Warnblinker bei Halt auf Hauptstraße im ländlichen Raum
Hallo ... Wir haben bei uns auf Arbeit (deutsches großes Logistikunternehmen) folgende Diskussion.
Und zwar dürfen wir bei Halt keine Warnblinker einschalten. So wurde es uns befohlen von unserem großen Meister.
Dies führte zu einer Diskussion und unterschiedlichen Ansichten.
1. Meine Ansicht ist nun mal das jeder Kraftfahrer selbst verantwortlich ist wie er sein Fahrzeug führt und Situationsbedingt handelt. Da sofern wenn was passiert er ja sowieso belangt wird.
2. Meine Tour liegt im ländlichen Raum und bei Halt auf der Hauptstraße schalte ich grundsätzlich meine Warnblinker ein.
Aus folgendem Grund
- auch ich möchte Abends gesund zu meiner Tochter nach Hause kommen
- Ein- und Ausstieg sowie be- und entladen auf Straßenseite Pakete könnten auf die Straße fallen. Man kann ja so blöd nicht mal denken und schwupps ist es passiert
- Manche Häuser liegen bei Halt im Tempo 70, 80 und 100 Bereich
Normalerweise ist es verboten so die Verkehrsverordnung aber ich fühle mich dabei sicherer.
Wie seht ihr es?
5 Antworten
Normalerweise ist es verboten so die Verkehrsverordnung aber ich fühle mich dabei sicherer.
Ist auch verboten einfach überall zu halten, machen die Logistiker meistens trotzdem. Da sehe ich die Warnblinker nun wirklich nicht als Problem an.
Auch ich fühle mich im Zeitalter des Dränglerlobbyismus sicherer, wenn in bestimmten Situationen die Warnblinkanlage angeschaltet ist. Nur lässt sich verhindern, daß mir die Dränglerlobby nicht in der Ladebordwand klebt.
Stuttgart in der Nähe der Königstraße kurz vor dem 2. Corona Lockdown: Notgedrungen mußte ich auf der Straße abladen, was dort auch erlaubt wurde. Trotz eingeschalteter Warnblinkanlage und aufgestelltem Warndreieck samt Blinkleuchte sind haben binnen 10 Minuten 3 Corona-Gereizte mit den Kennzeichen "WN" und "LB" nur knapp die angesenkte Ladebordwand nur knapp verfehlt. Einer hat sogar das Warndreieck kaputt gefahren.
Wenn das Halten an der Stelle grundsätzlich erlaubt ist, finde ich Warnblinker zur WARNUNG für andere Verkehrsteilnehmer sinnvoll und legitim. Besonders beim Be-/Entlade-Vorgang.
Kurze Frage, was spielt die ländliche Gegend dabei für eine Rolle? Ja, wegen schlechter Lichtverhältnisse. Aber in der Stadt ist es doch genauso gefährlich. Zwar andere Geschwindigkeiten, aber dafür wohl mehr Radfahrer auf der Straße etc.
Ja da haben sie Recht in Städten sind wahrscheinlich andere Faktoren wie Radfahrer. Ländlichen Bereich hab ich eher auf meine derzeitige Situation bezogen da viele sag ich mal auch die gefahren um Geschwindigkeiten anderer Teilnehmer unterschätzen. Wie Traktoren Lkw die im Gegenverkehr kommen und trotzdem noch aufs Gaspedal drücken.
Aber eigentlich verboten. So steht es in der Verkehrsverordnung und so wird es auch bei uns argumentiert.
Wenn du an einer unübersichtlichen Stelle hältst oder an einer anderen Stelle, wo es gemäß StVO nicht erlaubt ist (weil es für das Laden "notwendig" ist), dann solltest du die Warnblinkanlage anschalten. Sicherheit geht vor.
Beim normalen, legalen Halten brauchst du die Warnblinkanlage nicht. Ein Verstoß würde aber auf die als Fahrer zurückfallen und nicht auf die Firma, daher verstehe ich deine Vorgesetzten dahingehend nicht.
Ja, den Warnblinker darf man nur bei Gefahrensituationen verwenden um den Verkehr darauf aufmerksam zu machen.
Nein, beim Halten-/ und Parken darf man ihn nicht verwenden, dies stellt keine Gefahrensituation dar.
Insofern hat der 'Meister' schon recht, man darf den Warnblinker nicht einschalten. Geht man nach dem Regelwerk (StVO und Co.) erübrigt sich die Verwendung der Warnblinker auch da man sowieso gezwungen ist an einer Stelle zu halten, wo es für andere (und einem selbst natürlich auch) keine Gefahr darstellt. Keine Gefahr für andere > kein Grund für den Warnblinker.
Es hält sich aber sowieso kaum jemand dran, letztens Stand ein LKW im verkehrsberuhigtem Bereich und hat die gesamte Fahrbahn blockiert, hatte aber Warnblinker an. Sinn gleich Null, aber wenns dem Fahrer dann besser geht soll er ihn halt anmachen.
Weiter verstoßen so viele LKW-Fahrer regelmäßig gegen die StVO und Co., was macht da der Warnblinker noch zusätzlich aus? Micht juckts nicht, oft bemerke ich den Warnblinker auch gar nicht. Ein LKW ist ja doch recht groß und deutlich aus der Ferne erkennbar, der Warnblinker macht da jetzt m.E. keinen wirklichen Unterschied.
Wenn sich die Fahrer dadurch mehr Sicherheit erhoffen okay, aber realistisch betrachtet dürfte der Mehrwert gegen Null gehen. Oder mal anders gefragt, wie oft siehst du bei einem Bus den Warnblinker und trotzdem Autos dran vorbeiknallen? Wie oft hast du es selbst schon gemacht?
Wenn sogar der Warnblinker beim Bus ignoriert wird (obwohl es dazu eigene Regelungen gibt!), welchen Unterschied macht es dann am LKW wenn dieser den Warnblinker beim Halten einschaltet?
Ich sehr den Bus mit Warnblinker tagtäglich. Aber auch da besagt das Regelwerk ein rollender Bus mit Warnblinker darf nicht überholt werden. Ein stehender Bus mit Warnblinker darf mit Schrittgeschwindigkeit vorbei gefahren werden.
Ich bin halt der Meinung sofern Personen auf der Straße sind oder gefahren durch Personen entstehen könnten sollte grundsätzlich eine Warnblinkanlage eingeschaltet sein.
Der Bus hat mit einem LKW nichts zu tun. Du transportierst keine Menschen.
Grundsätzlich haben Personen eigentlich nichts auf der Fahrbahn zu suchen, dort ist es einfach zu gefährlich. Bei einem Bus hat diese Sonderregelung aber halt den Hintergrund, dass dort Personen befördert werden und um in diesem Bereich um den Bus herum für mehr Sicherheit zu sorgen, darf/muss der Bus mit dem Warnblinklicht das Signal setzen.
Das ganze ist prinzipiell mehr als ein einfaches "Warnblinklicht", es ist in §20 der StVO klar und rechtlich geregelt. Somit stellt dieses Warnblinklicht ein Verwaltungsakt dar, ähnlich wie ein Verkehrszeichen auch einen Verwaltungsakt in Form einer Allgemeinverfügung darstellt.
Bei einem LKW ist das nicht in der StVO geregelt, sehr wohl geregelt sind aber die Bedingungen für Be-/ und Entladen sowie Abstellen von Fahrzeugen.
Ich bin halt der Meinung sofern Personen auf der Straße sind oder gefahren durch Personen entstehen könnten sollte grundsätzlich eine Warnblinkanlage eingeschaltet sein.
Was den Bus betrifft ist das ja geregelt, was aber das Be-/ Entladen eines LKW betrifft, so muss man da halt klar sagen, dass es Aufgabe des Fahrzeugführers ist für die Sicherheit zu sorgen. Die Warnblinkanlage ist dafür aber kein angedachtes Hilfsmittel, ganz im Gegenteil, es wäre recht leichtsinnig die Sicherung des Fahrzeuges auf das aktivieren der Warnblinkanlage schieben zu können.
Als LKW-Fahrer hat man es oft nicht leicht, dass kenne ich, aber es ist nunmal die Aufgabe des Fahrzeugführers sicherzustellen das mögliche Gefahren minimiert, idealerweise komplett verhindert werden. Wenn das bedeutet in einer Seitenstraße parken zu müssen damit man sicher Be-/Entladen kann, dann ist das eine Zitrone in die man (lt. StVO) beißen muss. Das die StVO aber häufig mit der Realität kollidiert ist ein anderes Thema.
Ich halte es aber nicht für richtig die selbe Regelung für LKW umzusetzen wie es bei einem Bus der Fall ist, dass würde nur zu chaotischen Zuständen führen und der Sicherheit nichts beitragen. Der Entlader des LKW (häufig auch der Fahrzeugführer) ist lt. StVO selbst dafür verantwortlich dies so zu tun, dass es zu keiner Gefährdung kommt.
Das heißt wenn ich es jetzt richtig verstehe... Ihnen persönlich würde es es nicht stören ob ich da mit Warnblinker stehe oder nicht 😅
Ich meine für sie als anderer Teilnehmer im Straßenverkehr ist es doch auch besser wenn sie mich auf meiner Landstraße in na 70 Zone von weiten schon mit Warnblinker stehen sehen. Somit haben sie ja auch die Möglichkeit sich vorab auf die Situation eines vorbei fahrens einzustellen.