Habe ich Urlaubsanspruch bei geringfügiger Beschäftigung? (bis 300 Euro)
Hallo, ich arbeite seit 2007 als Reinigungskraft in einem Betrieb. Zuerst waren es nur 2,5 Std die Woche. Ab 2010 sind nochmal 4 Std dazu gekommen. Mir wurde damals gesagt, dass es über den Betrieb angemeldet ist (weils privat beim Chef ist). Da ich seit 2007 den gleichen Std Lohn habe (10Euro) dachte ich, ich frag mal nach ob ich eventuell eine Woche bezahlten Urlaub bekomme. Heute sagte mir die Tochter meiner Chefin das ich den nicht bekomme da ich ja nur 2,5 Std die Woche da bin und das wäre zuwenig. Ich sagte dann dass das beim Chef privat auch angemeldet ist und sie meinte wie ich darauf käme... Jetzt hab ich gerade auf meiner Meldebescheinigung zur Sozialversicherung nachgeschaut und habe gesehen dass es letztes Jahr 4200 Euro waren-also müssen die 4 Std ja angemeldet sein . Meine Frage: wenn ich im Monat zwischen 265-300 Euro verdiene habe ich dann Urlaubsanspruch? Sorry, dass ich jetzt soviel geschrieben habe aber ich wollte die Sachlage ein bißchen schildern ;-)
3 Antworten
Es spielt überhaupt keine Rolle, wieviele Stunden du arbeitest und wieviel du verdienst. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Dazu gehören selbstverständlich auch Minijobber.
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 4 Wochen. D. h., wenn du nur einen Tag in der Woche 2,5 Std. arbeiten würdest, stünden dir 4 Urlaubstage á bezahlte 2,5 Stunden zu. Arbeitest du 2 Tage/Woche, stehen dir 8 Urlaubstage mit dem jeweiligen Arbeitsstundendurchschnitt zu.
Nähere Infos auf der Internetseite der minijob-zentrale. Auch informativ das Bundesurlaubsgesetz.
Rechtlich ist die Teilzeitarbeit der Vollzeitarbeit gleichgestellt, man erhaelt also alles, was Vollzeitpersonal zusteht auch, nur eben Anteilig nach Stunden. Eine Untergrenze (z.B. unter 2,5 Stunden) gibt es da grundsaetzlich nicht. Der Mindesturlaubsanspruch ist 24 Werktage bei Vollzeit (6-Tage-Woche), das entspricht 4 Wochen. Du haettest also daher Anspruch auf 4 Wochen bezahlte Freizeit. Wenn Du also nur 2,5 Std arbeiten wuerdest pro Woche, dann brauchst Du 4 Wochen diese 2,5 Std eben nicht zu arbeiten, bekommst sie aber trotzdem bezahlt, als haettest du gearbeitet. Und bei 4 Stunden dasselbe, da arbeitest Du eben 4 Wochen x 4 Stunden nicht und wirst dafuer bezahlt.
Ebenso hast Du Anspruch auf Krankzeiten, wenn Du eben nicht kommen kannst, weil Du krank bist. Das durchzusetzen ist aber eine andere Sache. Ich wuerde noch mal mit dem Chef selbst reden (bzw. Chefin). Im Gesetz ist das aber ganz klar geregelt und jedes Arbeitsgericht wuerde Dir Recht geben. Aber diesen Weg will man halt meist nicht gehen, weil man ja die Arbeit behalten will. Deine Kenntnis ueber die gesetzlichen Grundlagen solltest Du aber erwaehnen.
Schau Dir hier mal Paragraf 3 und 4 (definition Teilzeitarbeiter, Diskriminierungsverbot) an, ich konnte es leider nicht kopieren.
Ja hast du.
Gibts da einen Link zum nachlesen?