Gesetzliche Betreuerin

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo!

Im Gegensatz zu meinem Vorredner ("Schlauerfuchs") würde ich die Tätigkeit eines rechtlichen Betreuers etwas anders definieren...:

Es gibt Menschen, die aufgrund von Krankheit (z. B. langjährige Suchterkrankung, psychische Erkrankung, Demenz etc.) nur noch eingeschränkt oder nur phasenweise dazu in der Lage sind, alle Dinge des täglichen Lebens - und vor allem alles, was mit Finanzen, Papierkram, Ämterkontakten etc. zu tun hat - selbst zu erledigen.

Im Gegensatz zu der bereits angedeuteten Antwort ist es NICHT so, dass Personen heute noch "entmündigt" werden. Die Notwendigkeit einer Betreuung, die vom Betroffenen selbst beantragt werden kann oder auch von anderer Seite vorgeschlagen, wird zusammen mit dem notwendigen Umfang von Seiten des Gerichts geprüft und bei Bedarf festgesetzt.

Das bedeutet dann, dass ein Mensch, der eine Betreuung benötigt oder möchte, in jenen Lebensbereichen Unterstützung erhält, in denen er alleine nicht klar kommt. Ganz wichtig: die (Selbst-)Verantwortung für alle Lebensbereiche, die jemand selbst voll erfüllen kann, verbleibt natürlich bei ihm. Gesetzliche Betreuer verstehen sich als Unterstützer von Menschen, die mit ihrem Leben und seinen Anforderungen nicht vollständig alleine klar kommen. Ziel der Betreuung ist es immer, wenn irgend möglich die Person so weit zu fördern, dass sie irgendwann wieder komplett eigenständig leben kann.

Die Bereiche, für die eine Betreuung eingesetzt werden kann, sind z. B.: Behörden-Angelegenheiten, Finanzen, Wohnangelegenheiten, Post-Angelegenheiten, Gesundheitssorge.

Man stelle sich einen Menschen vor, der normalerweise sein Leben komplett und kompetent auf die Reihe bekommt, dann aber einen akuten Krankheitsschub seiner (bereits bekannten) Schizophrenie hat. In der Akutphase der Erkrankung kann er sich nicht mehr um seine Post, das Zahlen von Rechnungen, Anfragen von Ämterseite o. ä. kümmern, weil die erste Priorität natürlich die Gesundheit hat, Medikamente neu eingestellt werden müssen, die Person akut einfach keinen Realitätsbezug hat o.ä. . Hierbei unterstützt der Betreuer ihn oder vertritt ihn in alle Richtungen, um zusätzliche Komplikationen (z. B. nette Besuche von Gerichtsvollziehern, Haftandrohung wegen fehlender Zahlungen, die Kündigung der Wohnung etc.) zu vermeiden.

Wie gesagt: Ähnlich wie beim Arzt, der Geld mit den Krankheiten seiner Patienten verdient, dessen Ziel aber dessen Gesundheit ist, ist es mit den Betreuungen. Der Betreuer hat sich zurückzuziehen, wenn der Betreute selbst zu Entscheidungen und Handlungen in der Lage ist. Dies wird vom Gericht in regelmäßigen Abständen auch überprüft und die Betreuung ggf. aufgehoben (dies kann auch der Betreute beantragen - was ich im Falle unseres Betreuungsvereins bereits mehrfach erlebt habe und was wir immer unterstützt haben).

Ja, es ist ein sehr spannendes Arbeitsfeld, in dem man seine Betreuten sehr intensiv kennenlernt - man muss jedoch dazu in der Lage sein, gut Kontakte zu halten, muss "stresserprobt" sein, insbesondere wenn man es mit schwierigerem Klientel zu tun hat, und sehr hohe kommunikative Kompetenzen haben. Und natürlich die Fähigkeit, Menschen zu unterstützen, die mindestens phasenweise nicht dazu in der Lage sind, ihr Leben und ihre Aufgaben klar zu strukturieren und konsequent zu sein. Wer das von sich behaupten kann, ist im Arbeitsfeld Betreuung möglicherweise genau an der richten Stelle.

Am besten: Unterhalte Dich mal mit aktiven Betreuern - über die Betreuungsstelle der Gemeinde, freiberufliche Betreuer oder Betreuungsvereine. Da bekommst Du einen guten Eindruck davon, wie die Realität aussieht.

Solltest Du Dich dazu entschließen: Viel Spaß und Erfolg!

User04040 
Fragesteller
 19.02.2011, 23:49

Wow, was für eine ausführliche Antwort! Vielen, vielen Dank! Das hat mir ein ganzes Stück weiter geholfen.

Das ist ein jop als Berufsbetreuer , du kümmerst Dich um die rechtlichen Angelegenheiten von Entmündigten , da dies laut Gesetz in der BRD nur noch die selben REcht haben wie ein Tier. vgl.meine Frage " Hilfe in einem Betreuungsverfahren .

Du kümmerst dich z. B. um die Finanzangelegenheiten oder Behördengänge der Betreuten. Auf jeden Fall ein sehr interessanter Job.