Muss der Chef eine Reinigungskraft haben oder darf er die Mitarbeiter putzen lassen?

8 Antworten

Die Frage ist, als was man angestellt ist. (ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag).

ein Einzelhandelskaufmann muss ganz sicher nicht Toiletten putzen, sonst müsste es ganz explizit im Vertrag stehen (und den müsste der AN dann ja auch erst einmal unterschreiben)

Wenn allerdings Aushilfskräfte angestellt werden, kann man sie generell erst einmal zu allen Tätigkeiten heranziehen.

Schau mal hier unter § 1.1.4:

http://www.meub.de/Inhalte/arbeitsrecht/indiv_ar/ar_indiv_pdf/08_rechte_pfl/Microsoft%20Word%20-%20Rechte&Pfl.pdf

Reservist  29.05.2012, 10:26

Wenn allerdings Aushilfskräfte angestellt werden, kann man sie generell erst einmal zu allen Tätigkeiten heranziehen.

Wo hast du den Unsinn her? Während meines Studiums hatte ich auch einen 400 Euro Job, hätte man mich da zum Kloputzen befohlen, hätte ich das auch - zu Recht - verweigert.

Auch in einem 400 Euro Arbeitsvertrag steht eine Arbeitsplatzbeschreibung, und die war bei mir nicht "Klo Putzen"

fraggle16  23.06.2012, 03:16
@Reservist

genau, ein Arbeitsvertrag benötigt eine Arbeitsplatzbeschreibung.

während sich bei einem Kaufmann per Ausbildung ergibt, was er beruflich zu tun und zu lassen hat, kann ich einer Aushilfe sehrwohl per Arbeitsvertrag alle anfallenden Arbeiten zumuten, die keiner gesonderten Qualifikation bedürfen. dazu kann sehrwohl auch Klo putzen gehören, wenn es nicht explizit ausgeschlossen ist.

Wenn das nicht im Arbeitsvertrag steht, müsst Ihr rein rechtlich nicht putzen. Und wenn ihr euch weigert, könnte Der Euch rein affektiv entlassen.

Nein! Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf einen sauberen und hygienisch einwandfreien Arbeitsplatz (Ja, auch Arbeitnehmer haben Rechte...). Dafür hat der Arbeitgeber zu sorgen. Vom Arbeitnehmer können nur die üblichen Reinigungsmaßnahmen (Benutzung der Klobürste usw.) verlangt werden. Die Grundreinigung der Sanitärräume gehört definitiv nicht dazu, Sanktionen wegen "Arbeitsverweigerung" hätten beim Arbeitsgericht keine Chance.

Schau in deinen Vertrag. da wirst du vielleicht auch stehen haben, dass alle anfallenden Arbeiten, die dem Arbeitnehmer auferlegt werden, zu erledigen sind. Da kann auch Fenster putzen, Sanitärräume reinigen und Bodenpflege gemeint sein. Es gibt kein Gestz, dass eine Arbeitnehmer vor dem Putzlappen schützt.

CockneyRebel  29.05.2012, 10:44

Ein Gesetz nicht, aber ein Gerichtsurteil: LAG Rheinland-Pfalz 9 Sa 427/08

kaesefuss  30.05.2012, 00:04
@CockneyRebel

Ein Gerichtsurteil ist eine Einzelfallentscheidung, kein Grundsatzurteil. Ein Gestz ist das nicht, sondern ein Entscheid eines einzelnen Richters über speziell die vor Gericht verhandelte Sachlage.

CockneyRebel  30.05.2012, 11:40
@kaesefuss

Du bist ja ein ganz Schlauer, nur mit dem Lesen hapert es wohl... Oder habe ich etwa nicht geschrieben, dass es zu dem Komplex zwar kein Gesetz, aber sehr wohl ein Urteil gibt? Und hättest Du ein Minimum an juristischen Kenntnissen, wüsstest Du, dass es beim LAG keine "Entscheide eines einzelnen Richters" gibt. Grundsatzurteile werden ohnehin nur von den Bundesgerichten gefällt, das Urteil eines LAG als nächst niedriger Instanz hat aber einen gewissen Vorbildcharakter für andere Gerichte. Dabei belasse ich es mal, will Dich ja nicht blamieren...

Die Frage ist die Verhältnismäßigkeit, denn wenn jemand in seinem Arbeitsvertrag nur Verkaufstätigkeiten findet, dann sind Kloputzen und andere Reinigungstätigkeiten sehr berufsfremd. Die Frage ist, was es dem Betriebsklima tut, wenn man sich verweigert und was der Chef dann an keinen Fiesigkeiten sich einfallen lässt :-)