Gibt es eigentlich Bußgeld bei fehlendem Dreieck und Warnblinker?
Wenn man ohne Dreieck und Warnblinker auf der Straße steht, weil man eine Panne hat. Kann man dafür belangt werden, dass man kein Dreieck aufgestellt hat und den Warnblinker nicht eingeschaltet hat?
2 Antworten
Wer die Pannen-/Unfallstelle nicht absichert, riskiert ein Bußgeld von 30 euro und wird eventuell auch für Folgeschäden mit in die Haftung genommen.
Ein Beispiel: Ich rutschte mal mit einem Auto in eine Baustelle und unter einen Bagger. Ich sollte allein schuldig sein, weil, naja, unangemessene Geschwindigkeit und Baustelle nicht beachtet usw. Als sich dann Zeugen bei den Anwohnern fanden, die bestätigen konnten, dass diese Stelle eben nicht abgesichert war, weil schon vorher Autos da reinkrachten und nie wieder jemand die Schilder und Baken aufstellte, sah die Schuldfrage dann ganz anders aus.
Es gibt kein Bußgeld, sondern es kostet Bußgeld. 30 Euronen, Tatbestand 134100.
Also muss ich den Warnblinker einschalten und das Dreieck aufstellen