Gehört X das Pflegegeld?


01.02.2022, 09:42

Ich möchte ergänzen, dass die Anzeige wegen Betruges, weil sie X monatelang nichts vom Geld gesagt hat und es gepachtet hat, aufgehoben worden ist. Kann X eine Anzeige wegen Diebstahl bzw. Unterschlagung machen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wie der Name schon sagt, ist Pflegegeld für die Pflege und nicht für die Anschaffung von Einrichtungen.

Krank sein ohne Fernseher stelle ich mir aber auch sehr sehr langweilig vor.

Vielleicht sollte man sich bemühen die gesetzliche Betreuung auf den Partner zu übertragen.

Aphrodite777 
Fragesteller
 01.02.2022, 11:33

Das ist eine sehr gute Idee, die Betreuung auf den Partner zu übertragen! 👍

Goodnight  04.02.2022, 22:58

Danke für den Stern 💫

Das Pflegegeld muss für die Pflege eingesetzt werden. Wenn der Partner die Pflege übernimmt muss er auch das Geld bekommen.

X sollte sich ans Amtsgericht wenden um einen anderen Betreuer zu bekommen.

Aphrodite777 
Fragesteller
 01.02.2022, 09:44

Sie hat sich ans Amtsgericht gewendet, um einen neuen Betreuer zu bekommen. Kann sie eine Anzeige wegen Diebstahl bzw. Unterschlagung machen?

Das Pflegegeld gehört der Person X. Wenn sie das an ihren Partner weitergibt, ist das ihr eigenes Bier.

Aphrodite777 
Fragesteller
 01.02.2022, 10:58

Ist das wirklich sicher, dass das Pflegegeld X gehört? Ich weiß es nämlich ehrlich gesagt nicht. Pflegegeld wird doch eigentlich immer an die Person ausgezahlt, der die Pflege vollzieht. Oder?

DerHans  01.02.2022, 11:38
@Aphrodite777

Das Pflegegeld gehört der zu pflegenden Person. Diese ist schließlich auch versichert. Hier liegt aber das Problem darin, dass diese Person unter Betreuung steht.

Der Betreuerin gehöhrt das Pflegegeld definitv natürlich nicht und Sie darf sich daran auch nicht bereichern.

Das Pflegegeld ist natürlich für Person X auszugeben.

Der Partner hat natürlich nur Anspruch auf zumindest einen Teil vom Pflegegeld wenn er offiziell diese Pflege übernimmt .

Ich denke Ihr seit auf dem Richtigen Weg wenn Ihr wie hier schon geschrieben das Amtsgericht um einen Betreuerwechsel bittet u. A weil das Vertrauensverhältniss gestört ist.

Der Pflegebedürftige soll sich an das Betreuungsgericht wenden, und diese Betreuung aufheben lassen.

Aphrodite777 
Fragesteller
 01.02.2022, 10:56

X hat sich ans Betreuungsgericht gewendet. Sie wollen die Betreuung nicht aufheben lassen! Sie wollen dass X einen Betreuerwechsel beantragt. Aber unter uns gesagt: die meisten gesetzlichen Betreuer sind unehrlich und Betrüger, Lügner und Diebe! Also, was ich so alles gehört, gesehen und erfahren habe, sind die meisten Betreuer geldgierige, korrupte Dre..ksc...weine!

DerHans  01.02.2022, 11:36
@Aphrodite777

Dann soll sich der Partner darum bemühen, die Betreuung zu übernehmen.