Habe ich Anspruch auf den Grundriß- bzw. Flächenplan einer angemieteten Wohnung?

13 Antworten

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ruf einfach mal an beim zuständigen bauamt. die haben unterlagen über jedes haus, und dir als mieter zeigen sie das auch.

Saarland60  12.11.2009, 08:53

Das zeigen die dem Mieter ganz sicher nicht!

Padri  13.11.2009, 09:52
@Saarland60

Richtig. Die zeigen keine Grundrisse. Außerdem wäre das kostenpflichtig.

Einen Anspruch auf einen Grundriss hast Du nicht. Je nach Alter des Hauses hat sogar der Vermieter nicht mal mehr einen. Auch wenn man sich einigen würde, wäre die Kopie zu bezahlen. Frage aber wie bei vielen anderen hier wird bleiben: Was willst so lange danach mit dem Grundriss? Damit beweisen, dass die Nebenkostenabrechnung falsch ist? Hättest Du Zweifel gehabt, so hättest Du während der Wohnzeit handeln müssen und nicht erst nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung.

Mit Grips geht das ganz einfach: Alle Flächen, die unter einer gedachten Linie von 2,oom Deckenhöhe liegen werden zur Hälfte gerechnet und alle Flächen unter einer gedachten Linie von 1,00 m Deckenhöhe werden gar nicht mehr dazugerechnet. Und jetzt hilft nur noch das Metermaß und etwas Zeit. sollte tasächlich weniger rauskommen ist es ratsam noch eine offizielle Auswertung von einem Archtekten machen zu lassen. Kostenpunkt ganz unterschiedlich,am besten ein Angebot machen lassen. Aus einem Dachgeschoß-Grundriss ist die Wohnfläche auch nicht ersichtlich...

Du hättest die Mietfläche doch schon nachmessen können, als Du noch darin gewohnt hast. Wo liegt also jetzt Dein Problem? Im eigenen Versäumnis?

Nein, der Vermieter hat keinerlei Verpflichtung, Dir irgend eine Art von Plan oder Grundriss zur Verfügung zu stellen.

Abgesehen davon: Wen willst Du wie mit einer Messung beauftragen? Du hast in dieser Wohnung nichts mehr zu suchen, da Du ausgezogen bist. Schon vergessen?

Anspruch grundsätzlich nicht. Aber einsehen darfst Du diesen Plan. Für Kopien und Zusenden seitens des Vermieters musst Du eine Verwaltungsgebühr zahlen. Vermieter haben i. d. R. moderne elektronische Messgeräte. Wichtig: bei Schrägen darf das Messgerät nicht höher als 1 m über Fußboden angesetzt werden.