Hallo, ich habe mein Ferienjob Vertrag vor einem Monat unterschrieben der Arbeitgeber hat kurzfristig vier Tage davor abgesagt! Hat er das Recht abzusagen?
3 Antworten
Einfach absagen geht nicht, wenn der Vertrag von beiden Seiten unterschrieben wurde. Verträge sind einzuhalten.
Bei Ferienjobs handelt es sich ja um befristete Verträge. Die können auch nicht vorzeitig ordentlich gekündigt werden, sofern die Möglichkeit der Kündigung nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
In Deutschland gilt das Prinzip der Vertragstreue - Pacta sunt servanda (= Verträge sind einzuhalten).
Pläne können sich zwar ändern, aber das kann in dem Fall nicht dein Problem sein. Wenn er dich nicht beschäftigen kann, befindet er sich im "Annahmeverzug" - jedenfalls dann, wenn du deine Arbeitskraft anbietest. Er muss dich dann so bezahlen, als hättest du gearbeitet.
Eine mündliche Kündigung ist sowieso unwirksam, und wie schon gesagt: ohne entsprechende ausdrückliche Vereinbarung können befristete Verträge auch nicht ordentlich gekündigt werden.
Was steht denn darüber im Vertrag, also Kündigung/Kündigungsfrist usw.?
Im Vertrag steht leider nichts über eine Kündigung... Welche Rechte habe ich?
Im Vertrag steht leider nichts über eine Kündigung
Um so besser für dich. Dann ist der Vertrag nicht ordentlich kündbar.
Müssen die mich als Ferienjob einstellen weil der Vertrag von beiden Seiten unterschrieben wurde?
So ist es!
Wenn in dem befristeten Arbeitsvertrag keine Kündigungsmöglichkeit vereinbart wurde, kann das Arbeitsverhältnis auch nicht gekündigt werden.
Der Arbeitgeber muss Dich beschäftigen und bezahlen - tut er das nicht, oder kann er das nicht (aus welchen Gründen auch immer: es kommt nicht auf ein "verschulden" an), dann ist das nciht Dein Problem.
Seine einzige Möglichkeit ist dann nur, Dich um einen Aufhebungsvertrag zu bitten.
Ergänzung zu den gesetzlichen Grundlagen für Deinen Anspruch, trotz der "Absage" des Arbeitgebers beschäftigt und bezahlt (auch im Fall der Nichtbeschäftigung) zu werden
> Zur Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses (darum handelt es sich bei einem Ferienjob)
Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG § 15 "Ende des befristeten Arbeitsvertrages":
(1) Ein kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit. [...]
(3) Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der
ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist.
> Zur Bezahlung trotz Nichtbeschäftigung (Anbieten der Arbeitskraft vorausgesetzt)
Bürgerliches Gesetzbuch BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko":
Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.
Musst du im Vertrag nachlesen. Normalerweise steht dort eine Kündigungsfrist. Ansonsten gilt die Frist nach BGB, er muss dich also ordentlich kündigen und während der Kündigungszeit beschäftigen (bzw. Lohn zahlen). Ob da jetzt aber eine Klage Sinn macht, lass ich mal dahingestellt.
Im Vertrag finde ich nichts über eine Kündigung, wie kann ich verbleiben? Habe mein ganzen Urlaub auf diesen Ferienjob eingestellt
Ansonsten gilt die Frist nach BGB
Das ist falsch. Ein Ferienjob ist ein befristetes Beschäftigungsverhältnis. Und die kann man üblicherweise nicht ordentlich kündigen - außer es ist ausdrücklich vertraglich so vereinbart.
Im großen wurde nichts über eine Kündigung vereinbart, wie kann ich verbleiben...
Kannst du so nicht sagen, oft ist auch bei einem Ferienjob eine Probezeit vereinbart.
Aber es wurde schließlich ein Vertrag abgeschlossen, ist ja dessen Problem wenn er mich nicht beschäftigen kann oder?
ja, ist sein Problem. Du musst allerdings am Tag des eigentlichen Beginns unbedingt deine Arbeitskraft anbieten. Wenn er dich dann nach Hause schickt, muss er dich trotzdem bezahlen.
Wenn du dann vor dem Arbeitsgericht klagen willst, so muss das schnell gehen, da ist die Zeit sehr knapp bemessen.
Beide Seiten haben zugestimmt habe Kopien vom Vertrag wie kann ich rechtlich voran gehen? Der Arbeitgeber meinte das es eine plan Änderung gibt daher könnte er mich nicht beschäftigen. Das steht mir bis zum Hals ein Monat für ein Ferienjob als Student warten und dann vier Tage vor Arbeitsbeginn absagen das geht garnicht!