Gibt es im "unbeplanten Innenbereich" auch sowas wie ein "Baufenster" für ein Grundstück oder gibt es das nur im "beplanten Innenbereich"?
Der unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauG wird durch die Außenwände einer bestehenden Bebauung zum Außenbereich abgegrenzt.
Was auf dem Katasterauszug und der Flurkarte steht hat keinerlei Relevanz in der Frage, ob tatsächlich Innen- oder Außenbereich und ob bebaubar... usw. usw. ....
Nun stellt sich trotzdem die Frage nach dem "Baufenster" im unbeplanten Innenbereich, und wer bestimmt dieses... falls es überhaupt im Katasterauszug oder der Flurkarte eingezeichnet... obwohl es dann lt. höchstrichterlicher Rechtssprechung dann wiederum gar keine Bedeutung haben soll... ?
2 Antworten
Im unbeplanten Innenbereich kommt es immer darauf an was am Ort schon vorhanden ist (Nachbarhäuser) daran wird man sich orentieren
= in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt
Das kenne ich so nicht. Entweder ist es Innenbereich und dann kann man ggf. einen Bauantrag stellen oder es Außenbereich und dann ist es ausgeschlossen.
Ein Außenbereich kann z.B. dennoch mitten in einer Stadt liegen. Ein Fussballplatz (die Rasenfläche) ist meistens Außenbereich.
Das Baurecht ist dermaßen zerklüftet und vermukrst, dass man es in den Papier-Schredder geben sollte.
Vielleicht ändert sich ja bald mal was... damit bauen wieder verständlcher und machbarer wird.