Gemeinsames Sorgerecht, unverheiratet, Trennung?

Munga01  16.01.2024, 10:37

Habt ihr denn das gemeinsame Sorgerecht?

coraxx84 
Fragesteller
 16.01.2024, 10:42

ja

3 Antworten

Gemeinsame Sorge bedeutet auch, dass ihr GEMEINSAM entscheidet wo das Kind leben soll in Zukunft. Du kannst ausziehen, das Kind aber nicht einfach gegen den Willen des anderen Elternteiles mitnehmen.

Auf der sicheren Seite bist du dann, wenn du sein Einverständnis hast oder es eine gerichtliche Entscheidung dazu gibt.

Und das Kind geht am Ende dorthin, wo es für das Kind am Besten ist. Deine Chancen stehen dann insofern gut, wenn du dich bis dato hauptsächlich um das Kind gekümmert hast.

Es wird keinesfalls IMMER der Mutter überlassen. Und auch später kann es dazu kommen, dass der Mutter die gemeinsame Sorge genommen wird durch einen Gerichtsentscheid, wenn sie sich z.B. ständig dem Umgangsrecht des Anderen verweigert oder sich herausstellt, dass sie das Kind vernachlässigt, Es ist und bleibt eine Einzelfallenentscheidung!

Du solltest also als erstes das Gespräch suchen mit dem Vater des Kindes und führt das zu nichts, dann lasse dich anwaltlich beraten. Du kannst dich auch an das Jugendamt wenden um dort z.B. um ein Gespräch zu Dritt zu bitten.

Behalte immer das Kindeswohl im Auge und egal warum es bei euch zur Trennung gekommen ist, denke daran, dass das Kind darunter nicht leiden sollte. Das gilt natürlich genauso für den anderen Elternteil.

Und Absprachen die ihr trefft, auch bezüglich des Umgangsrechtes, solltet ihr schriftlich festhalten.

Erst einmal: natürlich kannst du ausziehen, wenn ihr euch trennt.

Wird das Kind immer der Mutter überlassen (3 Jahre alt)

Nein, es kommt immer darauf an, wo der Lebensmittelpunkt des Kindes ist. Das entscheidet letztendlich das Familiengericht, wenn ihr gemeinsames Sorgerecht habt und es dem Kind bei dir besser geht als beim Vater.

Es gibt ja auch Fälle, wo die Mutter das Kind vernachlässigt oder Alkoholikerin oder drogenabhängig ist. Dann würde das Kind eher zum Vater kommen.....mal als Beispiel.

Nimm dir einen Anwalt und laß dich am Besten beraten.

GutenTag2003  16.01.2024, 10:43
und es dem Kind bei dir besser geht als beim Vater.

Die Frage,. ob es dem Kind beim Vater besser geht, die stellt sich nur, wenn der Verbleib bei der Mutter vom Vater angegriffen wird.

Dazu muss es schon sehr extreme Vorfälle geben um einer Mutter das Kind zu nehmen.

Für einen Vater reicht es aus männlich zu sein um das Kind nicht zu erhalten.

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psimonp  19.01.2024, 08:14
@GutenTag2003

nein - für einen vater reicht es zu sagen: das kind bleibt hier und ich verbiete dir die mitnahme. damit ist er fertig mit ihr. ihre chancen das zu ändern sind gleich null.

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GutenTag2003  19.01.2024, 10:51
@psimonp

Unsinn, bevor Du sagen kannst, das Kind bleibt hier, ist sie schon mit dem Kind aus dem Haus.

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na cora, wieder mal ein neues profil gemacht. antwort bleibt die gleiche. du bist ja bereits ausgezogen und hast dich getrennt. somit verbleibt das kind beim vater, da er ja bereits vor langer zeit gesagt hat, dass er dir die mitnahme des kindes verbietet.

du kannst also einfach gehen, aber ohne seine erlaubnis bekommst du das kind nicht mehr. du bist dann unterhaltspflichtig und darfst das kind alle zwei wochen zum umgang übers we sehen.