Gibt es ein Recht auf eine Toilette am Arbeitsplatz?

11 Antworten

Hallo Krischan,

was dein Arbeitgeber dir und ggf. deinen Kolleginnen & Kollegen zumutet, ist ein eindeutiger Verstoß gegen den Arbeitsschutz in der Landwirtschaft!

Die Rechtsprechung regelt die Toiletten-Frage sogar bis ins Detail. Und als Arbeitgeber wird dein Chef die gesetzlichen Vorschriften auch sicher kennen.

Arbeitsschutz in der Landwirtschaft / Zusammenfassung

Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die staatliche Gesetzgebung im Arbeitsschutzrecht (ArbeitssicherheitsgesetzArbeitsschutzgesetzArbeitsstättenverordnung u. v. m.) gilt im Bereich der Landwirtschaft genauso wie in den allermeisten anderen Bereichen der Arbeitswelt.

Ausführliche Informationen zu den Themen:

  • Toilettenräume / 4 Reinigung
  • Toilettenräume / 2.3 Raumgröße und -zuschnitt

findest du hier:

https://www.haufe.de/arbeitsschutz/arbeitsschutz-office-professional/arbeitsschutz-in-der-landwirtschaft-zusammenfassung_idesk_PI13633_LI12486657.html

Deine Chefin möchte wissen:

Wer soll die Schweinereien denn sauber machen?

Im Zweifel sie selber. Für den Arbeitsschutz ist nämlich der Arbeitgeber verantwortlich.

Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Nach Anhang 4.1 Abs. 1 Arbeitsstättenverordnung muss der Arbeitgeber Toilettenräume bereitstellen.

Bereitstellung von Toilettenräumen

Toiletten sollen möglichst nicht weiter als 100 m von den Arbeitsplätzen entfernt sein. Wo das nicht möglich ist (z. B. wegen der Lage der Baustelle, Arbeiten in der Höhe, in Tunneln usw.), darf die Wegstrecke nicht mehr als 5 min zu Fuß oder mit betrieblich zur Verfügung gestellten Verkehrsmitteln in Anspruch nehmen. 

Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind nach § 6 Abs. 2 ArbStättV allgemein "Waschgelegenheiten und abschließbare Toiletten ausreichend".

Dazu gibt es allerdings in Abschn. 8 ASR A4.1 einige weiterreichende Vorgaben:

Für bis zu 10 Beschäftigte können auch mobile anschlussfreie Toilettenkabinen, vorzugsweise mit integrierter Handwaschgelegenheit, genutzt werden. Sie müssen vom 15.10. bis 30.4. beheizbar sein.

Fazit:

Grundsätzlich besteht ein Rechtsanspruch auf Toiletten!

Wenn du draußen arbeitest, müsste zwar auch ein Dixi-Klo reichen, aber das wäre ja auch durchaus in Ordnung.

Und man muss ggf. auch Ausnahmen akzeptieren.

Doch kein Arbeitnehmer muss im Wald müssen!

Natürlich geht das auch mal. Aber ich denke, dass ist auch nicht die Frage.

Die Frage ist, muss der Arbeitgeber die Bestimmungen zum Arbeitsschutz in der Landwirschaft befolgen und umsetzen?

Oder ist der Arbeitnehmer auf die Gunst seines Herren angewiesen, so wie vor 200 Jahren?

Und wenn ich deine Chefin richtig verstanden habe, geht es auch nicht so sehr ums Klo, sondern um die angeblichen Schweinereien.

Woher hat deine Chefin die Kenntnisse. Gab es schon mal ein Klo, das aus diesen Gründen wieder abgeschafft wurde?

Viel Erfolg!
Krischan81 
Fragesteller
 23.03.2022, 12:38

Das ist leider nur die Spitze des Eisberges. Mein Chef und Chefin bilden sich viel zu viel auf Ihren Niederadelstitel ein und meinen, dass man als Arbeitnehmer noch in Zeiten des Lohn- und Frohndienstes beschäftigt sei. Selbst der Mindestlohn sei eigentlich nach deren Aussagen schon zuviel für uns. Wie gesagt, die Liste ist lang.

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heurekaforyou  23.03.2022, 14:55
@Krischan81

ich habe mir bereits etwas in der Art gedacht.

Arbeitest du dort in Vollzeit oder nur aushilfsweise?

Das Problem ist oft, dass es oft nicht leicht ist, seine Rechte durchzusetzen. Da ist es manchmal einfacher, sich einen anderen Job zu suchen.

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Ja, der Arbeitgeber ist verpflichtet den Angestellten in der Nähe des Arbeitsplatzes Toiletten bereitzustellen. Es muss mindestens ein Dixi-Klo für jedes Geschlecht geben.

Bist Du sicher, dass Du für Leute arbeiten willst, die schon bei den vorgeschriebenen Toiletten Gesetze brechen und solche Sprüche machen?

Gab es Zwischenfälle, die die Chefin "Schweinereien" nennen muss?

Sicher. Alle in den Wald? Das darf es doch nicht sein, was für eine Schweinerei.