Gespräch mit der Polizei wegen Ladendiebstahl?


13.09.2021, 01:19

(Bin nicht vorbestraft)

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Diebstahl im Jugendstrafrecht – mit welchen Konsequenzen ist zu rechnen? Was passiert unmittelbar nach Lautbarwerden der Tat?

Heranwachsende (18- bis 20-Jährige) erhalten selbst, Jugendliche (14- bis 17-Jährige) über ihre Eltern eine schriftliche Vorladung zu einer polizeilichen Vernehmung.

https://www.ra-grassmann-muenchen.de/diebstahl-muenchen/

Gut zu wissen:

Es ist ein weit verbreiteter, aber fataler Irrtum anzunehmen, wer viel erzählt hat weniger zu erwarten!

Sag, was gesagt werden muss und lass weg, was dich nicht weiter bringt!

Du schreibst:

kurz und knapp ich wurde erwischt

Das ist Fakt und und sollte deshalb nicht lange kommentiert werden.

Gut zu wissen:

Umso länger deine Erklärungen sind, desto umfangreicher ist das Aussageprotokoll.

Zwischen dem was gesagt wird, dem was gemeint war und dem was der Beamte interpretiert gibt es teilweise erhebliche Unterschiede.

"Sich um Kopf & Kragen reden" - schon mal gehört?

Du schreibst:

ich weiß das ich es niemals wieder machen will und auch niemals mehr machen werde ...

Das ist letztendlich nichts weiter als eine Absichtserklärung. Und ob du in Zukunft noch einmal strafrechtlich in Erscheinung treten wirst, kannst du natürlich auch nicht mit letzter Bestimmtheit vorhersagen.

Dabei muss es sich ja nicht um Diebstahl handeln.

Vor deinen Füßen liegen 50,- EUR auf der Straße. Würdest du das Geld abgeben? - Ich nicht!

Rechtlich gesehen wäre es aber eine Fundunterschlagung und strafbar.

Vielleicht hast du später ein Auto. Beim rangieren stößt du an einen anderen PKW. Da nicht zu sehen ist, fährst du normal nach Hause.

Wenig später steht die Polizei vor deiner Tür und wirft dir Fahrerflucht vor. Ebenfalls eine Straftat!.

Polizisten, Anwälte und Richter hören solche Versprechungen jeden Tag und bewerten sie als Schutzbehauptung.

Du schreibst:

ich hatte an dem tag wo ich erwischt wurde noch andere dinge in meiner Tasche aber kein bong weil die sachen auch länger in meiner tasche waren

Fast jeder von uns hat etwas in den Taschen, worüber es keinen Kaufbeleg mehr gibt.

Handys - Sonnenbrillen - Tablett - usw. In der Regel gibt es deshalb eigentlich keinen Stress.

Um welche Art von Sachen geht es denn überhaupt in deiner Tasche?

Neuware, die man sich kauft, packt man in der Regel zu Hause auch aus und schleppt sie nicht immer wieder mit sich herum - warum auch?

In der Regel sieht man aber ob die Dinge bereits gebraucht wurden.

Du schreibst:

Polizistin meinte das ich am besten immer die bongs behalten sollte damit es nicht zu Missverständnissen kommt....

Genau das ist das, was ich meine.

Du gehst davon aus, dass die Polizistin Verständnis für dich hat und glaubt, was du ihr erzählst.

Die Aufgabe der Polizei ist, Straftaten aufzuklären.

Mal ehrlich. Du kaufst dir etwas, steckst den Artikel in deine Tasche, das Wechselgeld in den Geldbeutel und außerhalb des Ladens suchst du dir eine Mülltonne um den Kassenbon zu entsorgen?

Du nimmst es mir hoffentlich nicht übel, wenn mir für dieses Szenario die Fantasie fehlt.

Kann tatsächlich so sein wie du sagst. Bei nachgewiesenem Ladendiebstahl wird die Polizei aber davon ausgehen, dass es sich um weiteres Diebesgut handelt, du nur nicht erwischt wurdest.

Zumal die Wahrscheinlichkeit, dass jeder Ladendieb gleich beim ersten Mal erwischt wird eher gering ist.

Alles in allem müsstest du schon wirklich sehr viel Pech gehabt haben.

Das Problem: Umso mehr du von dir aus erzählst, desto größer sind die Möglichkeiten für Nachfragen.

Wenn nicht stimmt was du sagst, findet es der vernehmende Beamte heraus. Garantiert.

Insbesondere, wenn dir weitere Diebstähle vorgeworfen werden, oder du die Herkunft der Sachen nicht nachvollziehbar erklären kannst, solltest du besser auch nicht den Versuch machen.

In der erhaltenen Vorladung steht aber auch genau wessen du beschuldigt wirst.

Wurden die Sachen aus deiner Tasche nicht beschlagnahmt, werden die aber auch nicht Inhalt der Vernehmung sein.

Gut zu wissen:

Das Jugendstrafrecht verfolgt eher erzieherische Maßnahmen und weniger die Bestrafung.

Mehr als ein paar Sozialstunden wirst du sicher nicht erwarten müssen.

Viel Erfolg!

Hey,

hab auch Ladendiebstahl mit 15 begangen. War nicht vorbestraft. Musste nicht zur Polizei sondern mit meiner Mutter zum Jugendamt. Bin knapp über eine Anzeige und um einen Antrag vorbei gekommen. Musste „nur“ acht Sozialstunden absolvieren.

Viel anders wird es bei dir glaub ich auch nicht sein. Die Polizei wird dich auch erstmal befragen, warum du es getan hast.


Zu deiner Frage mit dem Kassenbon: Sie müssten es dir erst Beweisen, was du geklaut und was du gekauft hast. Glaub aber, dass H&M die Sachen, die denen Fehlen, schon an die Polizei weitergegeben haben.

Lg

Ich denke in dem Gespräch wird es einfach nur hauptsächlich um das "Warum?" gehen... Ob das nur eine rebellische Teenageraktion war und du was "cooles" machen wolltest oder ob beispielsweise deine Eltern dir keine Klamotten kaufen und du deswegen klauen musst ..

Hallo. Ich habe in jungen Jahren leider den gleichen Mist gebaut und weis daher noch wie so ein Gespräch abläuft. Die Polizei macht nicht mehr als den Tatbestand aufzunehmen. Man wird dich also explizit fragen wie du was geklaut hast. Das wird dann schriftlich festgehalten. Mehr nicht.