Autoverkauf, muss ein Garantiefall angegeben werden?
Hallo, beim Verkauf eines Fahrzeuges, muss ja ein Unfallschaden, auch wenn dieser repariert wurde, mit angegeben werden.
Wenn innerhalb der Garantie, ein etwas kostspieliger Schaden entstanden ist, der durch die Fachwerkstatt auf Garantieleistung behoben wurde, ist man hier eigentlich auch verpflichtet, dies beim Verkauf anzugeben?
Falls dem so ist, entsteht dadurch doch auch eine Art Wertminderung, wie beim Unfallschaden, oder?
3 Antworten
Wenn das Auto Mängel hat, dann musst du diese angeben (bzw. solltest diesen angeben, sonst heißt es danach noch, du hättest den Mangel verschwiegen oder dergleichen). Wenn der Garantiefall aus anderen Gründen eine vertragswesentliche Eigenschaft darstellt, dann musst du diesen angeben.
Wenn nicht, dann nicht.
Ich könnte mir vorstellen, dass man große Sachen wie einen Austauschmotor oder einen neuen Tacho angeben muss. Auf jeden Fall auf Nachfrage, alleine schon deshalb, weil ja sonst die angegebene Gesamtfahrleistung nicht stimmt.
Nein.
nur Unfallschäden und bekannte Mängel.