Hallo ich beziehe Hartz-IV darf ich meine frau aus wietnam nach Deutschland familienzusammenführung beantragen ich habe Deutsche Staatsangehörigkeit?

2 Antworten

Hallo Ismail, für den Lebensunterhalt Deiner Ehefrau musst Du kein Einkommen nachweisen. Anders verhält es sich, wenn sie ein Kind hat, das mitbekommen soll. Du brauchst hier für das Kind eine Verpflichtungserklärung.
Erst müsst ihr jedoch entweder verheiratet sein (Ehegattennachzug). Wenn nicht muss sie eine Ehevisum beantragen.
Dann muss Deine Frau beim Goethe-Institut den Sprachnachweis A1 erbringen. Anschließend kann sie zur Botschaft und den Antrag für ein Visum stellen. Wenn dort alle Unterlagen vorliegen, werden diese dann zur Ausländerbehörde Deines Wohnortes versandt. Die schreiben Dich dann an und fordern weitere Dokumente an. Daraufhin wird von der AB ein Bescheid erlassen und zur Botschaft in VN weitergeleitet und abschließend beurteilt. In der Regel folgt die Botschaft der Empfehlung der AB. Es sei denn, es besteht der Verdacht auf Scheinehe oder materielle Interessen! Das prüfen die ganz genau und sind sehr erfahren.
Viel Erfolg

hast du in deutschland geheiratet, die ehe ist anerkannt? deine frau spricht gut deutsch? hat sie den sprachtest bestanden? kannst du ihre versicherungen bezahlen, verfügst du über genügend einkommen um deine frau ohne bezug von sozialleistungen zu unterhalten? verfügt deine frau über eine in deutschland anerkannte ausbildung und hat ein arbeitsangebot?

wenn du das nicht hast, kannst du die sache vergessen.