Gericht lädt mich ein?

3 Antworten

Das steht in der Ladung weswegen Du angeklagt bist...

Es werden Aussagen aufgenommen, Deine Schuld und das Strafmaß festgestellt...


raser2233 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 18:34

Keine Schuld

raser2233 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 18:39
@SpookyBatwing

Nein Mann war nur sauer als erwischt

aber wir kamen ja nicht ins Gefängnis

raser2233 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 18:41
@SpookyBatwing

Der Mann hatte Aggressions Probleme, angeborene. Niemand wäre so ausgerastet wie er. Also nicht unsere Schuld.

warum 3

SpookyBatwing  17.09.2024, 18:42
@raser2233

Hast du eine Ahnung, wie teuer so ein Fenster ist?

Weil das von absoluter Unreife zeugt.

raser2233 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 18:43
@SpookyBatwing

Aber kein normaler Mensch hätte uns arm fest gehalten bis die Polizei eintrifft.

nein zeugt es nicht.doch.

SpookyBatwing  17.09.2024, 18:47
@raser2233 § 303Sachbeschädigung

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

(3) Der Versuch ist strafbar.

raser2233 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 18:50
@SpookyBatwing

Aber Handy Verbot habe ich schon dann wieso Gefängnis…. Frech heit hoch 100

myotis  17.09.2024, 18:51
@raser2233

Es wird - insb. beim ersten Mal - auf Geldstrafe rauslaufen...

...außer es war absichtliches Marodieren...

raser2233 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 18:52
@SpookyBatwing

Wieso sagst du gut das es Vorladung gibt 😤 Schadenfreude?

SpookyBatwing  17.09.2024, 18:53
@raser2233

Nein. Aber wer sich nicht benehmen kann muss die Konsequenzen tragen. Schade, dass dir das nicht klar ist.

35754754z  18.09.2024, 03:45
@raser2233

spaß.. stell dir vor man hätte deine fenster kaputt gemacht wäre nicht so schön gewesen oder?

Wenn durch den Steinwurf die Fensterscheibe kaputtging, machst Du Dich durch den Steinwurf der Sachbeschädigung schuldig!

Und wenn in dem Raum, in dem Du durch das Fenster einen Stein geworfen hast, ein Mensch aufhielt und dieser hat durch Deinen Steinwurf auch noch einen körperlichen Schaden erlitten, dann machst Du Dich auch noch der Körperverletzung, bzw. bei entsprechender Verletzung, zudem der gefährlichen Körperverletzung schuldig!

Im Übrigen teilt Dir auf der Ladung zum Gerichtstermin das Gericht mit, wessen Du angeklagt wurdest! Es ist daher angezeigt, dass Du dieses Schreiben einmal sorgfältig durchliest! Spätestens dann weißt Du Bescheid!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

raser2233 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 19:48

Aber ich will diesem Mann nicht Gegenübersitzen

Regilindis  17.09.2024, 19:53
@raser2233

Was D u willst oder nicht willst, spielt hier übhaupt keine Rolle und interessiert das Gericht kein bisschen!

Und wenn Du glaubst, Dich vor dem Gerchtsstermin drücken zu können und einfach nicht hingehst, wird man Dich polizeilich vorführen bzw. per Haftbefehl nach Dir suchen. Und dies, mein Lieber, wird dann wirklich sehr unangenehm für Dich werden!

Regilindis  17.09.2024, 20:06
@raser2233

Alle Länder in Amerika, angefangen bei den USA, haben mit Deutschland ein Auslieferungsabkommen! Du würdest dann im Amerika festgenommen und unter Polizeischutz per Flugzeug nach Deutschland ausgeliefert! Und je nach Ermessen des Richters darfst Du am Ende dann auch noch die entstandenen Kosten für den ganzen Polizeieinsatz + den Flug bezahlen und die Gerichtskosten in dieser Sache obendrein!

Kommst an, meldest dich beim Empfang. Setzt dich vor den Gerichtssaal - wirst eingerufen - sagst ja, nein, was auch immer und bekommst deine Strafe.


raser2233 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 18:44

Wieso Strafe?

WhatzUpGaming  17.09.2024, 18:48
@raser2233

Weil es eben für mutwillige zerstörung, bzw. das in Kauf nehmen von davon, fremden Eigentums eine Strafe gibt.