Gibt es den Beruf Rettungssanitäter noch?

6 Antworten

Klar gibt es den noch, wobei zu bemerken ist, dass Rettungssanitäter keine anerkannte Berufsausbildung ist, man aber mit dieser Qualifikation hauptamtlich im Rettungsdienst arbeiten kann.

Diese Aussage, die du gelesen hast, ist von vorne bis hinten TOTALER Quatsch.

Was es "nicht mehr gibt", ist die Ausbildung als Rettungsassistent. Diese kann man seit dem 31.12.2014 nicht mehr beginnen, wohl aber noch als solcher arbeiten. Eine einmal erlangte Berufsbezeichnung darf nicht aberkannt werden. Ab dem Jahr 2026 darf der RA nicht mehr als Fahrzeugführer auf dem Rettungswagen (die bisherige Funktion des RA) fungieren. Es gibt aber sehr wohl noch einige RA, die die Weiterbildung zum NFS noch nicht absolviert haben oder sie auch nicht absolvieren werden.

Diese Jahreszahl 2020 und die Nennung des RS in diesem Zusammenhang ist völliger Humbug.

Um das einmal auf den Punkt zu bringen:

Die Qualifikation in Rettungsdienst sind (Achtung, Rettungsdienst ist Landesrecht, ich spreche hier von NRW):

-Rettungshelfer: 160h schulische Ausbildung und 160h Rettungswachenpraktikum, darf die Funktion Maschinist KTW bekleiden,

-Rettungssanitäter: 160h schulische Ausbildung, 160h Krankenhauspraktikum, 160h Rettungswachenpraktikum, darf die Funktion Fahrzeugführer KTW und Maschinist RTW bekleiden,

-Rettungsassistent: zweijährige Berufsausbildung, kann seit Ende 2014 nicht mehr begonnen werden, aber weiter geführt werden, darf die Funktion Fahrzeugführer RTW und Maschinist NEF sowie Assistent des Arztes und Piloten auf dem Rettungshubschrauber bekleiden, Übergangsfrist bis 2026, dann ausschließlich Einsatz als RS,

-Notfallsanitäter: dreijährige Berufsausbildung, derzeit nicht mehr "wert" als der RA, gleiches Aufgabenspektrum,

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Da verwechselst du die verschiedenen Berufsbilder miteinander, am Anfang ist es allerdings auch zugegebenermaßen nicht so ganz einfach, wenn man sich zum ersten Mal mit der Thematik auseinandersetzt. Grundsätzlich, gibt es im deutschen Rettungsdienst insgesamt vier Qualifikationen im Bereich des nichtärztlichen Rettungsfachpersonals, von denen seit 2015 allerdings nur noch drei ausgebildet werden. Alle Qualifikationen haben eine andere Ausbildung, unterschiedliche notfallmedizinische Kompetenzen und nehmen eine andere Aufgabe innerhalb des Rettungsdienstes wahr.

Übersicht über die verschiedenen Qualifikationen:

1.) Rettungs(dienst)helfer/in (RDH/RH): durchlaufen eine landesrechtlich geregelte Ausbildung, welche in den meisten Bundesländern insgesamt 320 Stunden umfasst und aus 160 Stunden Lehrgang mit schriftlicher und praktischer Prüfung und 160 Stunden Praktikum besteht. Das Praktikum, ist je nach Vorgaben des Bundeslandes, in dem die Ausbildung absolviert wird zu 80 Stunden im Krankenhaus und zu 80 Stunden im Rettungsdienst oder vollständig im Rettungsdienst abzuleisten. Die Qualifikation berechtigt heutzutage nur noch zum Einsatz als zweite Person und Fahrer im Bereich des qualifizierten Krankentransportes, nicht mehr zum Einsatz in der Notfallrettung.

2.) Rettungssanitäter (RettSan oder RS): Rettungssanitäter absolvieren bundesweit mindestens 520 Stunden Ausbildung bestehend aus mindestens 160 Stunden Rettungssanitäter- Grundlehrgang mit Prüfung zum Rettungshelfer, 160 Stunden Krankenhauspraktikum (Aufteilung i.d.R. in 80 Stunden Anästhesie/OP und 80 Stunden Notfallaufnahme oder intensivmedizinische Station), 160 Stunden Praktikum im Rettungsdienst an einer genehmigten Lehrrettungswache und mindestens 40 Stunden Abschlusslehrgang mit schriftlicher, mündlicher und praktischer Prüfung zum Rettungssanitäter. Die Qualifikation als "Rettungssanitäter/in", berechtigt in allen Bundesländern zum Einsatz als zweite Person und Fahrer auf Rettungswagen in der Notfallrettung und zur eigenverantwortlichen Betreuung von Patientinnen und Patienten, die keine Notfallpatienten sind aber einer medizinisch- fachlichen Betreuung und/ oder der Ausstattung bedürfen im qualifizierten Krankentransport. In wenigen Bundesländern, dürfen RS auch noch das Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) fahren, zum Teil jedoch nur mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung auf dem RTW.

3.) Rettungsassistent/in (RettAss oder RA): diese wurden von 1989 bis 2015 anhand des Rettungsassistentengesetzes (RettAssG) und der "Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten" (RettAssAPrV) ausgebildet. Die Ausbildung war zweijährig und bestand aus einem Jahr Fachlehrgang mit staatlicher Prüfung und einem Jahr praktischer Ausbildung im Rettungsdienst an einer genehmigten Lehrrettungswache, welche mit einem sogenannten Abschlussgespräch, einer Art erneuten mündlichen Prüfung, endete. Der Neubeginn einer Ausbildung zum Rettungsassistenten, ist seit dem 01.01.2015 nicht mehr möglich!!!. Rettungsassistenten wurden und werden aktuell noch übergangsweise als verantwortliche Transportführer auf Rettungswagen in der Notfallrettung eingesetzt, wobei die genauen Übergangszeiten landesrechtlich geregelt sind.

4.) Notfallsanitäter/in (NotSan oder NFS): dieses Berufsbild, wurde am 01.01.2014 durch das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) und die "Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter" (NotSanAPrV) eingeführt. Es löst langfristig den Rettungsassistenten als verantwortlichen Transportführer auf Rettungswagen in der Notfallrettung komplett ab. Die Ausbildung zum Notfallsanitäter dauert drei Jahre und umfasst im Einzelnen 1.920 Stunden Unterricht an einer staatlich anerkannten Schule gemäß der Anlage 1 NotSanAPrV, 1.960 Stunden praktische Ausbildung im Rettungsdienst an einer genehmigten Lehrrettungswache gemäß der Anlage 2 NotSanAPrV und 720 Stunden praktische Ausbildung in verschiedenen Fachabteilungen (insbesondere Anästhesie/OP, Notfallaufnahme und Intensivstation) eines geeigneten Krankenhauses gemäß der Anlage 3 NotSanAPrV. Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab, welche aus drei schriftlichen Aufsichtsarbeiten, einer mündlichen Prüfung und vier realitätsnahen Fallbeispielen, in denen die Prüfling nachweisen müssen, dass sie die in §4 des Notfallsanitätergesetzes definierten Aufgaben der Notfallversorgung beherrschen, besteht. Der Notfallsanitäter hat mehr medizinische Kompetenzen als der Rettungsassistent und darf bei Vorliegen gewisser rechtlicher Voraussetzungen auch sogenannte heilkundliche/ invasive medizinische Maßnahmen, darunter fällt unter anderem die Verabreichung von Notfallmedikamenten, eigenverantwortlich ergreifen.

Nur für Rettungsassistent/innen besteht gemäß §32 Notfallsanitätergesetz noch bis zum 31. Dezember 2023 die Möglichkeit, die neue Berufsbezeichnung "Notfallsanitäter/in" über das Bestehen einer staatlichen Ergänzungsprüfung und ggf. vorheriger weiterer Ausbildung von bis zu 960 Stunden je nach Berufserfahrung oder alternativ über die staatliche Prüfung, gemeint ist die Vollprüfung, zu erlangen. Mit dem Rettungssanitäter, hat dies nicht's zu tun!!.

Mfg

Von Experte Rollerfreake bestätigt

Hi,

Gibt es den Beruf Rettungssanitäter noch?

Ja, die Qualifikation zum Rettungssanitäter (520-h-Lehrgang) gibt es nach wie vor.

bis 2020 alle Rettungssanitäter eine Weiterbildung zum Notfallsanitäter machen müssen

Das ist schlichtweg falsch.

Eine "Weiterbildung" zum Notfallsanitäter für Rettungssanitäter gibt es nicht - sie müssen wie komplette Neueinsteiger die dreijährige Vollzeitausbildung absolvieren.

Rettungssanitäter und Notfallsanitäter existieren nach wie vor als zwei unterschiedliche Qualifikationen im Rettungsdienst nebeneinander und eine Änderung ist weder geplant, noch absehbar.

Lediglich die Ausbildung zum Rettungsassistenten (zweijährige Berufsausbildung) wurde zum 31.12.2014 abgeschafft, bestehende Rettungsassistenten können - aber müssen nicht - sich zum Notfallsanitäter per Ergänzungsprüfung oder Vollexamen weiterbilden.

LG

In Deutschland gibt es das Notarztsystem, anders als in anderen europäischen Ländern, und wir gehen davon aus, dass zu einem Einsatz ein Notarzt mitfährt und wir ihm praktisch assistieren. Der Rettungssanitäter ist grob gesagt der Krankenwagenfahrer, das wird dem Beruf aber nicht ganz gerecht, weil es da auch Leute gibt, die richtig was können, aber die Ausbildung ist kürzer. Dieser Beruf ist aber derzeit auch gerade im Wandel. Und dann gibt es den Notfallsanitäter, der früher Rettungsassistent hieß, der dafür da war, dem Arzt zu assistieren. Irgendwann hat man aber gemerkt, dass es nicht mehr genug Notärzte gibt und dann hat man den Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter umstrukturiert, zu einem vollen Beruf mit drei-jähriger Ausbildung, bei dem man mittlerweile zu mehr befugt ist als noch früher, also nicht nur assistiert, sondern auch allein vor Ort klarkommt.

(kopiert) siehe auch: https://www.blick.de/boulevard/rettungsdienst-von-beruf-lebensretter-artikel10926956

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Personal Assistentin
DasInsekt689 
Fragesteller
 15.03.2022, 07:00

Also gibt es Rettungssanitäter noch?

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iwaniwanowitsch  15.03.2022, 07:12

Von vorne bis hinten Unsinn.

Die meisten Einsätze werden ohne Notarzt abgewickelt, die Tätigkeit des Rettungssanitäters ist mitnichten in einem Wandel, der Notfallsanitäter "hieß nicht früher Rettungsassistent" das sind zwei Berufe, die beide koexistieren, auch der NFS assistiert dem Arzt, es gibt keinen Personalmangel im ärztlichen Dienst, der RA war auch früher schon ein vollwertiger und anerkannter Beruf und man kommt auch mit dieser Qualifikation sehr gut klar.

Kann es sein, dass du keine Ahnung von Rettungsdienst hast?

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hmmfragen  06.08.2022, 19:30

Worauf spielst du mit der Aussage "Dieser Beruf ist aber derzeit auch gerade im Wandel." an? Bekommen Rettungssanitäter auf mehr Verantwortung?

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Wichtig ist doch, was am Ende raus kommt, wenn duMenschen helfen willst, es als Profi machen willst, dann ist es doch egal, was auf der Urkunde zuhause an der Wand steht, du rettest Leben, hast es gelernt und man ist dir hoffentlich Dankbar.