Gartenmöbel mit Teaköl behandeln - Grundierung?
Ich habe einen alten Tisch komplett abgeschliffen und stehe nun vor der Frage, ob dad Teaköl auf das unbrhandelte Holz kommt, oder darunter noch eine Grundierung kommt? Theoretisch würde eine Grundierung ja dem Konzept von Teaköl wiedersprechen, aber ich bin mir nicht auch nicht ganz sicher so als völliger Laie^^
5 Antworten
Hallo Keregon,
wichtigster Unterschied bei allen Ölen zum Oberflächenschutz von Holzoberflächen ist die Eigenschaft --> aushärtend oder nicht aushärtend <--
Da Tische ja doch einer etwas höheren Belastung unterliegen, d.h. sie werden relativ häufig feucht gewischt, sollten sie mit einem aushärtenden Öl behandelt werden. Nach meinen eigenen Erfahrungen eignet sich hierfür das Holz- und Steinöl von Schönbuch Naturfarben ganz hervorragend. Dieses Öl ist auf Basis von Leinöl und hat eine wirklich tolle und vor allem langanhaltende Imprägnerwirkung. Bei der Erstbehandlung 2 mal hintereinander aufgetragen und Du hast einen nahezu perfekten Holzschutz. Ein- bis zwei Mal im Jahr nachölen und du hast einen immer gepflegten Tisch.
Viel Erfolg moebelfreak
Ich würde kein Teaköl nehmen. Die meisten der in den Baumärkten erhältlichen Öle enthalten bis zu 10% billige Standöle, die das Holz nicht genug schützen. Die Hersteller brauchen einen Zusatz bei 10% nicht zu deklarieren Alternative ist, ein hochwertges Firnis selbst zu machen. Das ist sehr (!) einfach und billig. Du hast dann die Gewissheit, dass du mit den besten Zutaten gearbeitet hast und dein Gartenmöbel wirklich geschützt ist. Wenn du das Rezept willst, schicke einen Kommentar.
Bei selbstgemachtem Firnis brauchst du keine Bedenken zu haben. Bei Firnis aus den Baumärkten kann man wegen der Standöle Überraschungen erleben.
Ich würde das Teaköl mehrfach direkt auftragen
Dein Teaköl ist Grundierung und End-Anstrich zugleich. Mindestens zweimal auftragen, mit 24 Std. Zwischenzeit versteht sich. Eventuelle stehende Pfützen mit einen Leinen-Lappen verreiben. Keinen weiteren Lack-Auftrag, das gibt später nur Ärger, durch das aufplatzen der Lackschicht.
Haben sich die Bestimmungen geändert? Meines Wissens sind nur
5 % Zusätze ohne Deklarierung zulässig.