Gibt es patentierte Lebensmittel?

7 Antworten

Bisher dürfen Naturstoffe nicht patentiert werden. Firmen haben großes Interesse daran, dass sich das ändert

DerGrafDuckula  27.03.2022, 20:23

Hallo Quaeror,

so pauschal stimmt deine Aussage nicht. Unter anderem maßgeblich ist hier die Entscheidung "Rote Taube" des BGH von 1969:

Technisch ist eine Lehre zum planmäßigen Handeln unter Einsatz beherrschbarer Naturkräfte zur Erreichung eines kausal übersehbaren Erfolgs, der ohne Zwischenschaltung menschlicher Verstandestätigkeit die unmittelbare Folge des Einsatzes beherrschbarer Naturkräfte ist.“

Das bedeutet, dass auch Zuchtergebnisse oder Verfahren von Pflanzen und Tieren unter Patentschutz gestellt werden können.

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Quaeror  27.03.2022, 21:55
@DerGrafDuckula

Ich weiß, z.B. genverändertes Saatgut aber auch Wirkstoffe aus wildpflanzen, auf die dann die eigentlichen Besitzer keinen Zugriff mehr haben

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DerGrafDuckula  27.03.2022, 23:00
@Quaeror

Hallo Quaeror,

zum zweiten Teil deiner Aussage muss ich auch nochmal Korrektur anmelden. Für den Patentschutz ist "absolute Neuheit" erforderlich, der Wirkstoff der Wildpflanze, soweit bekannt, kann somit nicht mehr patentiert werden. Außerdem steht früheren Anwendern ein Vorbenetzungsrecht nach § 12 PatG zu. Hier im Auszug zitiert:

Die Wirkung des Patents tritt gegen den nicht ein, der zur Zeit der Anmeldung bereits im Inland die Erfindung in Benutzung genommen oder die dazu erforderlichen Veranstaltungen getroffen hatte. Dieser ist befugt, die Erfindung für die Bedürfnisse seines eigenen Betriebs in eigenen oder fremden Werkstätten auszunutzen.[...]
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Quaeror  28.03.2022, 09:10
@DerGrafDuckula

Welcher Indiostamm im Regenwald hat seine Pflanzenheilmittel angemeldet?

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DerGrafDuckula  28.03.2022, 09:40
@Quaeror

Hallo Quaeror,

ich glaube wir missverstehen uns. Ich wollte erklären, dass

  • ein Unternehmen nur dann eine Patent auf eine bestimmte Pflanze erhalten kann, wenn es neue bisher unbekannte Eigenschaften entdeckt und dann i.d.R. auch nur auf die Verwendung dieser neuen unbekannten Eigenschaft.
  • frühere geheime/unbewusste Benutzer dieser neuen unbekannten Eigenschaft nicht durch das Patent gehemmt werden, da sie ein Vorbenetzungsrecht haben. Dazu braucht man gerade kein Patent. Frühere Anwender z..B. der Indiostamm haben also weiter Zugriff darauf.

Außerdem gibt es z.B. in Brasilien ein Gesetz, dass indigenes Wissen ausdrücklich vom Patentschutz ausnimmt, um bei deinem Beispiel mit dem Indiostamm im Regenwald zu bleiben.

Oder habe ich deinen letzten Kommentar missverstanden?

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Quaeror  28.03.2022, 10:11
@DerGrafDuckula

Richtig verstanden, sicher klingt das für mich nicht. Auch Patentschutz auf lebende Tiere finde ich sehr fragwürdig

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DerGrafDuckula  28.03.2022, 10:21
@Quaeror
Auch Patentschutz auf lebende Tiere finde ich sehr fragwürdig.

Bei diesem Thema ist Streit auch meist und zurecht vorprogrammiert. Die Faustregel in Deutschland ist die Entscheidung „Rote Taube“. Es, d.h. in diesem Fall die Züchtung, muss quasi ein technisches Verfahren sein die als solche kontrollierbar und wiederholbar ist und deren Ergebnisse etwas wirklich „Neues“ zutage fördert.

Wo aber das Fachwissen, dass jedem Züchter bekannt ist endet und ein wirklich erfinderischer Schritt beginnt ist eine Frage die sehr komplex ist und oft lange diskutiert werden muss. Von der moralischen Frage ganz abgesehen...

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Gibt es patentierte Lebensmittel?

Nein, gibt es nicht.

Auch Pepsi, Afri oder Coca Cola sind nicht patentiert. Rezepte kann man nicht patentieren lassen.

Es gibt aber gentechnisch veränderte Pflanzenzüchtungen, die sind patentiert und dürfen nur mit Einverständnis des Patentinhabers angebaut werden. Aber das meinst Du wahrscheinlich nicht.

Alex

Ja, es gibt solche Lebensmittel.

Hundertstel  27.03.2022, 17:04

Zum Beispiel

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Hardy3  27.03.2022, 17:46
@Hundertstel

Eine vegane Wurst als Wurstersatz, von Adenauer entwickelt, wurde patentiert.

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verreisterNutzer  27.03.2022, 17:04

Könntest du mir ein paar nennen?

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DerGrafDuckula  28.03.2022, 09:15
@EinAlexander

Hallo EinAlexander,

du irrst es ist ein reguläres Europäisches Patent. Designschutzrechte werden auch nicht am EPA vergeben bzw. verwaltet.

Der vollständige erste Anspruch lautet:

1. Geschichtetes gefrorenes Süßwarenprodukt, umfassend mindestens eine Schicht eines gefrorenen Konfekts, mindestens eine Schicht Schokolade und mindestens eine Schicht Soße, wobei
die Soße in der Soßenschicht eine Viskosität zwischen 1,5 und 1,7 Pa.s aufweist und in der gefrorenen Süßware in einer Dicke von 0,5 bis 3,0 mm vorliegt,
die Schokolade in der Schokoladenschicht bei einer Temperatur von +45 °C eine Viskosität zwischen 1,0 und 1,4 Pa.s aufweist und in der gefrorenen Süßware in einer Dicke von 0,5 bis 3,0 mm vorliegt, und
die gefrorene Konfektschicht eine Dicke zwischen 3,0 und 7,0 mm und einen Überschuss zwischen 80 und 200 aufweist und zwischen der Schokoladen- und der Soßenschicht positioniert ist und wobei die gefrorene Konfekt-, die Soßen- und die Schokoladenschicht im Wesentlichen spiralförmige Schichten bilden, und wobei die Soße eine rote Fruchtsoße ist und die Viskosität der roten Fruchtsoße mit einem Anton-Paar-Viskosimeter mit einer Geometrie CP.50 bei einer Temperatur von 10 bis 35 °C gemessen wird.

Das ist ein ganz normaler Patentanspruch.

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EinAlexander  28.03.2022, 09:18
@DerGrafDuckula
Das ist ein ganz normaler Patentanspruch.

Richtig. Ein Patentanspruch auf das spezielle Design eines Lebensmittels.

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DerGrafDuckula  28.03.2022, 09:33
@EinAlexander

Hallo EinAlexander,

du verwechselt hier Fachbegriffe. Design- bzw. Geschmacksmusterrecht ist etwas völlig anderes als Patentrecht. Ein Patent setzt die Technizität zwingend voraus. Der Anspruch beschreibt technische Eigenschaften, wie etwa Viskosität oder Materialdicke.

Schutzrechte für Design werden i.d.R. als Abbildung eingereicht, Ansprüche wie im Patentwesen gibt es dort nicht.

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EinAlexander  28.03.2022, 09:46
@DerGrafDuckula
Design- bzw. Geschmacksmusterrecht ist etwas völlig anderes als Patentrecht

Richtig. Dennoch patentiert das von Dir genannte Patent nur eine bestimmte Variante eines Lebensmittels, nicht aber das Lebensmittel "Eis am Stil". So wie es zwar einen patentrechtlichen Schutz auf "golden rice" gibt, nicht aber das Lebensmittel "Reis" patentiert werden kann.

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DerGrafDuckula  28.03.2022, 10:13
@EinAlexander

Hallo EinAlexander,

Ich habe ein einfaches Beispiel für ein geltendes Patent über Lebensmittel ausgewählt. Theoretisch ist es ohne weiteres möglich ein breiteres Patentanzumelden. Die wesentlichen Schraken hierbei sind Neuheit, Erfinderische Tätigkeit und Technizität.

Gäbe es z.B. bisher nur Eis in der Waffel oder im Becher könnte man Patent auf eine gefrorene Speise erhalten, die eine, vorzugsweise aus Holz, bestehende Haltevorrichtung aufweist, die teilweise in der gefrorene Speise selbst spielfrei eingelassen ist und teilweise auf zumindest einer Seite darüber hinausragt.

Das wäre ein Patentanspruch für auf Eis am Stiel im allgemeinen.

Für ein so breites, bzw. allgemeines Patent hätte ich aber länger als 5 Minuten recherchieren müssen. Zudem wäre der Anspruch wohl komplexer formuliert gewesen und damit als Anschauungsmaterial für die Frage ungeeignet.

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EinAlexander  28.03.2022, 10:16
@DerGrafDuckula
Das wäre ein Patentanspruch für auf Eis am Stiel im allgemeinen.

Auch das wäre ein Patent auf die Präsentationsform für das Lebensmittels Eis (das Lebensmittel "Eis" wird auf einen Holzstiel gesteckt), aber nicht auf das Lebensmittel Eis.

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DerGrafDuckula  28.03.2022, 10:25
@EinAlexander

Nein, es wäre eine gefrorene Speise, die eine Haltevorrichtung, d.h. den Stiel, aufweist. Eben dein früheres Beispiel für

das Lebensmittel "Eis am Stil".
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EinAlexander  28.03.2022, 10:27
@DerGrafDuckula
es wäre eine gefrorene Speise, die eine Haltevorrichtung, d.h. den Stiel, aufweist. Eben dein früheres Beispiel für das Lebensmittel "Eis am Stil".

Korrekt. Da korrigiere ich mich. Die Präsentationsform "Eis am Stil" ließe sich patentieren, das Lebensmittel "Eis" dagegen nicht.

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DerGrafDuckula  28.03.2022, 10:49
@EinAlexander

Auch das würde gehen. Speiseeis, insb. Wassereis, wird i.d.R. schockgefrostet, da es da es zu einem stabileren "Gefügebild" führt. Es bleibt z.B. besser in Form. Dieses Verfahren wurde auch erst mit der Industriellen Herstellung entwickelt und war patentfähig. Da praktisch alle Wassereissorten dieses Verfahren nutzten hätte man damit ein Patent auf das Lebensmittel (Wasser)Eis gehabt.

Bei Lebensmittel läuft es oft auf das Herstellungsverfahren hinaus.

Wenn es Sie noch nicht gäbe wären z.B. Kartoffelchips so ein Beispiel. Das Herstellungsverfahren in Salzwasser wässern, trocken und schwimmend in Öl ausgebacken, hat den Effekt des fast vollständigen Wasserentzugs, womit Chips über längere Zeit haltbar sind aber trotzdem sofort verzehrfertige Kartoffeln bleiben. Ein Patent auf ein solches Verfahren wäre ein Patent für Chips an sich gewesen.

Es gibt aber auch Schutzrechte auf die Zusammenstellung von Zutaten, unter der Voraussetzung, dass ein messbarer Effekt entsteht, etwa Streichbarkeit, Haltbarkeit oder Hitzebeständigkeit. Aus solchen Zusammenstellung von Zutaten werden dann manchmal auch neue Lebensmittel, da neue technische Eigenschaften auch neue Verwendungen, Kombinationen oder Verträglichkeiten ermöglichen.

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Hallo g160219,

in der Regel sind nicht Lebensmittel an sich sondern deren Herstellungsverfahren bzw. deren Bestandteile geschützt. Es gibt zum Beispiel die Patent Klasse C12C für die Herstellungsverfahren von Bier, die u.a. auch die Rohstoffe, etwa Malz und die Herstellung der Würze umfasst.