Gibt es eine Altersbeschränkung um Autos zu kaufen?

7 Antworten

Ist vermutlich problematisch und ein Sonderfall.

Rein vom rechtlichen her kann man theoretisch über den § 110 BGB als beschränkt geschäftsfähiger Kaufverträge abschließen, solange die Eltern das Geld zur freien Verfügung überlassen haben. Das geht auch über angesparte und dementsprechend deutlich größere Summen.

Merke: Auch wenn das immer wieder gerne behauptet wird, hat der Taschengeldparagraph eigentlich keine vorgesehenen Betragsgrenzen. Da hier auch über angesparte Beträge verfügt werden kann, die einzig zur freien Verfügung überlassen sein müssen, könnte das Kind durchaus auch das ganze Spielzeuggeschäft leerkaufen.

Allerdings muss man eben auch im Blick behalten, was hier durch die Blankogenehmigung der Eltern abgedeckt ist. Dass die Mama, die dem 9 Jährigen Kind 20 Euro in die Hand drückt nicht davon ausgegangen ist und nicht davon ausgehen konnte, dass es sich ein Sexspielzeug oder ein Pornoheft kauft und dafür auch niemals das EInverständnis erteilt hätte, spielt hier eine entscheidende Rolle und kann m.E. mit ein bisschen Überlegen wozu die Norm eigentlich da ist zum verneinen des 110 BGB führen.

Damit wären wir dann bei einem schwebend unwirksamen Vertrag, den die Eltern problemlos durch Verweigerung der Genehmigung kippen können.

je nachdem welches Alter das Kind hat kann man dies auch beim Auto anwenden.

Wenn wir allerdings einen 16 oder 17 Jährigen haben, dann sieht das in meinen augen schon deutlich anders aus und dann wäre ein solches Geschwächt m.E. auch durch den 110 BGB gedeckt.

Auch wenn das Auto erstmal rein in der Garage beherbergt würde, da der Jugendliche es zwar kaufen aber nicht für den Straßenverkeht 'fit' machen dürfte,

Ja darf er, der Verkäufer wird sich aber bei solch einer Anschaffung davon überzeugen ob das Einverständnis der Eltern vorliegt, dies wahrscheinlich in einem persönlichen Gespräch und schriftliche Bestätigung der Einwilligung.

Wenn er überhaupt die Kaufabsicht des 10 jährigen ernst nimmt.

Keine anderen wie für alle anderen (Kauf-)Verträge.

Ab 7 ist man beschränkt geschäftsfähig. Ab dann kann man einen entsprechenden Vertrag abschließen. Der wäre aber bis zu Genehmigung der Eltern schwebend unwirksam. Der sog. Taschengeldparagraph gilt da nicht da ein Auto zu teuer ist.

Ab 18 ist man unbeschränkt Geschäftsfähig. Dann kann man problemlos ein Auto ohne Einverständnis der Eltern kaufen. Auch wenn man keine Führerschein hat und man das Auto so nicht fahren darf

Das Risiko würde wohl kein normaler Verkäufer eingehen.

Da man nur beschränkt geschäftsfähig ist, kann man meist nur Objekte für kleine Beträge kaufen (TaschengeldParagraf). Bei größeren Beträgen könnten die Eltern das Geschäft sofort rückgängig machen.

Nein darf er nicht.

um einen PKW zu kaufen, benötigt man keinen Führerschein.

Man muss allerdings uneingeschränkt Geschäftsfähig sein, also mindestens 18 Jahre alt.

Man könnte zwar mit der Einwilligung der Erziehungsberechtigten einen PKW kaufen, den Zirkus tut sich aber kein Autohaus an.

Der Vertrag würde dann über die Erziehungsberechtigten abgeschlossen werden und nicht über den Minderjährigen.