Gaube?

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Nachdem sich eine derartige Änderung (Abstandsflächen) auch auf alle weiteren Gebäude (Gleichbehandlung) auswirken wird, solltest du dem in keinem Fall zustimmen. Ansonsten ist die Frage der Wertminderung orts- und lageabhängig. Ein Architekt wird dich diesbezüglich beraten (auch und gerade hinsichtlich der baurechtlichen Auswirkungen deiner fakultativen Zustimmung).


Hilde1986 
Beitragsersteller
 07.12.2020, 17:51

Danke für die super Antwort.

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Sag doch nein oder erwarte vertraglich ersatz

Kennen wir dein Haus, kennen wir seine Gaube? Ehrlich? Ich würde so etwas nicht zustimmen. Da soll er sich ne andere Lösung einfallen lassen.

Das kann man pauschal nicht sagen.

Das würde ich an Deiner Stelle von einem Fachmenschen prüfen lassen.