Habe ich Ansprücheauf ersatz entschädigung oder irgendwas?

2 Antworten

Moin, ich habe mir im Oktober 22 ein Auto Baujahr 2017 bei einem Händler gekauft. Top zustand alles gut, er hatte noch bis Mai 24 tüv. ( grad 6 monate tüv gehabt) .

Da wird er sich gefreut haben einen Dummen gefunden zu haben. Gebrauchtwagen kauft man nur mit frischem TÜV. Schützt auch nicht unbedingt, aber dennoch.

Nun gebe ich den Wagen in die Werkstatt und erfahre das er so kein tüv bekommt.

Man fahre erst zur HU, dann bekommt man gesagt was gemacht werden muß, wenn es denn der Fall ist. Dann zur Wewrkstatt. Andersrum ist es wie ein Blanoscheck für die Werkstatt.

Reifen und Felgen sind nicht zulässig für den Wagen. Er braucht nun eine verbreiterung und eine Eintragung. 

So viel zu "Top Zustand"....

Hätte der Händler mich nicht aufklären müssen oder so? 

Selbstverständlich. Hättest aber auch selber einen Blick in den Schein und auf die Räder werfen können.

Bin am überlegen ob es sinnvoll ist einen Anwalt einzuschalten.

Wenn überhaupt hat man nur so eine kleine Chance. Frag einfach vorher die Rechtschutzversicherung. Er wird sicher bestreiten davon gewußt zu haben oder gar behaupten das hast Du nach dem Kauf selber gemacht.

Mag sein, dass man damals noch etwas erreicht hätte, aber nach 1,5 Jahren sehe ich da keine Chance, irgendwas zu fordern etc.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung