Geld Forderung ungültig?

4 Antworten

Ob die Forderung gültig ist oder nicht, ist doch leicht festzustellen.

Wie hoch ist die Rechnungssumme für den gesamten Verbrauch der betreffenden Periode und für die Grundgebühr und für die Mehrwertsteuer?

Wie viel habt Ihr in dieser Zeit bezahlt?

Die Differenz fehlt dem Gasversorger noch und die habt Ihr zu zahlen.

Der Rechnungsbetrag ändert sich dadurch nicht, dieser ergibt sich (u.A.) aus dem Anfangs- und Endzählerstand, aus dem Arbeitspreis und der Grundgebühr.

So lange diese Werte korrekt erfasst wurden und auch die tatsächlich geleisteten Abschläge korrekt aufgeführt sind, ist die Rechnung korrekt.

Eine geringere Vorauszahlung als die eigentlich vereinbarte entbindet Dich nicht von der Zahlungspflicht.

Dass nicht der vollständige Abschlag gezahlt wurde, hätte Euch ja mal auffallen müssen. Demzufolge muss das natürlich nachgezahlt werden.

Wäre der Abschlag von 200 Euro korrekt bezahlt worden, so wäre Euch natürlich eine geringere Nachzahlung von nur 460 Euro entstanden.

Lass Euch jetzt mal den Abschlag was höher setzen, dann gibt's bei der nächsten Abrechnung in einem Jahr auch keine Nachzahlung sondern vielleicht ein Guthaben.

Von Experte bwhoch2 bestätigt

Vermutlich sieht die Abrechnung in etwa so aus:

Gesamtverbrauch: 2.860 Euro - 2.400 Euro vereinbarte Vorauszahlungen = 460 Euro.

460 Euro + 600 Euro ruckstaendige Vorauszahlungen = insgesamt zu zahlen 1.060.