Gehört X das Pflegegeld?
Sehr geehrte Community,
Es gibt eine Person, die ich X nennen möchte.
X ist durch ihre traumatisierte Kindheit psychisch krank und hat eine gesetzliche Betreuung, die auch die Vermögenssorge, das Konto und das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat!
X lebt alleine in ihrer 50 qm Wohnung und hat aber seit sieben Jahren einen Partner.
X hat sich letztes Jahr im Februar beide Beine gebrochen und ihr Partner pflegt sie bis einschließlich heute und bis auf Weiteres.
Die Pflegekasse zahlt seit April 2021 monatlich 316 € Pflegegeld. Es ist ein Gesamtguthaben von 6000 € entstanden.
Die Betreuerin hat nach einer polizeilischen Anzeige von X endlich ein Teil des Pflegegeldes in Höhe von 3000 € an den Partner von X gezahlt, weil sie das Geld für sich behalten will.
X lebt in bitterster Armut!!!
Die Betreuerin meint, der Partner hätte kein Recht auf das komplette Pflegegeld. X solle sich davon Möbel kaufen! X hat die Betreuerin um Geld für einen neuen Fernseher gebeten, weil dieser kaputt ist.
X ist klug. Aber allein und hilfflos gegen diese gierige Betreuung.
Wem gehört das Pflegegeld jetzt eigentlich wirklich rechtens?
Ich möchte ergänzen, dass die Anzeige wegen Betruges, weil sie X monatelang nichts vom Geld gesagt hat und es gepachtet hat, aufgehoben worden ist. Kann X eine Anzeige wegen Diebstahl bzw. Unterschlagung machen?
5 Antworten
Wie der Name schon sagt, ist Pflegegeld für die Pflege und nicht für die Anschaffung von Einrichtungen.
Krank sein ohne Fernseher stelle ich mir aber auch sehr sehr langweilig vor.
Vielleicht sollte man sich bemühen die gesetzliche Betreuung auf den Partner zu übertragen.
Das ist eine sehr gute Idee, die Betreuung auf den Partner zu übertragen! 👍
Danke für den Stern 💫
Das Pflegegeld muss für die Pflege eingesetzt werden. Wenn der Partner die Pflege übernimmt muss er auch das Geld bekommen.
X sollte sich ans Amtsgericht wenden um einen anderen Betreuer zu bekommen.
Ja, kann sie
Das Pflegegeld gehört der Person X. Wenn sie das an ihren Partner weitergibt, ist das ihr eigenes Bier.
Ist das wirklich sicher, dass das Pflegegeld X gehört? Ich weiß es nämlich ehrlich gesagt nicht. Pflegegeld wird doch eigentlich immer an die Person ausgezahlt, der die Pflege vollzieht. Oder?
Das Pflegegeld gehört der zu pflegenden Person. Diese ist schließlich auch versichert. Hier liegt aber das Problem darin, dass diese Person unter Betreuung steht.
Der Betreuerin gehöhrt das Pflegegeld definitv natürlich nicht und Sie darf sich daran auch nicht bereichern.
Das Pflegegeld ist natürlich für Person X auszugeben.
Der Partner hat natürlich nur Anspruch auf zumindest einen Teil vom Pflegegeld wenn er offiziell diese Pflege übernimmt .
Ich denke Ihr seit auf dem Richtigen Weg wenn Ihr wie hier schon geschrieben das Amtsgericht um einen Betreuerwechsel bittet u. A weil das Vertrauensverhältniss gestört ist.
Der Pflegebedürftige soll sich an das Betreuungsgericht wenden, und diese Betreuung aufheben lassen.
X hat sich ans Betreuungsgericht gewendet. Sie wollen die Betreuung nicht aufheben lassen! Sie wollen dass X einen Betreuerwechsel beantragt. Aber unter uns gesagt: die meisten gesetzlichen Betreuer sind unehrlich und Betrüger, Lügner und Diebe! Also, was ich so alles gehört, gesehen und erfahren habe, sind die meisten Betreuer geldgierige, korrupte Dre..ksc...weine!
Dann soll sich der Partner darum bemühen, die Betreuung zu übernehmen.
Sie hat sich ans Amtsgericht gewendet, um einen neuen Betreuer zu bekommen. Kann sie eine Anzeige wegen Diebstahl bzw. Unterschlagung machen?