Händler Gewerbe trotz Körperverletzung Vorstrafe möglich?

5 Antworten

ne das ist nicht möglich

nokiaci 
Fragesteller
 23.04.2014, 02:07

Danke für die Antwort aber haben nicht die meisten irgendwelche Vorstrafen sei es schuldig oder unschuldig ?

Geochelone  23.04.2014, 20:41

falsch.

Du bist verurteilt, wegen was auch immer. Ich denke auch mal, eine "unschuldige verurteilung" klingt eher nach einer seltsamen Rechtsauffassung deinerseits. Und wenn das relevant für die Ausübung deines Gewerbes seien sollte dann kriegst du auch keine Genehmigung.

Ob schuldig oder unschuldig interessiert niemanden ! Verurteilt ist verurteilt...

Verurteilungen spielen im Gewerberecht aber nur eine Rolle, wenn sie im praktischen Zusammenhang mit dem angemeldeten bzw. beantragten Gewerbe stehen. Beispiele:

Für einen Gastwirt oder Bewacher wäre eine Verurteilung wegen Körperverletzung ein Problem. Für einen Blumenhändler nicht.

Eine Verurteilung wegen Diebstahl oder Betrug ginge bei einem Makler, Bewacher oder Edelmetallan- oder verkäufer gar nicht. Bei einem Zeitungs- oder Pommesstand spielt das keine Rolle....

Demzufolge gehe ich davon aus, dass deine Verurteilung wegen KV kein Hindernis darstellen wird. Es gibt auch nur wenige Branchen, bei denen das Gewerbeamt das Führungszeugnis eines Händlers überhaupt sehen will (z.B. An- und Verkauf von Edelmetallen und Schmuck, hochwertiger Elektrotechnik, KFZ etc.).

Wieso sollte es nicht gehen?

Wenn du für dieses Gewerbe kein Führungszeugnis brauchst, dann kannst du es auch anmelden und betreiben.