Glücksdrehrad für meine Homepage?

5 Antworten

Eine php-Lösung wäre die einzig sichere Lösung. Allerdings stellt sich auch die Frage, ob man auch einen Jimdo-Shop wie einen vernünftigen Shop z.B. von Shopware überhaupt anpassen kann, oder ob das ein festes Produkt ist. Sowas ginge auch mit einem Woo-Commerce-Shop und Wordpress. Da wären die Anpassungsmöglichkeiten über ein Plugin wohl am einfachsten.
Eine 100%ige Erkennung ginge aber auch hier nicht.
Ich würde empfehlen, nach dem Glücksrad die Registrierung über die E-Mail-Adresse zu machen. Wenn der Gewinn dann an Umsatz gekoppelt ist, wären die Aufwendungen für Mehrfachregistrierungen ergräglich.

wenn man meinen Online Shop das erste Mal besucht, an einem Glücksdrehrad drehen und Rabatte, gratis Artikel usw. gewinnen könnte.

Das lässt sich nicht realisieren, da es nicht möglich ist zu erkennen, ob ein Besucher Deinen Onlineshop "zum ersten Mal" besucht.

Eine Lösung mit Javascript findest Du z. B. unter http://dougtesting.net/winwheel/examples/wheel_of_fortune. Sieht toll aus, ist allerdings ungeeignet, da es in Javascript programmiert ist und das Ergebnis einer jeden Javascript-Berechnung kinderleicht manipuliert werden kann.

Hier findest Du eine Lösung mit PHP: https://www.elitepvpers.com/forum/sro-pserver-guides-releases/4180789-release-php-silkroad-wheel-fortune.html

Alex

Das Hauptproblem ist "wenn man meinen Online Shop das erste Mal besucht".

Du kannst einen Besucher eigentlich fast nur an Cookies identifizieren. Diese kann man aber im Browser jederzeit löschen oder startet einfach den Browser im Privatmodus. Dann kann ein etwas cleverer Besucher so oft er möchte sein Glück probieren.

D.h. du müsstest das ganze über eine Emailanmeldung mit Bestätigung versuchen ab zu sichern. Aber auch hier, kann ein Besucher das über mehrere Emailadressen, die nicht unüblich sind und ggf. sogar Wegwerfemailadressen umgehen. Man könnte zumindest die gängigen Wegwerfemailadressen blockieren...

IP funktioniert generell schlecht. In DE bekommt fast jeder jeden Tag eine neue IP und zB. wenn einer auf Arbeit deine Seite besucht, hat jeder innerhalb der Firma die gleiche IP. Zudem kann man, wenn man cleve rist, auch über VPN oder Proxy sich neue IPs holen und bei DSL Routern reicht meist ein Neustart/Reconnect für eine neue IP.

Soetwas klingt am Anfang recht simpel aber entpuppt sich schnell als recht komplex. Eine 100% Absicherung gibt es hier auch nicht. Soetwas könnte man nur mit zusätzlichen Bedingen abfangen. Also jemand gewinnt 5€ Gutschein und er muss aber für mind. XX€ etwas bestellen, damit man so ein System nicht ausnutzen kann und nur Gewinne abstaubt und du nur Verluste machst.

verreisterNutzer  05.12.2018, 09:47

Ein schöner langer Text, aber völlig an der Frage vorbei- Überlass die Kalkulation doch dem Betreiber des On-Line-Shops ....

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privsec  05.12.2018, 12:48
@verreisterNutzer

Sehe ich nicht so. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Leute, die so etwas entscheiden, erstmal garkeine Ahnung von den möglichen Konsequenzen haben, weil sie techn. bedingt sind.

Ich arbeite selbst als Entwickler für ein Ecommerce Unternehmen und da gibt es genau die gleichen Probleme. Da muss man als Entwickler gewisse mögliche Probleme aufzeigen und nicht einfach blind umsetzen. Das Management kennt vielleicht nicht unbedingt alle technischen Limitierungen usw. Ist ja auch nicht zwingend deren Aufgabe.

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lulub98 
Fragesteller
 05.12.2018, 10:03

Vielen Dank @privsec für deine Antwort. Soweit habe ich bisher noch nicht gedacht. Werde mich aber sicherlich an deine Tipps erinnern und das bestmögliche versuchen.

Danke :)

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Ich würde natürlich als Gegenleistung einen Betrag bezahlen. :)

Das ist schön...

...und läßt hoffen, daß du dir dann ebenso einen guten Rechtsanwalt leisten kannst.

lulub98 
Fragesteller
 05.12.2018, 10:16

Danke für den Link. Meiner Meinung nach betrifft dieses Gesetz nicht ganz meinen Bereich. Werde dies nun jedoch noch genauer anschauen.

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Roderic  05.12.2018, 10:21
@lulub98

Und eben genau das solltest du deinem - hoffentlich gut bezahlten und fähigen - Anwalt überlassen.

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EinAlexander  05.12.2018, 11:25
@Roderic

Muss er nicht. Ein Glücksspiel gemäß § 284 ist es juristisch nur dann, wenn Vermögenswerte gesetzt werden. Das ist hier aber nicht der Fall.

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Roderic  05.12.2018, 13:39
@EinAlexander
Das ist hier aber nicht der Fall.

Unter den vielen tausenden gelangweilten Abmahnanwälten in diesem Land wird sich mit Sicherheit einer finden, der das möglicherweise ein klein wenig anders sieht.

Aber dank deines soeben getätigten hilfreichen Kommentares hat der Frager ja nun absolut keinen Grund, irgendwas zu fürchten und ist nun ganz und gar befreit von der Notwendigkeit, sich Ratschlag von einem juristischen

FACHMANN

zu holen.

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EinAlexander  05.12.2018, 14:37
@Roderic
Juristisch definiert versteht sich das Glücksspiel als eine Tätigkeit, in deren Verzug auf den Ausgang einer bestimmten Situation gewisse Vermögenswerte gesetzt werden. Der Ausgang des Spiels beruht dabei nicht auf der Geschicklichkeit, die die Spieler beweisen, sondern vielmehr auf einem Zufallsprinzip.

Quelle: https://www.juraforum.de/lexikon/gluecksspiel

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