Habe ich Urlaubsanspruch bei geringfügiger Beschäftigung? (bis 300 Euro)

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Es spielt überhaupt keine Rolle, wieviele Stunden du arbeitest und wieviel du verdienst. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Dazu gehören selbstverständlich auch Minijobber.

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 4 Wochen. D. h., wenn du nur einen Tag in der Woche 2,5 Std. arbeiten würdest, stünden dir 4 Urlaubstage á bezahlte 2,5 Stunden zu. Arbeitest du 2 Tage/Woche, stehen dir 8 Urlaubstage mit dem jeweiligen Arbeitsstundendurchschnitt zu.

Nähere Infos auf der Internetseite der minijob-zentrale. Auch informativ das Bundesurlaubsgesetz.

Rechtlich ist die Teilzeitarbeit der Vollzeitarbeit gleichgestellt, man erhaelt also alles, was Vollzeitpersonal zusteht auch, nur eben Anteilig nach Stunden. Eine Untergrenze (z.B. unter 2,5 Stunden) gibt es da grundsaetzlich nicht. Der Mindesturlaubsanspruch ist 24 Werktage bei Vollzeit (6-Tage-Woche), das entspricht 4 Wochen. Du haettest also daher Anspruch auf 4 Wochen bezahlte Freizeit. Wenn Du also nur 2,5 Std arbeiten wuerdest pro Woche, dann brauchst Du 4 Wochen diese 2,5 Std eben nicht zu arbeiten, bekommst sie aber trotzdem bezahlt, als haettest du gearbeitet. Und bei 4 Stunden dasselbe, da arbeitest Du eben 4 Wochen x 4 Stunden nicht und wirst dafuer bezahlt.

Ebenso hast Du Anspruch auf Krankzeiten, wenn Du eben nicht kommen kannst, weil Du krank bist. Das durchzusetzen ist aber eine andere Sache. Ich wuerde noch mal mit dem Chef selbst reden (bzw. Chefin). Im Gesetz ist das aber ganz klar geregelt und jedes Arbeitsgericht wuerde Dir Recht geben. Aber diesen Weg will man halt meist nicht gehen, weil man ja die Arbeit behalten will. Deine Kenntnis ueber die gesetzlichen Grundlagen solltest Du aber erwaehnen.

Schau Dir hier mal Paragraf 3 und 4 (definition Teilzeitarbeiter, Diskriminierungsverbot) an, ich konnte es leider nicht kopieren.

http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/BJNR196610000.html

Ja hast du.

Astro72 
Fragesteller
 11.12.2013, 18:44

Gibts da einen Link zum nachlesen?