GEZ Rundfunktbeitrag in einer wg?

4 Antworten

Es ist möglich, dass der Vermieter die Gebühr bezahlt und dann anteilig von den Mietern verlangt. Das darf man so vereinbaren.Aber der Vermieter muss damit nicht einverstanden sein. Man muss es absprechen.

Ansonsten bezahlt einer der WG Bewohner und vereinbart mit den anderen, einen Anteil dafür zu bekommen. Diese Anderen brauchen die Beitragsnummer des Zahlenden, um das dem Beitragsservice mitzuteilen.

Etwas problematisch ist es, wenn einer der Bewohner einen Grund zur Befreiung von der Gebühr hat. Denn dieser könnte sich demnach vielleicht auch weigern, einen Anteil zu zahlen.

Eine Person meldet sich an und zahlt für die Wohnung. Die anderen Mitbewohner ersetzen dem Zahler ihren Anteil.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Soweit ich weiß Personen die dort gemeldet sind, aber ich bin mir nicht sicher.

Man teilt sich den Betrag den man bezahlen muss