4 Antworten

Grüß Dich Gelinde976

Von der Idee her auf jeden Fall!

Man müsste dies als Staatsziel formulieren und auf dem Weg dahin, kann geklagt werden, wenn es Wege gibt, die man beschreiten kann, um dieses Ziel zu erreichen aber nicht einhält. Es gibt ja schon einen Beschluss vom Bundesverfassungsgericht. Bei anderen Dingen die nicht diese Klimaneutralität betreffen, findet das ja auch statt. Der Text muss also genau durchdacht und formuliert werden. Das wäre durchaus machbar.

In seinem Klimaschutz-Urteil vom 24. März 2021 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass der Staat die Freiheitsrechte künftiger Generationen schützen muss. Das Gericht forderte strengere Klimaschutzmaßnahmen, um die Freiheit für die Zeit nach 2030 zu wahren. 

Bedeutung der Entscheidung 

  • Das Urteil stärkt den generationenübergreifenden Klimaschutz.
  • Es stärkt die Freiheitsrechte junger Menschen angesichts der Klimakrise.
  • Es erkennt ein Grundrecht auf Nachhaltigkeit an.
  • Es erklärt die 1,5-Grad-Grenze des Pariser Klima-Abkommens für verfassungsrechtlich verbindlich.

Kernaussagen des Urteils

Die Schonung künftiger Freiheit verlangt den rechtzeitigen Übergang zu Klimaneutralität. Das Urteil gilt als historische Entscheidung, die an Bedeutung den großen Leitentscheidungen des Gerichts gleichkommt. Die sich aus Art. 20a GG ergebende Verpflichtung zur Treibhausgasreduktion darf nicht einseitig auf künftige Generationen verlagert werden. Der Staat muss die natürlichen Lebensgrundlagen schützen. Der Staat muss die Grundrechte Einzelner vor den Gefahren des Klimawandels schützen. 

Parteimitglied bei Bündnis90/Die Grünen 🌻

Im Grunde ein guter Gedanke, doch wird dies wohl kaum geschehen. Und dafür gibt es so manche Gründe.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Klimawandel, belegbare Veränderungen, Auswirkungen, Folgen

Nein.

Denn das würde alle Aktivitäten verhindern, die Klimapositiv sind.

Ich kenne die Deutschen ...

nein. Aber fürn paar Milliarden macht Fritze alles.