Gebäudeversicherung nach Hauskauf - Problem

11 Antworten

Es gibt beim Eigentumswechsel ein außerordentliches Kündigungsrecht des Erwerbers. Dies kann binnen eines Monats nach Eintragung im Grundbuch ausgeübt werden. Ihr hattet vorher unwirksam gekündigt. Diese Kündigung wurde zurückgewiesen. Ihr hättet also nach Eintragung im Grundbuch neu kündigen müssen. Dies habt ihr versäumt, daher blieb der "alte" Vertrag bestehen. Die Vorgehensweise des Versicherers ist nicht zu beanstanden, ihr müsst die Prämie zahlen. Eine Kündigug ist nun regulär mit einer Frist von drei Monaten jeweils zur Hauptfälligkeit des Vertrages möglich. Mit dem "neuen" Versicherer solltet ihr klären, wie ihr nun verfahrt: Rücktritt vom Vertrag oder Beginnverlegung auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung beim bisherigen Versicherer.

DerHans  07.10.2010, 13:31

Vor allem sollten sie mal mit dem Vertreter sprechen, dem hätte das bekannst sein müssen, dass keine wirksame Kündigung vorlag.

ja deine eltern müssen das offene betrag zahlen und für die versicherung wenn ihr denn nicht aufeinmal bezahlen könnt ratenzahlung geht auch hauptsache sagt die versicherung die bekommen das offene betrag in raten zahlung hauptsache geld verstehst du.das geld muss bezahlt werden ansonsten nicht das dann mahnkosten entstehen und die sind noch schlimmer.nderes werdet ihr die nicht los solche firmen sagen die haben immer recht sorry.

Die Versicherung wurde nicht wirksam gekündigt. Da sie wahrscheinlich im Risiko ist, (und bei der Bank abgetreten) will sie natürlich ihre Prämie incl. Verzugsgebühren. Die "neue" Versicherung hätte gar nicht in Kraft treten dürfen. Diese ist in der Tat ungültig, weil das Risiko doppelt versichert ist. Das hätte aber bei der Antragsaufnahme geprüft und festgestellt werden müssen. Eine der wichtigsten Fragen ist die, nach der Vorversicherung und wer diese gekündigt hat. Da kommt ihr um die Zahlung nicht herum. Ob ihr die volle Prämie von der "neuen" Versicherung zurück bekommt ist fraglich, weil auch dort Kosten entstanden sind.

Wenn die Kündigung abgelehnt wurde ist sie freilich unwirksam und ihr müsst den fälligen Beitrag zahlen ganz einfach.

mac82 
Fragesteller
 07.10.2010, 11:40

ne so einfach nicht. eine versicherung darf sich ja eigentlich gesetzlich auch nicht erst nach einem jahr melden wenn Beiträge ausbleiben...zum schutz des versicherten. mit welcher begründung wurde sie abgelehnt? die versicherung hat keinen angegeben

Urwaldschmiede  07.10.2010, 11:50
@mac82

Du hast doch selbst geschrieben, das die Kündigung wegen des fehlenden Grundbuchauszugs abgelehnt wurde! Also besteht das Versicherungsverhältnis weiter.

mac82 
Fragesteller
 07.10.2010, 12:01
@Urwaldschmiede

es geht aber darum das sich eine versicherung zeitnah melden muss wenn man in verzug ist. das ist ein wichtiger punkt. und grundbucheintrag ist ja vorhanden, also wäre das ja nun rein theoretisch nicht das problem

mac82 
Fragesteller
 07.10.2010, 12:08
@Urwaldschmiede

so wir haben jetzt alle unterlagen durch und zum zeitpunkt der kündigung waren meine eltern bereits in einem vorgemerkten grundbucheintrag eingetragen.

Wurde denn die Kündigung sofort (bis 1 Monat) nach Kauf schriftlich mittels Einschreiber geschickt? Ansonsten sagt die Versicherung, sie haben nie was bekommen.

Ist das Kündigungsschreiben noch als Kopie von damals vorhanden? Wenn ja, mit dem Grundbuchsauszug nochmals eingeschrieben senden und auf die damalige Kündigung hinweisen. Bitte aber immer eine Kopie von allem machen, das du wegschickst.

mac82 
Fragesteller
 07.10.2010, 11:35

nein nicht als einschreiben, aber die kündigung ist angekommen. das haben sie ja bestätigt und hatten sie dann abgelehnt und wollten den grundbuchauszug. leider ist das dann aber in der hektik damals untergegangen. und nach einem jahr haben sie sich dann gemeldet

hechenleitinger  07.10.2010, 11:43
@mac82

Nur eingeschriebene Kündigungen werden akzeptiert. Du kannst nur versuchen, dass sie dich auf Kulanz rauslassen - ich würde das Gespräch mit ihnen suchen. Sonst kann die Versicherung dich klagen probieren, weiß aber nicht, ob sie das wegen 1000 Euro tun werden.

mac82 
Fragesteller
 07.10.2010, 11:46
@hechenleitinger

sorry aber das ist doch blödsinn. erstens haben sie bestätigt (schriftlich) das die Kündigung angekommen ist und ich habe schon ne menge gekündigt und auch per ganz normalen brief. oder gibts dazu ein gesetz?

Urwaldschmiede  07.10.2010, 11:53
@mac82

die Versicherung hat die ABLEHNUNG bestätigt!

mac82 
Fragesteller
 07.10.2010, 12:02
@Urwaldschmiede

ja und? meinst wenn ich per einschreiben geschickt hätte, hätte man die kündigung nicht abgelehnt?

DerHans  07.10.2010, 13:34
@hechenleitinger

Natürlich wird die Versicherung 1000 € einklagen. Bei einem Hausbesitzer weiß sie auch, dass sie ihr Geld irgendwann bekommt.