach machen, mir wäre aber Dein vorherige Zustimmung lieber.
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Diese schulische Regelung fällt unter freiwillige Vereinbarung, dokumentiert durch die Unterschrift. Und das ist rechtlich zulässig. Somit verhält sich die Schule nicht rechtswidrig.
Auf der anderen Seite wird dem Eigentümer die Nutzung des Handys außerhalb der Schule verwehrt. Würden er oder seine Eltern die Sache vor Gericht bringen, müsste dieses zwischen den beiden Standpunkten abwägen. Je besser der Eigentümer darlegen könnte, dass er das Handy im Alltag benötigt, desto eher könnte das Gericht geneigt sein, seinem Standpunkt zu folgen.
Bekanntlich ist das Handy heute viel mehr als ein Gerät zum Telefonieren. Vor zwei Tagen las ich hier, dass ein Schüler mit Diabetes sein Handy auch im Unterricht nutzen darf, weil es ihn vor einer möglichen Unterzuckerung schützen würde. (eine Lehrerin wusste dies nicht und hatte ihm das Handy weggenommen). Genauso könnte sich auf dem Handy die Schülerfahrkarte des ÖPNV befinden, mit dem der Schüler jeden Tag in die Schule kommt. Sicher fallen anderen Leuten weitere Beispiele ein, wie Handys im Alltag genutzt werden und dadurch unentbehrlich werden.
In diesem Sinne ist mein zweiter Absatz zu verstehen. So könnte das Gericht beispielsweise entscheiden, die Abgabe des Handys über eine längere Zeit erfolgt ausschließlich während des Aufenthalts auf dem Schulgelände, denn nur dort gibt es ein Handynutzungsverbot. Der Besitz des Handys, darf auch in der Schule nicht untersagt werden.
Obwohl also die Eltern eine Unterschrift geleistet haben, könnte der Schüler aus dieser Nummer auf die eben beschriebene Weise herauskommen. Dazu müssten die Eltern jedoch auf seiner Seite stehen.
Gruß Matti
Die Schule
- Erstmal haben hier die Erziehungsberechtigten sowieso zu der Regelung eingewillt
- Zweitens darf sich die Schule sowieso darauf berufen, dass das Gerät idR eigentlich rechtliches Eigentum der Eltern ist und das Kind nur die reine Verfügungsgewalt darüber hat
- Drittens : Wenn 1 + 2 nicht wären was will er machen. Er sitzt am kürzeren Hebel.
Wenn Die Eltern dieser Regelung zugestimmt haben, dann kann der Schüler verlangen, was er will - er wird das Handy nicht vor Ablauf der einen Woche zurückbekommen.
Es hat ihn ja niemand gezwungen, die Regeln zu brechen... Vielleicht hält er sich dann mal endlich dran - nun, da er die Folgen seines Regelbruchs spürt!