Gewerbe als Jungendlicher für Nachhilfe?
Hey,
Ich habe vor einem Tag eine Anzeige auf Ebay geschaltet inder ich meine Tätigkeit in der Nachhilfe angeboten habe. Wichtig zusagen ist, das ich noch Minderjährig bin (stand auch in der Anzeige). Nicht mal 12h später wurde die Anzeige gelöscht unter der Begründung:
"Deine Anzeige wurde von unserer Plattform entfernt, da sie uns von anderen Nutzern mit dem Hinweis auf einen gewerblichen Hintergrund gemeldet wurde".
Nachdem ich mit dann im Support beschwert habe, kam diese Antwort:
"Deine Anzeige wurde gelöscht, da es sich bei deiner Tätigkeit bzw. Dienstleistung um ein anmeldepflichtiges Gewerbe handelt, für welches du öffentlich wirbst. Die Dienstleistung wird in deinem Fall nicht nur im Freundeskreis erbracht. Du benötigst ein aussagekräftiges Impressum, mit Namen des Ansprechpartners, ggf. Firmennamen und einer ladungsfähigen Adresse."
Seit wann braucht man um Nachhilfe zugeben ein Impressung? Vor allem als Jugendlicher? Darf ich diesen Dienst jetzt garnicht auf Ebay anbieten?
Danke im vorraus für alle Antworten
6 Antworten
Nachhilfe zu geben ist eine selbständige Tätigkeit. Wenn du dich als minderjähriger selbständig machen willst, dann brauchst du in jedem Falle die Zustimmung des Familiengerichts dazu und es müssen entsprechend auch Steuern abgeführt werden, sobald das über bestimmte Ertragsgrenzen geht.
Wenn du das im Privaten machst mit ein paar Zetteln und Kindern aus der Nachbarschaft, die mal Nachhilfe in Deutsch oder Englisch brauchen, dann wird da drüber hinweggesehen, doch grundsätzlich hat EBay Recht damit, wenn sie die Anzeige löschen.
Du musst dich halt wenn du dort veröffentlichst an 'deren Regeln' halten.
Da hat der Support wohl irgendeinen Standardtext geschickt. Du musst keine Gewerbe anmelden, aber die freiberufliche Tätigkeit musst du beim Finanzamt anmelden. Achtung: Der Spaß wird sozialversicherungspflichtig, wenn du mehr als 400€/Monat verdienst.
Um das Impressum kommst du nicht herum, da du hier nicht als Privatperson unterwegs bist.
Als Minderjähriger kann er auch keine freiberuflicher Tätigkeit ausüben, weil er keine wirksamen Verträge schließen kann.
Wenn du bei deinem eBay-Account nicht geschummelt hast, kannst du sls Minderjähriger gar keinen anlegen. Als Minderjähriger bist du nur beschränkt geschäftsfähig. Deshalb kannst du keine geschäftlichen Verträge anbieten/abschließen und die Löschung war schon in Ordnung.
Biete deine Dienste privat an.
Seit wann braucht man um Nachhilfe zugeben ein Impressung?
Schon immer
Vor allem als Jugendlicher?
Schon immer
Darf ich diesen Dienst jetzt garnicht auf Ebay anbieten?
Doch, mit Impressum und Gewerbe.
ebay Kleinanzeigen macht das schon richtig.
Nur weil "alle" eine solche Dienstleistung anbieten, ist es nicht legal, wenn dafür eben keine Steuern abgeführt werden.