Ghostwriting bei uniklausur?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Schummeln/Spicken ist nur eine Straftat bei der Theorieprüfung beim Autoführerschein. Sonst was ich weiß nirgends außer vielleicht bei der Bewerbung bei der Polizei oder beim Bund.

In der Uni/Fh bekommt auch nur der Student die Strafe. Die Strafe ist im schlimmsten Fall die vollständige Exmatrikulation oder im Volksmund Rausschmiss genannt.

Doch die Wahrscheinlichkeit, dass man dich bei dem Vorhaben erwischt, ist geringer als ein größerer Lottogewinn. Danach ist das sowieso schnuppe und es werden allerhöchstens deine Abschlussarbeiten, sprich Bachelor- und Masterarbeit etc. auf Plagiat überprüft. Was du sonst getrieben hast, interessiert niemanden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Absolvo  23.03.2022, 06:53

Dennoch geht niemand das Risiko ein. Als Prüfer würde mir das auffallen.

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 wie sieht's mit der Person aus die die Klausur naja zumindest die Aufgaben gelöst hat

Nein, der hat strafrechtlich nichts zu befürchten.

Man gibt vor die Klausur geschrieben zu haben…also durchfallen

Sowas steht aber meistens in den Prüfungsinformationen oder im Regelwerk, kannst du mal nachlesen.

CarinaSchoppe 
Fragesteller
 10.02.2022, 23:05

Also dass der Student am Arsch ist ist klar wie sieht's da für den Ghostwriter aus oder wie man's nennen will

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jolinamaria  10.02.2022, 23:40
@CarinaSchoppe

Je nachdem was er weiß, kann er wohl eher nicht belangt werden.

Aber wenn oben fett “Prüfung” steht…ja wird wohl eher schwierig sich da rauszureden. Und wenn die Person an der selben Uni studiert, könnte sie exmatrikuliert werden, wegen Betrug oder Beihilfe zu irgendwas oder so…

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CarinaSchoppe 
Fragesteller
 10.02.2022, 23:42
@jolinamaria

Meist ist das was ich mitbekommen mehr so n Screenshot der Aufgabe oder Copy Paste aber ne ganze Seite never. Mit anderen Worten Person x weiß das es ne Klausur ist bekommt aber nur den Aufgaben Text

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jolinamaria  10.02.2022, 23:46
@CarinaSchoppe

Man muss am Ende nachweisen können, dass x wusste was er da macht. Und wenn er es nicht weiß, kann ihm nichts passieren.

Aber wenn man nachweisen kann, dass er es wusste…dann wird‘s unangenehm.

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jolinamaria  11.02.2022, 00:00
@CarinaSchoppe

keine Ahnung…lass das mal die Aufgabe der Verantwortlichen sein. Aber wenn man sich drüber unterhält das man den Tag ne Klausur schreibt und dann so ne Aufgabe geschickt bekommt…das würde wahrscheinlich schon reichen.

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"X" kann sich da raushalten. Das ist ein grauer Bereich und wenn "X" sich da ordentlich absichert passiert dir nichts.

CarinaSchoppe 
Fragesteller
 10.02.2022, 23:05

In wie weit kann er sich denn da absichern?

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Je nach Schwerefall kommt es wahrscheinlich zu einer Exmatrikulation.

CarinaSchoppe 
Fragesteller
 10.02.2022, 23:04

Beiderseits oder nur der der die Klausur schreiben sollte (Student)

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Michael282  10.02.2022, 23:09

Wenn man im selben Studiengang ist und die Prüfung zusammen schreibt kann ich mir vorstellen, dass bei Schwierigkeiten bekommen könnten. Denke aber dass sonst eher die Person dessen Klausur bearbeitet wird in Schwierigkeiten gerät. Ist aber nur so ne Vermutung.

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CarinaSchoppe 
Fragesteller
 10.02.2022, 23:15
@Michael282

Du meinst Person x? Die hat ja nichts mit der Klausur an sich zu tun und Person y Student unterschreibt ja die Klausur ohne fremde Hilfe gemacht zu haben

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jolinamaria  10.02.2022, 23:37
@CarinaSchoppe

Person y unterschreibt ja, es selbst gemacht zu haben…was falsch ist, also muss diese Person mit Konsequenzen rechnen und so unwahrscheinlich ist eine Exmatrikulation da wirklich nicht.
Person x hat ja von nichts ne Ahnung, also sie kann man da wohl nicht belangen.

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