Gewährleistung Privatverkauf auto?
Hallöchen,
Ich möchte mein Kfz verkaufen da es wohl bald einen Motorschaden hat.
Nun meine Frage zur neuen Regelung der Garantie bzw Gewährleistung.
Wenn ich auf den Kaufvertrag schreibe, Bastlerfahrzeug, Motorschaden, defekt, bin ich damit dann abgesichert?
Denn mir hat einer wo ich es verkaufen wollte gesagt, das würde angeblich nichts bringen da die Regeln alle neu sind.
Was ja wieder rum heissen würde es würde gar keinen Sinn machen das Auto zu verkaufen, da sich de Käufer ja dann melden könnte um Geld zu bekommen obwohl das Auto ja schon für den extrem geringen Wert verkauft wurde zwecks motorporbleme.
Ich bin aber der Meinung wenn ich das mit rein schreibe, er ja schlecht Gewährleistung hat, weil der Motor kaputt gegangen ist.
1 Antwort
Du musst das Auto so genau wie möglich beschreiben, alle dir bekannten Mängel aufzählen. Und du musst ausdrücklich die Gewährleistung ausschließen. Das kannst du als Privatverkäufer.
Dieses Gesetz gibt es nicht.
Bei Privatverkäufen kannst Du die Gewährleistung ausschließen. Wichtig ist aber, dass Du alle Mängel auflistest und nichts verschweigst.
Bei einem Verkauf eines Händlers an eine Privatperson sieht das anders aus.
Also bin ich doch sicher wenn ich in den Kaufvertrag schreibe, bastlerfahrzeug, Motorschaden, defekte.? Wenn der Motor dann hoch geht, kann der Käufer doch keine Ansprüche haben oder
Ja. trotzdem muss der Gewährleistungsausschluss erwähnt werden.
Mir wurde gesagt das geht nicht mehr, das es auch bei privat jetzt 1 Jahr ist mit neuem Gesetz