Grundbuch Frage -Ränge/Reihenfolge?

1aI-b - (Grundbuch, Hausverkauf)

5 Antworten

Es müssen alle aufgeführten Eigentümer zustimmen. Ich vermute mal, das Haus war mal Oma und Opa zu je 1/2. Opa ist vermutlich vor 1999 gestorben. Jetzt ist Oma in I bis VI in Erbengemeinschaft mit den 5 Kindern für den 1/2 Anteil des verstorbenen Opas. 

1b) ist wieder die Oma mit ihrer unveränderten Hälfte. 

Das 1a und die I bei Oma sind etwas äußerst unüblich. Unter 1a hat in dem alten Blatt mal der Opa gestanden. Das einzige was hier bei einem Hausverkauf einvernehmlich geregelt werden könnte, ist die Verteilung des Kaufpreises, es werden aber 6 Unterschriften benötigt. Evtl Beschränkungen und Ausnahmen könnten sich nur aus Abteilung II des Grundbuches ergeben. 

Hier noch ein weiteres Bild. AI ist Eigentümer, B ist Eigentümer (es steht bei beiden der Name meiner Oma. II - VI sind ihre 5 Kinder. Wobei unter diesen die Wörter "in Erbengemeinschaft" steht. Eigentümerin (Oma) lebt noch.

Gruß 

Grundbuch-Auszug - (Grundbuch, Hausverkauf)
schelm1  04.09.2017, 22:13

Eine numerische Aufstellung gleichgestellter Eigentümer ohne besonderen Hinweis.

a) 6 verschiedene Eigentümer und b) ein Eigentümer alleine.

schelm1  04.09.2017, 22:18
@schelm1

a) in Erbfolge eingetragen sind Oma und Kinder

b) Oma lebt noch - Anteil alleine

ein völlig normaler Vorgang ohne jede Rangfolge.

kabbes69  04.09.2017, 22:29

nicht böse sein, werde aber dein Bild melden, du hast GB Bezirk und Blatt nicht geschwärzt. 

Lini120406 
Fragesteller
 05.09.2017, 07:01
neununddrei  05.09.2017, 06:34

Hierzu gilt noch das alte Band und Blatt zu beachten. Dort ist näher nachzuvollziehen wer wann eingetragen war.

Maßgebend sind die Grundsücksanteile der unter der jeweiligen Nummer eingetragenen Eigentümer; die kann man hier nicht erkennen.

Rangfolgen bestimmen sich ausshließlich für Eintragungen in den Abtl. II und III, die sich nach der zeitlichen Folge der Eintragungen oder auch dazu im Grundbuch  vermerkten Rangänderungen einordnen lassen.

So können Rangvorbehalte z.B. in der Abtl. II zugunsten von Eintragugnen in Abtl. III vorliegen oder Rangänderungen, die dann ggfs. zu relativen Rangverhältnisses auch in der Abtl. III führen können etc.

Dazu müßte man diese Eintragungen in deren Gesamtheit kennen.

Ihre Frage läßt keine vernünftige Antwort zu!

Lini120406 
Fragesteller
 04.09.2017, 18:45

Habe nochmal Bild und Text (unten) hinzugefügt. 

Das kann man mit dem Ausschnitt nicht beurteilen.
Da kommt es auf andere Faktoren an.
Ich vermute a und b sind Erben und die römischen Ziffern zählen diese auf.
Wichtig sind auch die Anteile.

neununddrei  04.09.2017, 17:50

Man sollte richtig lesen. Sorry. Ist a+b Eigentümer oder Bestandteil der Erbengemeinschaft? Ich vermute zumindest bei a im Zusammenhang mit Erbengemeinschaft.

Lini120406 
Fragesteller
 04.09.2017, 18:46

Habe nochmal Bild und Text (unten) hinzugefügt. 

Das kann man nur beantworten, wenn man die Eigentümer mit dem jeweiligen Berechtigungsverhältnis sieht. Allgemein spielt die Reihenfolge der Aufführung oder die Nummerierung keine Rolle. Wobei ich eine solch seltsame Nummerierung noch nie in meinem Leben gesehen habe.

Ronox  04.09.2017, 17:03

Nur bevor mich jemand missversteht: mit Reihenfolge der Eintragung war die in Abt. I (Eigentümer) gemeint. In den Abt. II und III spielt die Reihenfolge eine Rolle für die Bestimmung des Ranges.