Gilt der Kirchenaustritt nur Bundesweit/D oder auch im Ausland?

7 Antworten

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Aus katholischer Sicht tritt man der Kirche mit der Taufe bei, und ein Austritt ist gar nicht vorgesehen. In den meisten Staaten der Welt interessiert sich auch kaum jemand für die Möglichkeit eines Austritts, weil ein Austritt keinen Vorteil mit sich brächte.

Anders ist das in den Staaten, in denen mit der Kirchenmitgliedschaft auch staatliche Wirkungen verbunden sind, wie es zum Beispiel in Deutschland mit der Kirchensteuer der Fall ist. Deshalb gibt es in Deutschland die Möglichkeit, den Kirchenaustritt zu erklären. Der Kirchenaustritt bezieht sich eigentlich nur auf die staatlichen Wirkungen der Kirchenmitgliedschaft. Deshalb wird er in der Regel auch gegenüber einer staatlichen Behörde (je nach Bundesland Amtsgericht oder Standesamt) erklärt.

Aus katholischer Sicht bleibt man auch nach dem Austritt Mitglied der Kirche, weil die Taufe nicht rückgängig gemacht werden kann. Allerdings hat die katholische Kirche in Deutschland mit dem staatlichen Kirchenaustritt auch einen Verlust von kirchlichen Rechten verbunden. Insbesondere darf ein aus der Kirche Ausgetretener im Normalfall keine Sakramente empfangen und keine kirchlichen Ämter und Funktionen ausüben. Im Ergebnis steht ein aus der Kirche Ausgetretener in Deutschland nicht viel anders da als jemand, der exkommuniziert ist oder nie getauft wurde. Auch in den Mitgliedschaftsstatistiken wird ein Ausgetretener nicht mehr mitgezählt. Die grundsätzlich verbleibende Mitgliedschaft ist also in Deutschland eher theoretischer Natur.

Was bedeutet das nur für die Geltung deines Kirchenaustritts nach einem Umzug ins Ausland?

Für die staatlichen Wirkungen des Kirchenaustritts (wenn es sie in dem jeweiligen Land überhaupt gibt) kommt es darauf an, ob der ausländische Staat eine deutsche Kirchenaustrittserklärung anerkannt oder nicht. Um dazu etwas sagen zu können, müsste man wissen, um welches Land es geht.

Was die kirchlichen Wirkungen angeht, ist die Antwort auch nicht eindeutiger. Die Regelung, dass ein Ausgetretener kirchliche Rechte verliert, stammt von der Deutschen Bischofskonferenz und gilt nur für Leute, die in Deutschland wohnen. Sie dürfte auch bei einem vorübergehenden Aufenthalt (Urlaub) im Ausland gelten. Wie es bei einem dauerhaften Umzug ins Ausland aussieht, sollte man mit der dortigen kirchlichen Autorität klären, wenn man ein Interesse daran hat, wieder kirchliche Rechte wahrnehmen zu dürfen.

Wenn Du in Deutschland deinen Kirchenaustritt erklärst, verläßt Du die Gemeinschaft der an die jeweiligen Kirche Steuer Zahlenden. Das gibt es nur in sehr wenigen anderen Ländern und so wie in Deutschland gar nicht irgend wo anders. Deswegen sind ja z.B. Profifußballer die aus Italien kommen und katholisch sind ganz verblüfft wenn von ihnen plötzlich Kirchensteuer nachgefordert wird

Den Austrittsbescheid gut aufheben, einige Bistümer fragen nach ein par Jahren nach, wenn Du dann keinen Austrittsbeweis hast wird der Austritt angezweifelt und Kirchensteuer nachgefordert!

Du bist allgemein aus der Katholischen Kirche ausgetreten. Es ist einmalig, nur in Deutschland, dass die Kirchensteuer vom, Staat eingezogen wird. In anderen Ländern muß der Pfarrer/Pastor sehen, wie er an einen Obolus von seiner Gemeinde kommt.

Na ja, ausgetreten ist ausgetreten. Natürlich kann das keiner wissen, wenn du z. B. in einem anderen Land einen Gottesdienst besuchen willst. Aber darum geht es ja auch gar nicht. Wer aus der Kirche austritt, will ja damit ausdrücken, dass der christliche Glaube für ihn bedeutungslos ist, und dann ergibt es auch keinen Sinn, woanders Dienstleistungen der Kirche in Anspruch zu nehmen.

Der Kirchenaustritt aus der katholischen Kirche wird im Ausland, außerhalb vom Deutschen Sprachraum, nicht anerkannt. Der Begriff "Kirchenaustritt" ist in fast allen Ländern der Welt völlig fremd. Auch, wenn ein Ausländer, wie ein Amerikaner, Pole, oder Irre in Deutschland austritt, gibt es in seinem Heimatland keine Möglichkeit den "Austritt" irgendwo einzutragen. Der Kirchenaustritt ist ein völlig deutsches Unding.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung