Gefahren d. abrahamitischen Religionen?

5 Antworten

Im Islam gibt es etwa die Jihad-Doktrin:

„Jihad“ bedeutet wörtlich „Bemühung“ oder „Anstrengung“. Die islamische Tradition kennt den „kleinen Jihad“ und den „großen Jihad“. 
- Der „große Jihad“ ist friedlich. Er bezeichnet das individuelle Bemühen um das richtige religiöse Verhalten gegenüber Gott und den Mitmenschen.
- Der „kleine Jihad“ ist kriegerisch. Er wird auch als „militanter Jihad“ bezeichnet. Er beschreibt den gewalttätigen Kampf zur Verteidigung bzw. Ausweitung des Herrschaftsgebiets des Islam.

Quelle: Islamismus: Entstehung und Erscheinungsformen, Bundesamt für Verfassungsschutz, S. 17

Der arabisch-islamische Rechtsbegriff Hudna, arabisch هدنة, DMG hudna, heißt so viel wie Waffenstillstand. Im islamischen Recht (Scharia) ist eine Hudna die einzige Form friedlicher Koexistenz zwischen dem Gebiet („Haus“) des Islam (Dār al-Islām) und einem nicht unter islamischer Herrschaft stehenden Gebiet („Haus des Krieges“, Dār al-Harb), da ein Friede zwischen beiden Gebieten im klassisch-islamischen Rechtsdenken unmöglich ist.[1] (...) Im Nahostkonflikt wurde von der Hamas wiederholt der Abschluss einer Hudna als Zugeständnis an Israel vorgeschlagen, da der streng islamischen Hamas ein regulärer Friedensvertrag unmöglich sei. Die Scharia lässt nur einen Waffenstillstand mit Nichtmuslimen zu, aber keinen Friedensvertrag. Allerdings kann man den Waffenstillstand verlängern, wenn dies notwendig ist.[3]

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Hudna#:~:text=Der%20arabisch%2Dislamische%20Rechtsbegriff%20Hudna,hei%C3%9Ft%20so%20viel%20wie%20Waffenstillstand.

Die Scharia ist ansonsten ebenfalls zu nennen. So gibt es drakonische Strafen einschließlich Tötung von Apostaten. Weiteres Beispiel:

Korrespondierend zum Delikt der zina wird die falsche Beschuldigung der Unzucht (qadf) unter Strafe gestellt. Die Grundlage hierfür findet sich in Sure 24,4. Fehlt es an vier tauglichen Zeugen mit entsprechender Aussage, so soll der Beschuldiger mit 80 Peitschenhieben bestraft werden. In Sure 24,19 und 23 werden daneben jenseitige Strafen in Aussicht gestellt.
Der Straftatbestand des qadf kann einerseits "neutralisierend" wirken im Hinblick auf denjenigen der Unzucht, da entsprechende Anzeigen mit Risiken eigener Bestrafung behaftet sind, wenn sich keine hinreichende Zahl von Zeugen findet (was bei diesem Delikt ohnehin nicht selbstverständlich erscheint). Andererseits zeigen dokumentierte Fälle aus der Gegenwart, wie zum Beispiel Frauen in Pakistan oder Somalia nach erfolgter Vergewaltigung zusätzlich wegen fälschlicher Beschuldigung belangt werden, wenn sie - wie zu erwarten - keine Zeugen für das an ihnen begangene Verbrechen beibringen können. Hier wird offensichtlich das Opfer bestraft. Im Übrigen lässt sich die Beschuldigung der zina - falsche Zeugen lassen sich finden - zu erpresserischen Zwecken nutzen, um scheidungswillige oder ansonsten renitente Frauen einzuschüchtern.

Quelle: Das islamische Recht von Prof. Dr. Mathias Rohe, Verlag C.H.Beck oHG, München 2009, 3. aktualisierte und erweiterte Auflage 2011, Seite 126

Jordy920 
Fragesteller
 11.12.2023, 20:42

Danke dir ebenfalls!

1

Dass sie Denken durch Glauben und Wissen durch Überzeugung ersetzen.

Damit behindern sie freies, selbständiges Denken.

Es gibt auch in allen 3 Religionen Gewaltrechtfertigungen und Drohungen gegen Andersgläubige.

Wenn man die "authentische Sunna" befolgt, wären da z.B. die Todesstrafen für Apostasie oder Ehebruch zu nennen. Oder das Töten von Homosexuellen. Oder die Jihad-Doktrin.

Ein paar ältere Antworten von mir fasse ich hier mal zusammen:

-----☆☆☆-----

Töten von Apostaten

Zunächst hier aus Sahih als-Bukhari und Sahih Muslim (Sahih = gesund/authentisch) also gleich beiden vertrauenswürdigsten Sammlungen der Sunniten:

(Sunniten = 80% aller Muslime der Welt)

Sahih Muslim 3175
Sahih al-Bukhari 6878
Das Blut eines Muslims, der bezeugt hat, dass es nichts anbetungswürdigeres gibt außer Allah, und dass ich der Gesandte Allahs bin, darf nicht vergossen werden, außer in einem von drei Fällen:
Im Fall der Unzucht durch einen, der geheiratet hat,
im Fall der Widervergeltung für Mord
und wenn derjenige von seinem Glauben abfällt und seine Bindung zur Gemeinschaft (der Muslime) löst.

Oder hier:

Sahih al-Bukhari 3017
Sahih al-Bukhari, Buch 56, Hadith 226
Sahih al-Bukhari Vol. 4, Buch 52, Hadith 260
"...Ohne Zweifel hätte ich sie getötet, denn der Prophet sagte:
"Wenn jemand (ein Muslim) seine Religion ablegt, töte ihn."

Aber auch in anderen Sammlungen der Sunniten findet man dies:

Sahih An-Nasa’i, Band 3 Seite 92 Hadith 4074
Al-Hasan berichtete, dass der Prophet Muhammad (s.) sagte:
„Wer seine Religion änderte, den tötet!“
Muhammad Nasir-ud-Din Al-Albani schreibt: „Authentisch (Sahih)“

Diese "authentische Sunna" führte zu diesen Fatwas (Fatwa = islamisches Rechtsurteil) des Gelehrtengremiums der Azhar, direkt aus dem "Haus des Rechtsurteils" wie es sich selbst nennt.

(Azhar = eine islamische Institution von internationalem Rang in Ägypten, einem islamischen Land, einer nannte es mal "den Vatikan des Islam")

Urteil des Fatwa-Ausschusses der Azhar über die Tötung von Apostaten
Frage:
Ein Mann muslimischen Glaubens heiratete eine Frau christlichen Glaubens. In Übereinstimmung der Eheleute trat der genannte Muslim in die christliche Religion ein und schloss sich dem christlichen Glauben an.
Antwort:
Da er vom Islam abgefallen ist, wird er zur Reue aufgefordert. Zeigt er keine Reue, wird er islamrechtlich getötet.
Was seine Kinder betrifft, so sind sie minderjährige Muslime. Nach ihrer Volljährigkeit, wenn sie im Islam verbleiben, sind sie Muslime. Verlassen sie den Islam, werden sie zur Reue aufgefordert. Zeigen sie keine Reue, werden sie getötet. Und Gott der Allerhöchste weiß es am besten.
al-Azhar. Fatwa-Ausschuss, (unleserliche Unterschrift): Der Vorsitzende des Fatwa-Ausschusses in der Azhar.
Quelle:   https://de.wikipedia.org/wiki/Apostasie_im_Islam

Darum schaue man auch auf eine weitere Fatwa der Azhar, diese wird kritisiert von der IGFM:

"Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte IGFM" zitiert:
Fatwa des staatlichen Rechtsgutachtergremiums Ägyptens zum Abfall vom Islam
[...]
Das hier wiedergegebene Gutachten gibt die klassische Lehrmeinung wieder, die von namhaften Gelehrten nach wie vor vertreten wird.
Eine der sunnitischen Rechtsschulen, die Malikiten, sowie die schiitischen Rechtsschulen vertreten die Auffassung, dass männliche Apostaten getötet werden müssten, weibliche Apostaten jedoch “nur” lebenslang eingesperrt und täglich zu den fünf Gebetszeiten ausgepeitscht werden müssten.
Nummer des Rechtsgutachtens: 20027
Datum des Rechtsgutachtens: 26.07.2004
Die weltliche Strafe [für den Abfall vom Islam] wurde von Allahs Propheten Muhammad, Allahs Segen und Heil seien auf ihm, in der authentischen Überlieferung [arab. Hadith Sahih] bei al-Bukhari und Muslim vorgeschrieben:
,Wer seine Religion [den Islam] wechselt, den tötet.’
Wer auf seinen Abfall vom Islam beharrt, wird getötet. Es spielt keine Rolle, ob dieser ein Mann oder eine Frau ist. Abu Hanifa sagte: ,Ich töte keine Frau, die vom Islam abfällt’. Jedoch hat Allahs Prophet, Muhammad, Allahs Segen und Heil seien auf ihm, eine Frau, Um Ruman, wegen des Abfalls vom Islam getötet.
[...]
Bezüglich der Frage, ob ein Abgefallener vom Islam sofort oder nach drei Tagen getötet werden muss, sind sich die muslimischen Rechtsgelehrten nicht einig. Dabei gibt es zwei Meinungen: Eine Gruppe ist für die sofortige Tötung der Abgefallenen, so dass Allah sein Recht [gegen den Abgefallenen] sofort einfordert. Die andere Gruppe verleiht den Abgefallenen eine dreitägige Frist, in der Hoffnung, dass diese zum Islam zurückkehren werden.
Es kann nicht behauptet werden, dass die Hinrichtung der vom Islam Abgefallenen gegen die Glaubensfreiheit gerichtet sei. Denn oft ist ein Abgefallener bereits mit der Absicht zum Islam übergetreten, ihn mit seinem späteren Abfall zu beschädigen.”
(...)
Die Tötung [des Abgefallenen vom Islam] wird mit einem Schwert vollzogen.
Ibn Sarij, einer der Weggefährten des ash-Shafii, sagte: ,Er wird mit Holzknüppeln getötet.’
Denn die Tötung mit dem Holzknüppel ist langsamer als die Tötung mit dem Schwert.
Dies [die langsame Tötung] könnte ihm ermöglichen [bevor er stirbt], zum Islam zurückzukehren.
Quelle:   https://www.igfm.de/aegyptische-fatwa-apostasie/

https://youtu.be/eU-p3Fsem2M

Pierre Vogel zur Todesstrafe von Apostaten:
ab 0:25 "diese Strafe gilt nur in islamischen Staaten"
ab 0:55 zitiert er Hadithe (beide übrigends aus Bukhari) nach denen Apostaten getötet werden dürfen bzw sogar sollen
ab 1:55 "auch die Sahaba haben es so praktiziert"
ab 3:00 "Kein Zwang im Glauben" greift nur beim BEITRITT zum Islam - beim AUSTRITT gilt dieser Vers nicht
ab 3:20 "das ist zum Schutz des islamischen Systems"
ab 3:55 "im Islam ist die Religion am meisten Wert, mehr als das Leben"
ab 4:11 "es geht darum, die Religion zu schützen"
ab 4:30 "diese Strafe ist nicht dazu gedacht, Menschen zum Islam zu zwingen - diese Strafe ist dafür gedacht, die Religion zu schützen"
ab 7:40 zitiert er aus der Bibel, daß es auch dort so ist, denn der Abfall vom Glauben ist schlimmer ist als Mord, weil es den Menschen zur ewigen Verdammnis bringt
ab 8:50 "ich habe nicht genug Wissen um Gelehrte zu widerlegen, und da gibt es einen Konsens der Gelehrten, daß derjenige der vom Islam abfällt, getötet wird - außer sein Tod habe einen größeren Schaden für die Gesellschaft als daß er am Leben bleibt"
ab 9:20 "dieser Vers meint, daß es nicht erlaubt ist, jemanden dazu zu zwingen, der nie ein Muslim gewesen ist, den Islam anzunehmen, aber wenn jemand vom Islam abfällt, dann gibt es die Todesstrafe - und damit ist nicht gemeint, ihn wieder dazu zu zwingen wieder den Islam anzunehmen, sondern dies ist als Strafe gemeint und zum Schutz der Gesellschaft"

.

Die Jihad-Doktrin, es kann keinen Frieden mit Ungläubigen geben, die Welt muss erobert oder konvertiert werden:

Im islamischen Recht werden drei Arten von Kuffār unterschieden:
Dhimmis, die mit eingeschränkten Rechten, jedoch geschützt, unter islamischer Herrschaft leben.
Ḥarbīs, die ohne Rechte, auch ohne Recht auf Leben, außerhalb des islamischen Herrschaftsgebiets leben.
Musta'mins, denen durch einen zeitweiligen Schutzvertrag (Amān) ähnliche Rechte gewährt werden wie den Dhimmis, damit sie das islamische Herrschaftsgebiet betreten können. Der Status des Musta'min ist immer zeitlich begrenzt.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/K%C4%81fir#Unterscheidungen_im_islamischen_Recht

So, unter was davon fallen wir hier in Deutschland?

Unter das zweite, die Ḥarbīs:

Der arabisch-islamische Rechtsbegriff Harbī (arabisch حربي, DMG ḥarbī) bedeutet wörtlich übersetzt „zum Kriege gehörend“ und bezeichnet alle nicht unterworfenen Nichtmuslime, was nach klassischer islamischer Lehre auf alle außerhalb des muslimischen Machtbereichs lebenden Nichtmuslime zutrifft.[1]
Das klassische islamische Recht kennt vier Menschengruppen: Muslime, Musta'min, Dhimmis und Ḥarbīs. Die Länder der Ḥarbīs werden als Dār al-Harb („Haus des Krieges“ bzw. Kriegsgebiet) bezeichnet.
Eine nichtmuslimische Region zählt als Dār al-Harb, wenn kein Nichtangriffs- oder Friedensvertrag mit ihr abgeschlossen wurde. Da Ḥarbīs potenziell als Feinde der Muslime gelten, ist theoretisch der Kampf gegen sie, der Dschihad, der Normalzustand.
Ein Friedensvertrag ist nach klassischem islamischen Recht nicht möglich, lediglich ein maximal zehnjähriger, hudna genannter Waffenstillstand.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Harb%C4%AB

Wobei der erwähnte Vertrag

("Haus des Vertrags" Dār-al-ahd / Dār-as-Suhl)

von Madhahib als sogenannte "Neuerung" strikt abgelehnt wird:

Der arabische Begriff  dār al-Harb دار الحرب  dār al-harb,  DMG  dāru l-ḥarb heißt wörtlich übersetzt „Haus des Krieges“ oder „Gebiet des Krieges“ und bezeichnet alle Gebiete der Welt, in denen der  Islam nicht Staatsreligion ist, die kein Dār-al-ahd („Gebiet des Vertrages“, „Gebiet des Übereinkommens“) sind. 
(...)
Kriegszüge gegen die  Dār al-Harb werden aus traditioneller Sicht des  Islam nicht als  Kriege betrachtet und deshalb auch nicht als solche bezeichnet, sondern als „Öffnungen“ (فتوحات  Futuhat).
Nach traditioneller islamischer Auffassung kann es keinen  Salām („ Frieden“) mit der  Dār al-Harb geben, sondern nur eine zeitlich begrenzte  Hudna („ Waffenstillstand“).
Kriege gegen die  Dār al-Harb werden traditionell als  Dschihad bezeichnet.
(...)
In späterer Zeit wurden Begriffe wie  Dar as-Sulh („Gebiet mit Friedensvertrag“) und gleichbedeutend  Dar al-'Ahd geschaffen. (...) Diese späteren Begriffe sind aber umstritten, da die islamischen  Madhahib etwa seit dem 11. oder 12. Jahrhundert jegliche Neuerungen ablehnen. Genaueres über Neuerungen steht im Artikel  Fiqh.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/D%C4%81r_al-Harb

.

Das Töten von Homosexuellen:

https://sunnah.com/bulugh/10/12

„Wen auch immer Sie finden, der das tut, was die Leute von Lot getan haben (d. h. Homosexualität),
töten Sie denjenigen, der es tut, und denjenigen, dem es angetan wird,
und wenn Sie jemanden finden, der Geschlechtsverkehr mit einem Tier hat, töten Sie ihn und töten Sie das Tier.“
Von Ahmad und den vier Imamen mit einer vertrauenswürdigen Erzählerkette in Verbindung gebracht.

Zur Info:

Bulugh al-Maram, wo diese Überlieferung zu finden ist, soll von der schafiitischen Rechtsschule (also Sunniten) stammen, geschrieben von ibnHajar.

Man findet diese Überlieferung mit weiteren Überliefererketten aber auch z.B. hier:

https://sunnah.com/abudawud:4462

Der Prophet (ﷺ) sagte:
Wenn Sie jemanden finden, der das tut, was Lots Leute getan haben, töten Sie denjenigen, der es tut, und denjenigen, dem es angetan wird.

Oder dashier:

https://www.islaminstitut.de/2017/fatwa-zur-strafe-fuer-homosexualitaet-im-islam/

Der islamische Gelehrte Ibn Taimiya sagte:
‚Die Weggefährten [Muhammads] waren sich darin einig, dass beide Partner, die Homosexualität praktizieren, getötet werden müssen.
Aber die Weggefährten waren sich nicht über die Hinrichtungsmethode einig.
Einige von ihnen waren für die Steinigung. Andere meinten, die Homosexuellen sollten von einer hohen Mauer herunter gestoßen werden. Danach sollten sie von oben mit Steinen beworfen werden. Eine dritte Gruppe war dafür, Homosexuelle lebendig zu verbrennen.
Deshalb waren die ersten Muslime und die islamischen Gelehrten der Meinung, dass Homosexuelle hingerichtet werden müssen. Es spielt dabei keine Rolle, ob sie ledig oder verheiratet sind.‘“
Quelle: http://fatwa.islamweb.net/fatwa/index.php?page=showfatwa&Option=FatwaId&Id=267475&fromCat=2494

Oder dashier (ja ja ich weiss, Wikipedia und so)

Vorwegliwāṭ = Analverkehr

Während die Ḥanafiten als größte Rechtsschule des Islam die Entscheidung über die Bestrafung einer Person, der liwāṭ nachgewiesen wurde, in das Ermessen des einzelnen Richters stellen und eher auf Züchtigung (taʿzīr, durch Auspeitschung) plädieren,
sehen andere Rechtsschulen wie die Mālikiten und die Ḥanbaliten analog zu zinā ( Ehebruch) für einen verheirateten Täter die Steinigung als Todesstrafe vor (nicht unbedingt jedoch für einen unverheirateten).
Mögliche Strafen sind Auspeitschung (als Züchtigung) und Verbannung für eine gewisse Zeit.
Die Wahhābiyya genannte Richtung des sunnitischen Islams ḥanbalitischer Richtung sieht als Bestrafung dessen, der liwāṭ begeht, ebenfalls die Todesstrafe vor. [9]
Richtungen innerhalb des Islams
Alle islamischen Rechtsschulen lehnten homosexuelle Handlungen in der Vergangenheit als sündhaft ab. Homosexueller Geschlechtsverkehr gilt nach konservativer Auslegung als Unzucht ( Zina).
Umstritten ist innerhalb dieser Schulen, welche Art von Strafe in unterschiedlichen Fällen zu verhängen war.
Die Meinungen reichten von Auspeitschung bis zur Todesstrafe (siehe oben).
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Homosexualit%C3%A4t_im_Islam

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Sahih al-Bukhari 5686

Sahih al-Bukhari 6802

Sahih Al-Bukhari Band 4 Buch 52 Hadith 227

Sahih al-Bukhari 1501

Jami` at-Tirmidhi 72

[...] Stattdessen jedoch ermordeten die Leute den Hirten und stahlen die Kamele. Mohammed schickte ihnen Männer hinterher, und sie wurden rasch ergriffen.
Mohammed befahl, ihnen die Hände und Füße abzuhacken und ihre Augen mit heißen Schürhaken auszustechen.
Danach ließ man sie auf den Felsen von Harra verdursten.

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Zum Steinigen von Ehebrechern:

Sahih Muslim 3175

Sahih al-Bukhari 6878

Das Blut eines Muslims, der bezeugt hat, dass es nichts anbetungswürdigeres gibt außer Allah, und dass ich der Gesandte Allahs bin, darf nicht vergossen werden, außer in einem von drei Fällen:
Im Fall der Unzucht durch einen, der geheiratet hat
im Fall der Widervergeltung für Mord
und wenn derjenige von seinem Glauben abfällt und seine Bindung zur Gemeinschaft (der Muslime) löst.

Sahih al-Bukhari 2695

Sahih al-Bukhari Band 3 Buch 49 Hadith 860

[...] Der Beduine sagte: „Mein Sohn arbeitete als Arbeiter für diesen Mann und beging illegalen Geschlechtsverkehr mit seiner Frau.“
[...]
Mohammed sagte: „Ich will diesen Streit nach Allahs Gesetz beilegen. Dein Sohn muss für ein Jahr verbannt werden, und er muss hundertmal gepeitscht werden. [...] Dann wandte sich Mohammed einem Gefährten zu und sagte:
„ Unais, nimm die Frau dieses Mannes fest. Sie muss zu Tode gesteinigt werden.“
Daraufhin ging Unais los und steinigte die Frau zu Tode.

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Die von Dir erwähnten semitischen Monotheismen bergen die selbe Gefahr wie alle Monotheismen.

Man postuliere einen imaginären Einzel - "Gott". Man behaupte dieser Einzel - "Gott" sei Hersteller, Eigentümer, Besitzer, Gesetzgeber, Richter und Henker aller Existenz in Personalunion. Nun behaupte man das Wort dieser imaginären Figur besser als Andere zu kennen, zu interpretieren, behaupte von dieser Figur "auserwählt" zu sein, man behaupte den vorgeblichen "Willen" dieser "Gott" - heit zu verkünden und man hat das perfideste, das perfekteste Herrschaftsinstrument über die Masse der "gott" - gläubig Gemachten. Der große Voltaire brachte es zum Ausdruck :

"Wenn es Dir gelingt Menschen dazu zu bringen Absurdes zu glauben - kannst Du sie auch dazu bringen absurde Grausamkeiten zu begehen im Namen des absurden "Glaubens".

Wie Recht er damit hatte ersiehst Du an der grausamen und blutigen Geschichte der semitischen Monotheismen "Islam" und "Christentum".

Da müsste man dann Argumente finden, warum andere Weltsichten diese Gefahren nicht haben.

z.B. Hexenverfolgungen. (Man verfolgte Menschen aufgrund dessen, dass diesen vorgeworfen wurde, magisch zu handeln) - z.B. Stalins Säuberungen - so wurden Christen und viele andere Gruppierungen verhungert lassen oder in KZs gesperrt und brutal getötet, weil sie an übernatürliches Glaubten - sehe da irgend wie kein gigantischen Unterschied und dies hat nicht nur Stalin oder Mao getan sondern andere Staaten auch

z.B. Kreuzzüge - diese brachen aus, weil Muslime pausenlos und über Jahrhunderte christliche Pilger überfielen - z.B. die USA hat Kriege gegen Piraten geführt, weil diese Handelswege störten - auch hier sehe ich jetzt keinen großen Unterschied

z.B. Heiliger Krieg - es gab erstaunlich wenige Heilige Kriege oder Religionskriege - aber jemanden dem Folgen, weil er als HEILIG gilt, da würde mir ein Mann einfallen, der aus Österreich kommt und sogar das Judentum und Christentum abschaffen wollte

z.B. Steinigungen und andere Hinrichtungsformen - weiß jetzt nicht, ob Folter bis zum Tod in den US-Geheimgefängnissen "was völlig anderes sind"

z.B. Verführungen der Gläubigen große Gefahr - z.B. Teile meiner Familie waren bei der Stasi und die wurden dazu verführt ihre Nachbarn zu beschatten und Andere Weltbilder massiv zu verfolgen

Wenn ich also eine Frage stelle wie: Gefahren DER Abrahamistischen Religionen würde ich die Frage schon so verstehen, dass es spezifische Probleme dieser Religionen sein müssen und nicht was, was sich in zig anderen Gruppierungen wiederholt hat und einfach "menschlich" zu sein scheint.

Wunder dich aber nicht, wenn deine Lehrer passiv-aggressiv reagieren, wenn du sie auf atheistische oder andere parallele Probleme hinweist, das Schulsystem ist eindeutig atheistisch und lehnt jede andere Weltsicht massiv ab.