Urlaubsanspruch bei 450.- Eurojob und Zusatztage bei 50 % Schwerbehinderung ?

3 Antworten

Normal mindestens die gesetzlichen (24 bei 6-Tage-Woche, 20 bei 5. Man muss egal wieviel Arbeitstage/Woche immer auf 4 Wochen Jahresurlaub kommen)

Vertraglich können auch mehr..aber nie weniger vereinbart werden

Plus unabhängig davon 5 ab GDB 50.

Wenn ein Tarifvertrag gilt, steht Dir der dort vereinbarte Jahresurlaub zu.

Ansonsten bekommst Du den Urlaub, der im Betrieb üblich ist. Haben die anderen AN, egal wie viele Std. sie am Tag arbeiten, bei einer Fünf-Tage-Woche z.B. fünf Wochen Urlaub, stehen auch Dir diese fünf Wochen zu.

Gibt es den Mindesturlaub von vier Wochen, stehen Dir 20 Urlaubstage zu.

Egal wie viel Urlaubstage Dir zustehen, auf alle Fälle kommen bei einer Fünf-Tage-Woche bei Dir noch fünf Tage Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen nach § 125 SGB IX dazu.

Dein Anspruch beträgt also mindestens 25 Urlaubstage (Mindesturlaub + Zusatzurlaub)

Normal soviel wie den anderen Mitarbeitern, sofern vorhanden. Ansonsten der Mindesturlaub, der bei einer 5-Tage-Woche 20 Tage (ohne Wochenende und Feiertage) beträgt. Zusätzlich noch 5 Tage für die Schwerbhinderung.