MUSS ich etwas zahlen oder zählt es als Gewährleistung?

7 Antworten

Innerhalb der ersten 6 Monate (Bei Käufen ab dem 1.1.22 innerhalb der ersten 12 Monate) ist der Händler in der Nachweispflicht, dass der Mangel nicht schon bei der Übergabe zumindest im Ansatz schon vorhanden war, Du hättest also gute Chancen.

Und den Begriff "Verschleißteil" kennt das BGB nicht.

Klicken: Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung

Klicken: Beweislastumkehr für das Vorliegen eines Sachmangels nach § 476 BGB

DerCaveman  27.02.2022, 12:02
Und den Begriff "Verschleißteil" kennt das BGB nicht.

Das ist zwar richtig. Allerdings gibt es bei der Beweislastumkehr eine Einschraenkung, nach der die Vermutung, nach der der Mangel bereits von Anfang an vorhanden war, nicht gilt, wenn diese "mit der Art der Ware oder des mangelhaften Zustands unvereinbar" ist.

Je aelter das Auto ist, desto mehr darf dann auch in den ersten 6 Monaten kaputt gehen, ohne dass es von der Gewaehrleistung erfasst wird. An alten Autos geht ja schliesslich immer mal was kaputt.

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Doppeldieter2 
Fragesteller
 27.02.2022, 12:07
@DerCaveman

Ist ja erst 4 Monate her. Daher kommt eine Beweislastumkehr noch nicht in Betracht

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DerCaveman  27.02.2022, 12:09
@Doppeldieter2

Die Beweislastumkehr gilt waehrend der ersten 6 Monate und somit natuerlich auch bei einem vor 4 Monaten gekauften Auto. Aber eben mit der oben genannten Einschraenkung.

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Doppeldieter2 
Fragesteller
 27.02.2022, 12:15
@DerCaveman

Hmm..also ich lese überall, daß der Verkäufer es in den ersten 6 Monaten beweisen müsste und erst ab dem 6ten Monat die Beweislastumkehr eintritt und ab da dann der Käufer "beweisen" muss.

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Doppeldieter2 
Fragesteller
 27.02.2022, 12:18
@DerCaveman

Ist ja extra so gemacht, daß der Gesetzgeber damit sagt, daß man davon ausgehen kann, daß der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war und der Käufer bis Monat 6 damit quasi abgesichert ist.

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DerCaveman  27.02.2022, 12:22
@Doppeldieter2

Beweislastumkehr heisst, dass sich die Beweislast im Gegensatz zu "normalen" Faellen umkehrt. Grundsaetzlich traegt ja immer jeder die Beweislast fuer das, worauf er sich berufen will. Bei der Gewaehrleistung ist das in den ersten 6 Monaten aber umgekehrt. Hier traegt der Verkaeufer die Beweislast dafuer, dass der betreffende Artikel zum Zeitpunkt der Uebergabe an den Kunden frei von Maengeln war. Erst danach tritt dann wieder die normale Beweislast ein und der Kaeufer muss beweisen, dass der Artikel schon von Anfang an kaputt war.

Die Beweislast wird also in den ersten 6 Monaten umgekehrt (mit den genannten Einschraenkungen) und danach wird sie wieder normal.

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Doppeldieter2 
Fragesteller
 27.02.2022, 12:06

Da steht ja in dem Link klipp und klar drin, daß auch Verschleißteile unter die Gewährleistung fallen.

Werde morgen sehen, was der Händler sagt. Danke und einen schönen Sonntag.

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Ob Verschleiß oder nicht, hängt u. a. vom Alter und der Laufleistung des Fahrzeugs ab.

Du kannst den Händler einfach mal darauf ansprechen. Wenn du Glück hast zeigt er sich kulant.

Ansonsten machst du es selbst. So ein Filter kostet schließlich kein Vermögen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Kfz-Meister

Grundsätzlich ist ein Kraftstofffilter ein Verschleißteil.

Allerdings kannst Du auch nichts dafür, wenn der Kraftstofffilter zum Beispiel an einer Verpressungsnaht undicht werden würde.

Da Du aber seit November mit dem Auto fährst, könnte es dazu kommen, das der Verkäufer des Wagens die Kosten des Kraftstofffilters im Falle eines Austauschs nicht vollständig übernimmt weil der Filter seit Übernahme des Wagens schon einen gewissen Verschleiß unterlag.

Ich würde sagen, sprich mit Händler und schaut das ihr euch einigen könnt.

Doppeldieter2 
Fragesteller
 27.02.2022, 11:53

Mit einer Beteiligung könnte ich leben.

Danke für die Antwort und ich werde morgen mit dem Händler sprechen.

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SudoWarrior  27.02.2022, 11:59
@Doppeldieter2

Ein vernünftiges und sachliches Gespräch ist immer, aus meiner Sicht, eine gute Basis eine vernünftige Einigung bei einer Reklamation zu erwirken.

Man muss ja nicht immer gleich mit Anwalt und Rechtsstreit drohen.

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Gute Frage

frag mal beim ADAC an oder Schlichtungsstelle oder Anwalt

und kraftstoffilter Kost jetzt auch nicht die Welt und ist auch recht einfach, je nach Modell, gewechselt

Hat nichts mit Verschleissteil zu tun. Gewaehrleistung gibt es auch fuer Verschleissteile und sogar fuer Fischbroetchen.

Allerdings bezieht sich die Gewaehrleistung immer nur auf den Auslieferungszustand. Maengel, die erst danach auftreten, werden von der Gewaehrleistung nicht erfasst.

Nun gibt es aber die sog. Beweislastumkehr. Die sorgt dafuer, dass bei Maengeln, die innerhalb der ersten 6 Monate sichtbar werden, die (widerlegbare!) Vermutung gilt, dass der Managel schon von Anfang an vorhanden war. Dies Vermutung gilt aber nicht, wenn sie "mit der Art der Ware oder des mangelhaften Zustands unvereinbar" ist.

Im Klartext heisst das jetzt, dass man pruefen muss, ob angesichts des Alters und der Laufleistung allgemein mit einem solchen Defekt zu rechnen ist oder nicht. Je aelter das Auto ist, desto schwieriger duerfte es werden, hier im Streitfall Gewaehrleistungsansprueche durchzusetzen. Sollte es einem aber gelingen, bekommt man auch nur Ersatz fuer ein vergleichbar altes Teil mit aehnlicher Laufleistung.

Gelingt dem Verkaeufer gar der Beweis, dass das Teil zum Zeitpunkt der Uebergabe des Autos an dich noch in einem dem Alter entsprechenden funktionsfaehigen Zustand war, ist es auch vorbei mit der Gewaehrleistung.