Handy an Paket station abholen mit vollmacht?

5 Antworten

Hi,

Derartiges wird meist mit ID-Prüfung verschickt. Das heißt, das NUR der Empfänger die Sendung annehmen kann und sonst niemand. Da hilft auch keine Vollmacht und Video-Anrufe sind sowieso unzulässig.

Daher MUSS er es selbst holen.

Gruß

Das du schon wieder zu diesem Thema eine Frage stellen musst vor allem daran, weil bei der vorherigen Frage leider mal wieder rechtlichen Blödsinn erzählt haben nach dem Motto, Hauptsache geantwortet und nach mir die Sintflut.

Aber auch du solltest nicht alles blind vertrauen! Zumal die richtige Antwort dabei war. Dein Vater hat ein Handy mit einem Laufzeitvertrag online bestellt. Da gesetzlich nun mal die Identität des Rufnummerinhaber überprüft werden muss, gibt es das umgekehrte Postidentfahren. Der Paketbote muss die Identität des Empfängers überprüfen und nicht von irgendjemand, auch nicht mit irgendeiner Vollmacht! Nicht Opi, nicht Bauer Harms, nicht Nachbar Meyer und nein auch nicht der Goldhamster.

Also nochmal mit in der Hoffnung nicht eine weitere Frage von dir lesen zu müssen. Dein Vater ist der Vertragspartner und nur er persönlich darf die Sendung entgegen nehmen / abholen.

HansHans12345 
Fragesteller
 01.03.2019, 10:27

Danke für die Humorvolle und hilfreiche Antwort :)

Schade Schade

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Jewi14  01.03.2019, 10:31
@HansHans12345

Bitte!

Ich denke, dir ist aufgefallen, dass seit ca. 1,5 Jahren bei Prepaid Sim Karten immer daneben steht, dass man sich registrieren muss, entweder per Post oder per Video-Ident. Genau das ist das Gesetz, es darf keine anonyme Telefonanschlüsse geben, die Identität muss überprüft werden (alles im Namen des Kampf gegen den Terror). Daher eben auch bei deinem Handy+Laufzeitvertrag dieses Postidentverfahren.

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nein, dass muss dein Vater schon selber machen, denn bei Abholung werden der Perso überprüft, sowie die letzten 3 oder 5 Endziffern eingegeben, erst dann wird das Handy herausgegeben.

Wenn das Paket mit Identifikation ist, kann das niemand anderes als der Empfänger persöhnlich abhohlen, in deinem Fall also dein Vater.

Dein Vater hat die Vollmacht aber dein Nachbar soll es entgegen nehmen, hab ich das richtig Verstanden?

Dein Vater muss mit dir mitkommen, wenn er die Vollmacht hat.