Habe Schülerin die nicht pünktlich die Nachhilfe zahlt, was kann ich machen?


14.01.2022, 22:51

Vielen Dank zu den vielen Antworten und Infos. 

Naja, Vorkasse wollte die Mutter anfangs nicht weil Sie einmal anscheinend ‚gezahlt hat und der Nachhilfelehrer dann keine Stunde erteilt hat‘, laut Aussage. Jedoch kann ich nicht sagen ob das stimmt oder nicht. 

Was das Zögern bei der Bezahlung bei der Mutter angeht, (hat ja ein User etwas dazu gefragt): nun Sie hatten eine Familiäre Situation, diese wurde mir nach der zweiten Nachhilfe Einheit erzählt, jedoch hat die Mutter vor und nach dieser Zeit pünktlich gezahlt. 

Nun war die erste späte Zahlung Mitte Dezember, die ich 4 Tage Zuspätgekommene bekommen habe.  Und jetzt warte ich seit letzter Woche nach der Nachhilfestunde der Tochter auf Bezahlung, obwohl ich hier auch wie gewohnt nach der Stunde wegen der Bezahlung eine Nachricht&Email gesendet habe.

Ich habe nach 3 Tagen eine Erinnerung per Mail geschrieben mit Bitte um sofortige Bezahlung, seitdem sind wieder 4 Tagen vergangen ohne eine Rückmeldung bekommen zu haben, keine Reaktion, nichts. Die letzte Rückmeldung von der Mutter war am Montag.Da sagte sie, dass ich die Zahlung bekäme, (wann sagte sie aber nicht!) aber ihr der Preis doch zu viel sei, obwohl der Nachhilfestunden Preis anfangs vereinbart worden sei. 

naja …. Trotzdem vielen Dank für die Infos. 



9 Antworten

Ist kein Zahlungsziel auf der Rechnung vorgesehen und wurde auch sonst kein bestimmter Zeitpunkt vereinbart, so ist der Kaufpreis Zug und Zug gegen die Lieferung zu erbringen. Das heißt, der Schuldner bzw. Rechnungsempfänger muss sofort bezahlen. Diese Grundregel ist in § 271 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) festgeschrieben.

Wenn der Schuldner nicht fristgerecht bezahlt, so gerät er unter bestimmten Bedingungen in Verzug. Wichtigste Voraussetzung hierfür ist die Fälligkeit der Geldleistung. Des Weiteren muss der Gläubiger den Schuldner mahnen, ihn also eindeutig zur Zahlung auffordern.

Sobald der Schuldner das Zahlungsziel überschreitet und sich im Verzug befindet, haftet er seinem Gläubiger für Schäden, die ihm infolge der Verzögerung entstehen (sog. Verzugsschaden). Der Rechnungssteller kann dann auch vom Vertrag zurücktreten und Verzugszinsen verlangen.

Quelle und mehr Informationen:

https://www.schuldnerberatung.de/zahlungsziel/

Mit einem rein mündlichen Vertrag wird es vermutlich schwierig zu beweisen, dass du Anspruch auf das Geld hast. So oder so ist jedoch nicht nur fraglich, ob das Einschlagen eines "rechtlichen Wegs" (bei vier Tagen Verzögerung und kleinen Geldbeträgen) überhaupt sinnvoll wäre, sondern auch, ob du so etwas wirklich willst. Es handelt sich ja immerhin um deine Kunden.

Ich persönlich würde daher eher dazu raten einfach nochmal das Gespräch mit der Mutter zu suchen. Womöglich könnt ja auch einfach eine direkte Barzahlung nach der Stunde vereinbaren, so geht nichts vergessen, du bekommst dein Geld sofort und musst nicht mit etwaigen Konsequenzen drohen, die du womöglich gar nicht ziehen willst und das Verhältnis zu deinen Kunden nachhaltig schädigen.

GerdausBerlin  15.01.2022, 01:38

"Mit einem rein mündlichen Vertrag wird es vermutlich schwierig zu beweisen, dass du Anspruch auf das Geld hast."

Nun, es gibt auch andere Beweismittel, darunter die bisherigen Zahlungen, die Mails, die Zeugen, darunter die Schülerin ;-)

0

Du kannst zum Anwalt gehen, und die Bezahlung einklagen.

Nur dann solltest du diese auch Anmelden, schließlich hast du eine Tätigkeit ausgeführt mit den Willen Geld damit zu verdienen.

Mit einem mündlichen Vertrag hast du halt nichts in der Hand.

Grundsätzlich besteht ein Vertrag und du hast Anspruch auf die Zahlung... fraglich ist halt, wie das dann vor Gericht aussehen WÜRDE; wenn du nicht beweisen kannst dass, wie und unter welchen Konditionen der Vertrag abgeschlossen wurde.

Natürlich ist auch der mündluchr Vertrag gültig. Durch die Zahlungen, die die Mutter bereits geleistet hat, ist diese Darstellung auch schlüssig. Zudem könntest du sie mal schriftlich (email, whatsapp) auf die Zahlung "ansprechen". Wenn sie antwortet ist daraus auch klar ersichtlich, dass diese Abmachung zwischen euch besteht.

Was du konkret machen kannst: klar machen, dass du keine Stunden mehr gibst, solange sie im Verzug ist, bzw. "aus gegebenen Anlass" auf Vorauskasse bestehen.

Aber: 4 Tage "Verzug" ist nun nichts, was mich wirklich nervös machen würde. Hast du denn das Gefühl, dass sie dich prellen will? Oder ist sie nur ein wenig schlampig? Auch das hätte Einfluss, wie ICH die Sache angehen würde.

Infashion333 
Fragesteller
 15.01.2022, 19:10

Vielen Dank zu den vielen Antworten und Infos.

Naja, Vorkasse wollte die Mutter anfangs nicht weil Sie einmal anscheinend ‚gezahlt hat und der Nachhilfelehrer dann keine Stunde erteilt hat‘, laut Aussage. Jedoch kann ich nicht sagen ob das stimmt oder nicht.

Was das Zögern bei der Bezahlung bei der Mutter angeht, (hat ja ein User etwas dazu gefragt): nun Sie hatten eine Familiäre Situation, diese wurde mir nach der zweiten Nachhilfe Einheit erzählt, jedoch hat die Mutter vor und nach dieser Zeit pünktlich gezahlt.

Nun war die erste späte Zahlung Mitte Dezember, die ich 4 Tage Zuspätgekommene bekommen habe. Und jetzt warte ich seit letzter Woche nach der Nachhilfestunde der Tochter auf Bezahlung, obwohl ich hier auch wie gewohnt nach der Stunde wegen der Bezahlung eine Nachricht&Email gesendet habe.

Ich habe nach 3 Tagen eine Erinnerung per Mail geschrieben mit Bitte um sofortige Bezahlung, seitdem sind wieder 4 Tagen vergangen ohne eine Rückmeldung bekommen zu haben, keine Reaktion, nichts. Die letzte Rückmeldung von der Mutter war am Montag.Da sagte sie, dass ich die Zahlung bekäme, (wann sagte sie aber nicht!) aber ihr der Preis doch zu viel sei, obwohl der Nachhilfestunden Preis anfangs vereinbart worden sei.

naja …. Trotzdem vielen Dank für die Infos.

0