Gewährleistung Gebrauchtwagen defekter Bremslichtschalter

7 Antworten

Wie immer im Leben, kommt es drauf an.

Im Zuge der Gewährleistung liegst Du im Prinzip goldrichtig.

Aaaber: Es gibt Werkstätten, die einen Bremslichtschalter als Verschleißteil betrachten und ein Ausfall desselbigen nicht in der Gewährleistung einschließen.

Ob das richtig oder falsch ist, vermag ich als Nicht-KFZ-Techniker nicht zu beurteilen. Pauschal würde ich einen hydraulischen Schalter nicht grundsätzlich als Verschleißteil betrachten, aber da scheiden sich die Geister.

Die Frage, die Du dir stellen solltest, ist, ob der Aufwand einer Durchsetzung Deiner Interessen im Verhältnis zu den Kosten steht, die Dir entstanden sind.

Wie hoch war die Rechnung?

Das ist strenggenommen richtig. Die gesetzliche Gewährleistung deckt nur Mängel ab, die bei Übergabe des Fahrzeuges bereits vorhanden waren. Der Bremslichtschalter funktionierte aber beim Kauf und auch fünf Monate danach.  

Hast du darüberhinaus eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen?

ronnyarmin  31.03.2015, 12:42

Die gesetzliche Gewährleistung deckt nur Mängel ab, die bei Übergabe des Fahrzeuges bereits vorhanden waren

Das steht wo?

Bei der Gewährleistung geht man davon aus, dass Mängel, die innerhalb der ersten 6 Monate auftreten, bereits beim Kauf vorhanden waren.

Sofern der Bremslichtschalter nicht als Verschleissteil zählt, musst der Händler die Kosten der Reparatur übernehmen.

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Nebuk  31.03.2015, 19:59
@ronnyarmin

Was du meinst, ist die sogenannte Beweislastumkehr in den ersten sechs Monaten. Hier wird davon ausgegangen, dass der Fehler bereits bei Übergabe vorhanden war, UND der Händler hat die Möglichkeit, das Gegenteil zu beweisen.

Das wird ihm in diesem Falle ein Leichtes sein, denn der Käufer ist ja einige Monate mit funktionierendem Bremslichtschalter herumgefahren.

Ebensowenig wie die zweijährige Gewährleistungspflicht, ist auch die sechsmonatige Frist der Beweislastumkehr KEINE Funktionsgarantie.

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nachtlicht1978  02.04.2015, 10:55
@Nebuk

Du unterliegst einem Irrtum. Der Defekt muss nicht bereits bei Übergabe aufgetreten sein, sondern (wenigstens initial oder verdeckt) vorhanden gewesen sein.

Beispiele? Gerne:

- Der Schalter war an den Kontaktflächen bei Übergabe bereits leicht korrodiert, hatte aber noch Kontakt. Nach einigen Monaten nahm die Korrosion ein Ausmaß an, bei dem kein Kontakt mehr möglich war. -> Gewährleistungsfall.

- Leiterbahn auf Platine bereits bei Übergabe angebrochen, aber nocht nicht vollständig getretten. In Folge dieses Umstandes funktionierte der Bremslichtschalter einige Monate, bis die Platine vollständig gebrochen war. -> Gewährleistungsfall

- Leitung zum Bremslichtschalter geknickt, aber noch durchlässig bei Übergabe. Nach einigen Monaten Erschütterung sind die Leiter im Kabel vollständig durchtrennt -> Gewährleistungsfall

usw.

Das Gegenteil zu beweisen, ist in den ersten 6 Monaten Aufgabe des Händlers.

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Der Mangel war bei Kauf nicht da, also keine Sache die der Händler zahlen muss. Der Schalter wird betätigt bei jedem bremsen, also verschleisst er. Verschleissteile haben aber nichts mit Gewährleistung zu tun. Wenn Du keine Gebrauchtwagengarantie hast, musst Du zahlen. Und wenn Du eine Garantie hats., dann achte auf den Eigenanteil.

Bremslichtschalter war früher ein Problem bei VW. Kostete damals um die 10.- EURO ohne Einbau. Kulanz wurde eigentlich immer abgelehnt. Verschleißteile sind regelmäßig von der Gewährleistung ausgenommen.


Hallo

Was mich interessieren würde , was Abs mit dem bremslichtschalter zu tun hat , es ist nur ein Schalter , welcher die Bremslichter schaltet mittels Druck 

Irgend etwas stimmt hier nicht !

Gruss