Muss eigentlich der Warnblinker beim Schlepp eingeschaltet sein?
Wenn sich 2 Autos per Seil im Schlepptau befinden. Muss der Warnblinker eingeschaltet sein?
7 Antworten
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Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Verkehrsrecht
§ 15a Abs. 3 StVO:
(3) Während des Abschleppens haben beide Fahrzeuge Warnblinklicht einzuschalten.
Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.
Wird ein Auto abgeschleppt, dann müssen beide Fahrzeuge während des Abschleppvorgangs zwingend das Warnblinklicht einschalten.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Verkehrsregeln, Führerschein & Fahrschule, Fahrzeuge, Mobilität & Logistik
Wenn sich 2 Autos per Seil im Schlepptau befinden.....
Es darf nur ein Auto mit Abschleppseil oder Abschleppstange abgeschleppt werden und nicht zwei.
Sowohl bei dem schleppenden, wie auch geschleppten Auto muss die Warnblinkanlage eingeschaltet sein.
Ja, bei beiden Fahrzeugen.
Ja, bei beiden Fahrzeugen.
Nicht der Abschleppdienst.