Gilt das als Selbstverteidigung?

9 Antworten

Die haben einen angegriffen. Man sollte nur aufpassen, weil man eventuell als schuldig gesehen wird, wenn man zu stark zuschlägt.

Ich nehme an, du meinst Notwehr.

Kommt drauf an, wie die auf dich zulaufen:

Wenn das nur irgendwelche lautstarken Besoffenen sind, wollen die eventuell garnichts von dir. Und selbst wenn, kann man diesen auch gut ausweichen, was den Schlag in diesem Fall schon nicht mehr erforderlich macht.

Sollte sich das Verhalten jedoch feindlicher Natur sein, so sieht es eindeutig anders aus.

Hier wäre eine Flucht zwar deutlich besser, aber im Fall aller Fälle würde ich die Person direkt und laut zum stehenbleiben auffordern. Dann würde ich versuchen auszuweichen. Sollte sie mich verfolgen, ist ein Angriff absehbarer und sobald diese auf ca 3 Meter kommen, würde ich den letzten Aufruf starten und eine klarerkennbare, defensive Haltung einnehmen. Sollte das ignoriert werden, steht ein unmittelbarer Angriff bevor und ich darf mich mit Notwehr verteidigen.

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Woher ich das weiß:Berufserfahrung – WSK, WBK und Berufswaffenträger

Kommt drauf an was mit auf einen zulaufen gemeint ist

Wenn der einfach nur läuft, aber seine Hände unten hat etc. dann nciht

Wenn der mit seinen Händen fuchtelnd auf dich straight zuläuft dann kann man das durchaus als beginnenden Angriff sehen, man muss definitiv nicht warten, bis jemand erst ausholt

Nein, das ist nicht Notwehr

Auf Dich zulaufen ist kein Angriff auf Dich - das solltest Du als "Kampfsportler" normalerweise wissen.

Lebenserfahrung, 40 Jahre Arnis/Escrima

Boxer23  08.03.2024, 12:20

Selbstverteidigung=Selbstschutz=Es gar nicht erst zum Angriff kommen lassen

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Verstehe ich das richtig so:

Du hast blickkontakt zu ihnen aufgebaut. Daraufhin sind sie lautstark auf dich zugelaufen. Du hast sie gewarnt. Sie sind trotzdem weiter auf dich zu gelaufen. Dann hast du sie umgehauen. Und du bist Kampfsportler.

Stimmt das so?