Gaspreiserhöhung widersprechen?

4 Antworten

Falls weitere Erhöhungen kommen, wird der Verbrauch immer genau bis zum Erhöhungszeitpunkt festgestellt oder geschätzt, sodass Du eine sehr genaue Rechnung mit evtl. vielen einzelnen Zeilen und Preisen bekommst.

Ich würde Dir sehr empfehlen, Jeden Monatsersten den Gaszähler abzuschreiben und ggf. auch an die Stadtwerke zu melden. Zumindest aber die Werte aufbewahren, um sie ggf. bei einer Nachkontrolle zur Verfügung zu haben, um festzustellen, ob die Schätzungen zutreffen. Dabei geht es nicht um die kwh genau.

Der monatliche "Abschlag" (was für ein deppertes Wort!) errechnet sich aus dem Verbrauch des Vorjahres bzw. deinen Angaben dazu und aus dem Preis bei Vertragsschluss. Man schließt ja i. d. R. einen Jahresvertrag ab. Aber auf den Abschlag kommt es bezüglich des wirklich gezahlten Preises gar nicht an. Erst mit der Jahresabrechnung bekommst du dann deinen effektiv zu zahlenden Preis bekannt. Ob der Gasversorger seinen Preis während der Laufzeit absenkt weiß ich nicht. Erhöhen darf er ihn aber bei Preisgarantie nicht.

Du kannst dich ja weigern zu zahlen. Dann wirst du eben nicht mehr beliefert.

Aber denk dran, eine neue Heizung kostet ca 25.000 € und ist erst Mitte nächsten Jahres lieferbar.

Und eine Nachzahlung richtet sich nach den tatsächlichen Verbrauchszahlen und den jeweiligen Eingangsrechnungen des Vermieters.. Der gibt diese Kosten ja nur weiter.

Dein Widerspruch wird den Preis nicht ändern, nur die Höhe der Vorauszahlung und dir dann eine hohe Nachzahlung bescheren.

Die Erhöhungen, die jetzt von den Versorgern rausgeschickt werden, sind meist durch die AGB gedeckt. D.h. du hast ein evtl. Sonderkündigungsrecht. Das wird dir nur nichts nützen, da alle Versorger so hohe Preise haben und ein neuer Vertrag sicher noch teurer wird.