Gartentor - Baurecht?

5 Antworten

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Also jeder kann auf seinem Grund machen was er will.
Tor haben auf das eigene Grundstück zu pendeln
Tor die auf öffentliche Grundstücke pendeln sind Sache der Stadt

Wenn du es genauer willst auf http://www.nachbarschaftsstreit.de/forum/viewforum.php?f=3
haben Sie eine Wegerechtsforum

Ziemlich einfach: Ihr könnt Ihn zwingen dass das Tor zur anderen Seite hin öffnet - also auf sein Grundstück und nicht auf die Einfahrt. Das hat mit Wegerecht zu tun. Wenn Du mal aufmerksam durch die Straßen gehst, wirst Du auch kaum ein Gartentor, Einfahrtstor oder irgendeine Tür sehen die nach außen aufgeht.

Wir hatten das gleiche - nur das es keine Einfahrt war sondern ein stinknormales, 60 cm hohes, Lattentor das mehr aus optischen Gründen existiert :)

Ist für Ihn auch kein großer Umbau - also nicht mit großen Kosten oder Mühe verbunden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wendet euch an das Bauamt.

Smartass67  20.09.2018, 11:20

Nicht zuständig.

Er hat für die Einfahrt kein Nutzungsrecht? Auf welcher Rechtsgrundlage stützt er dann sein Tor? Wenn er Eigentümer der Zufahrt ist, die 4 Häuser nur Wegerecht haben: schränkt er durch das Tor das Wegerecht nicht ein. In den öffentlichen Verkehrsraum darf sich das Tor nicht öffnen.

Und deine Eltern als Nachbarn: können hier nur mitreden, wenn er das Tor an ihrer Hauswand oder auf ihrem Eigentum befestigt hat. Evtl noch als Berechtigte des Wegerechtes.

MarekXoXoXo 
Fragesteller
 20.09.2018, 15:46

Eigentümer des Weges sind die 4 Hausbesitzer (als auch meine Eltern)

kabbes69  20.09.2018, 15:51
@MarekXoXoXo

und Nachbar ist einer von den 4? in Bruchteilsgemeinschaft nach BGB? empfehle mal §§743-745 BGB

Was sagt der Vertrag über Verkehrssicherheit, Unterhaltung, Ausbesserung und was sagen die anderen zwei Eigentümer?

MarekXoXoXo 
Fragesteller
 20.09.2018, 16:17

Der Nachbar gehört nicht dazu, er hat mit der Einfahrt nichts zutun. Die anderen Nachbarn haben sich noch garnicht geäussert ... Die warten erstmal ab ...

kabbes69  20.09.2018, 19:51
@MarekXoXoXo

Das verstehe jetzt wer will. Wenn alles so ist, wie du beschreibst: würde ich als Eltern mit den anderen 3 Eigentümern reden: Widerechtlicher Eingriff ins Gemeinschaftseigentum Tor zu beseitigen bis... andernfalls Beseitigung gegen Ersatzvornahme.

Tor grundsätzlich ist ja nicht schlecht. Die Verkehrsgefährdung kann man halt nur vor Ort beurteilen, evtl kann man noch eine Beleuchtung anbringen.

wie ist die Nutzung der Einfahrt geregelt? wem gehört die Grundfläche der Einfahrt?

wenn die Einfahrt öffentlich ist, wäre ein ungesichertes Tor schon eine Art Gefährdung...

Was sagen denn die anderen beiden (von den 4 Eignern)?