Grabgebühren, wer haftet im Todesfall bitte dringend um Hilfe bin ratlos ....?
Mein Stiefvater ist gestorben und die Rechnung vom Pfarramt kam gestern.
Mein Stiefvater hat von 2017 bis 2021 die Grabgebühren für sein Familiengrab wo er jetzt Beerdigt worden ist nicht bezahlt und das Pfarramt verlangt jetzt von meiner Mutter das Geld, muss Sie jetzt das bezahlen ? Für die Schulden des Ehemannes kann sie doch nicht verantwortlich sein oder? Wie ist das Gesetz eigentlich kennt sich da jemand aus? Herzlichen Dank im Voraus
Sie ist nicht als Erbe eingesetzt !
6 Antworten
Mein Stiefvater hat von 2017 bis 2021 die Grabgebühren für sein Familiengrab wo er jetzt Beerdigt worden ist nicht bezahlt
Das ist aber wenig erfreulich.
das Pfarramt verlangt jetzt von meiner Mutter das Geld, muss Sie jetzt das bezahlen ?
Vermutlich ja.
Sie ist nicht als Erbe eingesetzt !
Das ist hier tatsächlich eine der wenigen Ausnahmen von der Regel; darin differieren Bestattungsrecht und Erbrecht. Mit Erbausschlagung ist der gesetzliche Erbe zwar von etwaigen Schulden des Erblassers ebenso freigestellt wie von positivern Vermögenswerten, jedoch umfasst diese Freistellung explizit *nicht* die Kosten der Bestattung - und dazu gehört auch die Grablege. Siehe dazu das Urteil des VG Münster vom 12.11.2010, Az: 7 K 1240/10. Zitat:
"Die Gebührenschuld des Klägers ergibt sich aus § 3 Satz 1 GebO. Danach ist zur Zahlung der Gebühren derjenige verpflichtet, der entweder Nutzungsberechtigter ist oder in dessen Auftrag der Friedhof und seine Einrichtungen genutzt werden. (...) Selbst ein mündlicher Auftrag genügt, um ein Tätigwerden des Bestatters willentlich herbeizuführen. Eine nach der Friedhofssatzung die Gebührenpflicht auslösende Inanspruchnahme einer Leistung der Friedhofsverwaltung ist nämlich bereits dann anzunehmen, wenn die Bestattung des Verstorbenen mit Wissen und Wollen eines zur Bestattung verpflichteten Angehörigen erfolgt ist. "
Zitat Ende Quelle: https://openjur.de/u/146993.html
Mit anderen Worten, da die Bestattung vermutlich willentlich durch die Bestattungsverpflichtete (hier die Ehefrau des Verstorbenen) angewiesen und beauftragt wurde, trägt sie auch die Kosten der Grablege. Ob dies im Klagefall der zuständige Richter unter Würdigung der Umstände ebenso sieht, ist natürlich dahingestellt.
Siehe u.a. auch hier:
https://www.aeternitas.de/inhalt/recht/themen/artikel/2010_11_22__13_42_26/show_data
Du erbst alle Rechte und Pflichten.
Heißt nicht nur Geld, sondern auch Schulden
Doch, auch Schulden werden vererbt.
Hi, die Erben müssen die Beerdigung bezahlen. Gibt es keine, weil das Erbe ausgeschlagen wurde, dann müssen die nächsten Verwanden bezahlen:
Es ist also normal, dass Deine Mutter dafür zahlen muss. Mit Schulden hat das nichts zu tun.
Die Erbausschlagung befreit nicht von der Bestattungspflicht.
Ich habe über die nicht bezahlten Grabgebühren geredet die mein Stievater hinterlassen hat und nicht von der Bestattungspflicht oder ist es dasselbe ?
Hi, wie ich schon schrieb: Wenn es keine Erben gibt, dann müssen die nahen Verwandten dafür aufkommen, angefangen beim Ehepartner.
Schulden und Beerdigung - das sind 2 paar Stiefel.
Sie ist für die Schulden des Ehemannes leider neben anderen Erben mit verantwortlich, solange sie als Erbe eingesetzt ist.
Meine Mutter erbt gar nichts weil es ausgeschlagen wurde und sie nichts unterschrieben hat! Für die Schulden des Ehepartners muss niemand haften das ist doch gesetzlich so geregelt