Greift der PayPal Käuferschutz ein?

4 Antworten

Naja, wenn "der Freund" sich auch mit falschen Daten bei Paypal angemeldet hat, kann er das vergessen.

Die Käufer- und Verkäuferschutz-Richtlinien sollten sich Kontoinhaber schon durchlesen und auch verstehen, ehe sie sich mit falschen Daten bei einer Bank anmelden.

Natürlich greift hier der Käuferschutz. Paypal wird dem Käufer das Geld erstatten und nach Zahlung der Rücksendekosten kann "Dein Freund" die Rücksendung der Schuhe erwarten.

Die Sohle ist nach den Aussagen meines Freundes wirklich beschädigt gewesen, allerdings sagte er auch das der Verkäufer nie nach der Sohle Gebrauchsspuren etc. gefragt hat.

Auch das ist ein Fehler. Nur der Verkäufer ist für die Artikelbeschreibung zuständig. Wenn die nicht stimmt, hat der Käufer jegliche rechtliche Möglichkeit, nicht nur den Käuferschutz von Paypal

Thema Sachmangel:

https://dejure.org/gesetze/BGB/434.html

https://archive.md/LawGq

Schließt der Paypal Käuferschutz sich so mit aus oder kann er das Geld wieder verlieren?

Natürlich, genau dafür ist der Käuferschutz ja da.

Nun will der Verkäufer sein Geld zurück da die Sohle wohl beschädigt sei. Die Sohle ist nach den Aussagen meines Freundes wirklich beschädigt gewesen, allerdings sagte er auch das der Verkäufer nie nach der Sohle Gebrauchsspuren etc. gefragt hat.

Das muss der Käufer auch nicht fragen, das hätte Dein Freund als Verkäufer angeben müssen.

Wenn er das Geld verliert bekommt er den Schuh wieder oder ist er auch weg ? Mit freundlichen Grüßen

Kommt drauf an:
Es kann sein, dass PayPal erst erstattet, wenn der Käufer den Schuh nachweisbar zurückgeschickt hat.

Ees kann aber auch sein, dass PayPal erstattet und Dein Freund sich dann selbst um die Rücksendung kümmern darf.

D.h., er muss dem Käufer die Rücksendekosten überweisen, um seinen Schuh zurückzubekommen.

Aber wie gesagt, das entscheidet alleine PayPal und das hat Dein Freund ja auch als gelesen angeklickt.

Na prima. Der Fragesteller ist 14 Jahre und hat auch ein Paypal-Konto ...

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@haikoko

Na, dann wünschen wir den beiden (wenn's denn "der Freund" ist) viel Spaß mit und ein schönes weiteres Leben ohne PayPal. 😎

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Selbstverständlich greift der Käuferschutz!
Genau dafür gibt's den doch!
Der Käufer wird sein Geld zurück bekommen, wenn er einen Käuferschutz-Fall eröffnet.

Und wenn der angebliche Freund ebenfalls minderjährig ist - genau wie du, dann werden noch weitere Konsequenzen folgen für den kleinen Fälscher und Betrüger.
Und das ist gut so.

allerdings sagte er auch das der Verkäufer nie nach der Sohle Gebrauchsspuren etc. gefragt hat.

Muss er auch nicht, es obliegt dem Verkäufer, den Artikel korrekt zu beschreiben, soweit dies möglich ist.

Wenn der Käufer das Geld wieder haben möchte, muss er die Ware natürlich retournieren.