Gesetzliche Krankenkasse beendet Mitgliedschaft während Bezug Übergangsgeld, wie sollte man nun vorgehen?
Hallo,
Angenommen ein Patient bekommt über 1 Jahr lang Krankengeld aufgrund einer Erkrankung und wird von der Krankenkasse aufgefordert eine Reha zu machen.
Diese beginnt er zeitnah und bezieht seitdem nahtlos Übergangsgeld. Da der Patient in der Rehaklinik ist bemerkt er erst spät das seine Krankenkasse die mitgliedschaft eingestellt hat da auch postalisch nix zugestellt wurde wie zb eine Kündigung.
Telefonisch wird auf Nachfrage erfahren das die Krankenkasse keine Meldung bekam seitens der Rentenversicherung und keine Beiträge bekommen hätte.
Im Schreiben der Rentenversicherung steht allerdings das der Patient weiterhin krankenversichert bleibt.
Meine Frage wäre nun an wen von beiden muss man sich als erstes wenden? Wie kann man hier möglichst strukturiert und gezielt das Problem lösen?
3 Antworten
von wem kommt das Übergangsgeld? Arbeitsamt oder Rentenversicherung. Die müssen die Beiträge für die Krankenkasse abführen.
Es gab schlicht ein Fehler in der Kommunikation zwischen Rentenversicherung, Rehaklinik und Krankenkasse, konnte geklärt werden. Dankeschön
Rentenversicherung und das ist mittlerweile klar weil ich da angerufen habe und die es bestätigt haben und auch gesagt haben das die Beiträge selbstverständlich auch an die betreffende Krankenkasse abgegangen sind.
Denke mittlerweile auch das wie kabbes schreibt wichtige Infos fehlen könnten, haben da nochmals Kontakt aufgenommen und schicken nun nochmal entsprechende Bescheinigungen zu da telefonisch keine schnelle Lösung für den patient möglich war.
Während Übergangsgeld bezahlt die Rentenversicherung die Sozialversicherungsbeiträge soweit mir bekannt.
Alternativ das Arbeitsamt wenn der Patient arbeitslos ist.
Einer dieser beiden wäre mein erster Ansprechpartner.
Aber bevor die Krankenkasse einen kündigt , müssen meiner Meinung nach bereits einige Briefe ignoriert worden sein. Die KK tituliert ausstehende Forderungen.
Zumal weder die gesetzliche oder die private KK so einfach kündigen können, da wir eine Krankenversicherungspflicht haben. Hier müsste eine grobe Pflichtverletzung des Patienten voran gegangen sein.
Da es nicht um dich geht - ich denke hier hat man dir nicht alles erzählt.
Die Krankenkasse kann die Mitgliedschaft meiner Kenntnis nach nicht kündigen.
Sofern keine papierschriftliche Kündogung vorliegt bzw. solange die Karte noch funktioniert, würde ich gar nichts machen.
Andernfalls empfehle ich, einen Fachanwalt für Sozialrecht zu konsultieren.
Die Karte haben die gesperrt die funktioniert nicht mehr dadurch wurde der Patient darauf auch erst aufmerksam. Hab selber sowas auch noch nie erlebt meiner Ansicht nach dürfte das so nicht passieren , ist es nun aber und daher eben die Frage wie man bei sowas vorgehen sollte