Muss eigentlich der Warnblinker beim Schlepp eingeschaltet sein?

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§ 15a Abs. 3 StVO:

(3) Während des Abschleppens haben beide Fahrzeuge Warnblinklicht einzuschalten.

Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.

Wird ein Auto abgeschleppt, dann müssen beide Fahrzeuge während des Abschleppvorgangs zwingend das Warnblinklicht einschalten.


Koio78 
Beitragsersteller
 08.12.2024, 15:59

Nicht der Abschleppdienst.

Vennesla  08.12.2024, 16:00
@Koio78

Wenn ein Auto das andere Abschleppt, also privat, kein Abschleppdienst.

Wenn sich 2 Autos per Seil im Schlepptau befinden.....

Es darf nur ein Auto mit Abschleppseil oder Abschleppstange abgeschleppt werden und nicht zwei.

Sowohl bei dem schleppenden, wie auch geschleppten Auto muss die Warnblinkanlage eingeschaltet sein.

Ja, bei beiden Fahrzeugen.